Ich bin selber grad beim E2 Thema. Meine Gespräche mit Anwälten und Betroffenen besagen, dass 100'000 $ das absolute Limit sind. Besser sind 120k $ oder gar 150k $.
Wogleich ich gerade eine andere Frage in den Raum stellen möchte:
Ich bin verheiratet und und leider durch Blauäugigkeit und Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einer Mandatsübernahme bei zwei Firmen eines "netten" Bekannten in die Mühlen der Justiz geraten. Zur Strafe, dass der ganze Rechtsweg über 15 Jahre (leider kein Witz) mich mehr oder wenig ständig begleitete, wurde ich strafrechtlich verurteilt. Und da alle guten Dinge bekanntlich deren drei sind, hält mir bis 2016 auf der Eintrag im Strafregister meine Sünden in Erinnerung. Bekanntlich und soweit auch verständlicherweise, ist man in kaum einem Land willkommen, wenn man schon im in der "alten" Heimat nicht "koscher" war.
Da wir (meine Frau und ich) derzeit gerade ein Geschäft in den USA übernehmen könnten und ich kein Einreiseverbot riskieren will, da ich derzeit mit dem ESTA problemlos einreisen kann (ohne falsche Angaben zu machen!), stellt sich die Frage, ob meine Frau nur für sich ein E2 beantragen kann.
Ich würde dann sobald mein Strafregisterauszug sauber ist, als Ehepartner meiner nachziehen.
Kurz gefasst:
1. Kann meine Frau nur für sich ein E2 Visum beantragen ohne dass ich als Ehepartner einbezogen werde?
2. Kann ich als Ehepartner drei Jahre später, ein "Ehepartner-Visum" auf Basis des E2 meiner Frau beantragen?
Besten Dank im Voraus für Tipps, Tricks und Alternativen