E1 Visa über Job

Brubaker

Gesperrt
Ergänzung zum Eingangsposting des OP CALIS:

Nimmt CALIS das Angebot an, so wird er mit einem E1-Angestellten Visa in den USA tätig. Sein AG kann jederzeit einen GC Antrag für ihn stellen unter Berücksichtigung der gesamten Procedure und der individuellen Anforderungen.
Er kann aber mit diesem E1 nur für diesen EINEN AG arbeiten. Jedwede Nebentätigkeit geht NICHT. Gründet er ein eigenes Unternehmen, so darf er darin nur tätig sein, wenn er ein entsprechendes eigenes Visa beantragt und erhält. Das wäre aber nun wirklich von "hinten durch die Brust ins Auge".
Fazit: Mit E1 als Angestellter anfangen. Den AG dazu bewegen, möglichst schnell GC Antrag zu stellen. Nach Erhalt der GC steht dann die Arbeitswelt in den USA offen.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Dann kannst du es ja sicher besser erklaeren anstatt einfach zu sagen "ist falsch"?
Das Forum lebt vom Informationsaustausch und von Leuten, die ihr Wissen teilen.
Naja, in die Kategorie "Leute, die ihr Wissen teilen" würde ich den besserwisserischen USA-Forumsrausfliegerkönig allerdings nicht einordnen. Wie er hier mal wieder eins-A beweist... Erst rumschreien und dann am Ende - mit Mühe - in etwa dasselbe sagen wie Nusskiller, dessen Angaben wie immer Hand und Fuß hatten. Nur dass Kryptos an einer entscheidenden Stelle - wie gewohnt - irrt. Nusskiller dagegen traf den Nagel auf den Kopf.

Selbstverständlich kann der Fragesteller sich mit einem E1-Visum für Angestellte in die USA entsenden lassen und selbstverständlich kann sein Arbeitgeber dann eine arbeitsbasierte Greencard für ihn beantragen. Da hatte Nusskiller schon mal recht und nichts verwechselt.

Und selbstverständlich darf der Fragesteller als E1-Inhaber nebenbei ein eigenes (oder sogar mehrere) Unternehmen in den USA gründen, ohne seinen Status als Inhaber eines Angestellten-E1 zu gefährden. Auch da hat Nusskiller vollkommen recht. Derlei Firmengründungen sind auch ganz ohne jedes Visum für jedermann auf der ganzen Welt möglich. Man muss ja nicht mal in den USA leben und kann dennoch hier Firmen gründen. Der Knackpunkt ist der, dass der Fragesteller in seiner eigenen Firma nicht tätig werden darf, solange er mit Angestellten-E1 in den USA lebt. Nur muss er das ja auch nicht. Es steht ihm aber frei, seine Firma/Firmen mit Angestellten zu betreiben und selber lediglich im Hintergrund zu bleiben. Und genau das ist die Stelle wo der Schreihals Kryptos mal wieder irrt, weil er vermutlich stillschweigend voraussetzt, dass der Fragesteller trotz seiner visumsmäßigen Arbeitsplatzbindung selber aktiv für die neu gegründeten Firmen tätig wäre - oder weil er mal wieder nicht mitgedacht hat. Na, so kennen wir ihn. Viel Wind machen und am Ende nichts produzieren als heiße Luft, das war ja schon immer sein Markenzeichen. :stirnklatsch

Außerdem: Woher will Kryptos denn wissen, ob der Fragesteller sich für eine Greencard via NIW qualifiziert oder nicht? Soo rasend hoch sind die Anforderungen da ja bekanntermaßen nicht, wenn NIW-Status (angeblich) sogar Schulbusfahrern oder (nachweislich) den Gründern Anhänger-loser kirchlicher Vereinigungen verliehen wird. Mit ein bisschen Nachdenken und einem halbwegs cleveren Immigrationsanwalt gibt's da mutmaßlich recht viele Wege und Schlupflöcher.
 

Brubaker

Gesperrt
:kicher:kicher:kicher:kicher:kicher Destruktiver geht es wohl nicht mehr, Emma?

Naja, und wie der User Nusskiller das hier meint, kannst du sicher auch irgendwie zurecht biegen:

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Dieses Arbeitgebergestütze E1 - Achtung: nicht verwechseln mit den TreatyTrader! - hat den Vorteil, dass man selbst nach 5 Jahren auf Greencard gehen kann: Green Card for International Organization Employees | USCIS
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Für mich ist das heilloses Durcheinander. Das habe ich gesschrieben und auf Nachfrage hin aufgeklärt.


Und dann das hier:

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Außerdem: Woher will Kryptos denn wissen, ob der Fragesteller sich für eine Greencard via NIW qualifiziert oder nicht? Soo rasend hoch sind die Anforderungen da ja bekanntermaßen nicht, wenn NIW-Status (angeblich) sogar Schulbusfahrern oder (nachweislich) den Gründern Anhänger-loser kirchlicher Vereinigungen verliehen wird. Mit ein bisschen Nachdenken und einem halbwegs cleveren Immigrationsanwalt gibt's da mutmaßlich recht viele Wege und Schlupflöcher.

1.) habe ich zur möglichen Qualifikation des OP überhaupt nicht geäußert.

2.) Wenn das so einfach ist, warum machen es dann nicht mehr? Vielleicht wäre das ja die Alternative für das GC Glückspiel. Kann ja nicht jeder gleich so glücklich sein wie du und sofort gewinnen. Dann halt einfach auf EB-2/NIW gehen, gell? :haha:haha:haha:haha:haha


Anyway, es ging bei meiner Antwort nur ums eins: dass ich den Eindruck korrigieren wollte, der durch Nusskiller's posting entstand. Dass nämlich Selbstantrag möglich wäre. Das genau ist er nicht in der in Frage kommenden Category.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
:kicher:kicher:kicher:kicher:kicher Destruktiver geht es wohl nicht mehr, Emma?
Im Gegensatz zu Dir bin ich nicht destruktiv.
Naja, und wie der User Nusskiller das hier meint, kannst du sicher auch irgendwie zurecht biegen:
Da muss ich mir nichts "zurechtbiegen". Nusskiller hat sich selber korrigiert und den korrekten Link zum arbeitgeberseitigen Greencardantrag nur wenige Minuten nach seinem Beitrag eingestellt. Nur hast Du das natürlich ignoriert. Vermutlich, weil Deine kognitiven Kapazitäten nicht ausreichen, um den zweiten Beitrag in Verbindung zum ersten zu stellen.
Für mich ist das heilloses Durcheinander. Das habe ich gesschrieben und auf Nachfrage hin aufgeklärt.
Da war kein "heilloses Durcheinander", und "aufgeklärt" hast Du auch nichts. Du hast mal wieder ziellos vor Dich hingeblubbert. Das Lustige an Deinen Beiträgen ist, dass man am Fehlen der Fähigkeit, Sachverhalte in eigene Worte zu fassen, immer direkt erkennt, dass Du im Grunde absolut nicht weißt, wovon Du eigentlich redest. Du tust immer so visumsbewandert, aber tatsächlich hast Du keine Ahnung, wovon Du sprichst. Anderenfalls wärest Du nämlich - wie Nusskiller beispielsweise - in der Lage, die Sachverhalte in eigenen Worten zu erklären. Statt dessen stoppelst Du irgendwelche Beiträge aus Websitezitaten zusammen, die Du anhand Deiner mangelhaften Englischkenntnisse selber aber nur zur Hälfte begreifst, und schreist zwischendrin in Großbuchstaben herum, weil Du Dir fälschlicherweise einbildest, dass Dir das die Aura von Kompetenz verleiht. Immer wieder drollig. Und davon, dass Du tatsächlich keine Ahnung hast, kann auch Deine Smiley-Inkontinenz nicht ablenken. Die trägt lediglich zum Peinlichkeitsfaktor Deiner Beiträge bei.
1.) habe ich zur möglichen Qualifikation des OP überhaupt nicht geäußert.
Ist klar. Deswegen schriebst Du ja auch:
Wie weiter oben schon gesagt geht Selbstantrag nur bei EB-1a. Doch da ist die Hürde ja nicht gerade niedrig, wie leicht nachzulesen ist. Bei EB-2/NIW ist der Knackpunkt das NIW, weniger die Anforderung durch EB-2.
Wenn das nicht implizieren soll, dass das NIW für den Fragesteller nicht erreichbar wäre, warum formulierst Du es dann so, dass es genau das impliziert?
2.) Wenn das so einfach ist, warum machen es dann nicht mehr?
Weil diese Variante bemerkenswerterweise nicht sonderlich bekannt ist, und weil die Anforderungen fürs NIW schwammig sind. Das ist vielen Leuten schlichtweg zuwenig Greifbarkeit.
Vielleicht wäre das ja die Alternative für das GC Glückspiel. Kann ja nicht jeder gleich so glücklich sein wie du und sofort gewinnen. Dann halt einfach auf EB-2/NIW gehen, gell?
Mal die Nebensächlichkeit, dass ich nicht "sofort" gewonnen habe, beiseite gelassen. Ich hätte auch ohne GC in den USA leben und arbeiten können. Aber das nur am Rande. Und mein Wechsel in die USA war auch ohne GC geplant und von langer Hand vorbereitet. Die Lotterie war ein einfacher Weg zur GC, den ich natürlich dankend gegangen bin. Klar, ich hätte natürlich auch eine Scheinfirma gründen, ein Investoren-E beantragen, mich als erfolgloser Lobbyist registrieren, regelmäßig zum Pfannkuchenfrühstück meines örtlichen Rotary-Clubs gehen, zwischendurch ein paar ahnungslose Neu-Forenuser über den Löffel ziehen und 'nen schließlich 'nen Schulbusführerschein machen können - aber warum will man das, wann es auch einfacher geht? :feil
Anyway, es ging bei meiner Antwort nur ums eins: dass ich den Eindruck korrigieren wollte, der durch Nusskiller's posting entstand. Dass nämlich Selbstantrag möglich wäre. Das genau ist er nicht in der in Frage kommenden Category.
Und das hat er erklärt. Dafür hat's Dich und Dein Geschwalle nicht gebraucht.
 

Brubaker

Gesperrt
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Mal die Nebensächlichkeit, dass ich nicht "sofort" gewonnen habe, beiseite gelassen. Ich hätte auch ohne GC in den USA leben und arbeiten können. Aber das nur am Rande. Und mein Wechsel in die USA war auch ohne GC geplant und von langer Hand vorbereitet. Die Lotterie war ein einfacher Weg zur GC, den ich natürlich dankend gegangen bin. Klar, ich hätte natürlich auch eine Scheinfirma gründen, ein Investoren-E beantragen, mich als erfolgloser Lobbyist registrieren, regelmäßig zum Pfannkuchenfrühstück meines örtlichen Rotary-Clubs gehen, zwischendurch ein paar ahnungslose Neu-Forenuser über den Löffel ziehen und 'nen schließlich 'nen Schulbusführerschein machen können - aber warum will man das, wann es auch einfacher geht? :feil

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:auslach:auslach:auslach:auslach:auslach Und dafür gibt es dann ein NIW ?????? ---- Der war wirklich gut, Emma! :usa

Und was bitte ist da in Richtung "Nusskiller" irgendwie impliziert, wenn ich wertfrei feststelle, dass EB-1a nun wirklich nicht leicht zu erreichen ist?

You must meet 3 of 10 criteria* below, or provide evidence of a one-time achievement (i.e., Pulitzer, Oscar, Olympic Medal)

* Criteria for Demonstrating Extraordinary Ability
You must meet 3 out of the 10 listed criteria below to prove extraordinary ability in your field:


  • Evidence of receipt of lesser nationally or internationally recognized prizes or awards for excellence
  • Evidence of your membership in associations in the field which demand outstanding achievement of their members
  • Evidence of published material about you in professional or major trade publications or other major media
  • Evidence that you have been asked to judge the work of others, either individually or on a panel
  • Evidence of your original scientific, scholarly, artistic, athletic, or business-related contributions of major significance to the field
  • Evidence of your authorship of scholarly articles in professional or major trade publications or other major media
  • Evidence that your work has been displayed at artistic exhibitions or showcases
  • Evidence of your performance of a leading or critical role in distinguished organizations
  • Evidence that you command a high salary or other significantly high remuneration in relation to others in the field
  • Evidence of your commercial successes in the performing arts

Employment-Based Immigration: First Preference EB-1 | USCIS

Das gleiche bei NIW. Auch dort habe ich "Nusskiller" nicht mal erwähnt. Klar, EB-2 ist leichter zu erreichen als EB-1a. Bleibt dann bloss das NIW. Gut, das gibt es ja deiner Meinung fast als Zugabe.:kicher:kicher:kicher

Lies mal:
National Interest Waiver | USCIS
Below are some key requirements you must fulfill to demonstrate that your request to waive the job offer requirement and, therefore, the labor certification, is in the "national interest." For each requirement, we have included forms of evidence that you may submit to meet the requirement and other tips to help you prepare your petition.

As there is no statutory or regulatory definition of the term “national interest”, USCIS relies on a 1998 Administrative Appeals Office precedent decision setting forth a three-prong test for evaluating requests for a national interest waiver. See Matter of New York State Department of Transportation, 22 I&N Dec. 215 (Comm’r 1998) (“NYSDOT”). These three prongs are outlined below.

Requirement 1 - You must show that you plan on working in the United States in an area of substantial intrinsic merit.
Under the first prong of the NYSDOT test, it is important for you to focus on the proposed employment. USCIS will look at your documents to determine whether the importance of your proposed work is readily apparent. Some of the evidence you may submit to demonstrate that you plan on working in the United States in an area of substantial intrinsic merit includes:

  • A letter from you and/or your company describing the work and its importance
  • Articles or other published media discussing your and/or your company’s work and its importance
  • Letters from experts in the field attesting to your work and its importance
    • Testimonial letters should include information about the expert’s own credentials, such as a C.V.

Requirement 2: You must show that the proposed impact of your work is national in scope.
While your employment may be limited to a particular geographic area, you must establish a benefit to more than a particular region of the country. Under the second prong of the NYSDOT test, you must demonstrate that the proposed benefit to be provided will be national in scope. USCIS will give due consideration to entrepreneurs who establish that their entrepreneurial enterprise will serve the national interest to a substantially greater degree than the work of others in the same field. Some of the evidence you may submit to demonstrate that the proposed impact of your work is national in scope includes:

  • Published articles or media reports
  • Copies of contracts, agreements, or licenses showing the scope and impact
  • Letters from current and former employers discussing your work and its national importance
  • Letters from experts in the field attesting to your work and its national importance
    • Testimonial letters should include information about the expert’s own credentials, such as a C.V.

Requirement 3: You must show waiving the labor certification requirement would benefit the national interests of the United States.

The purpose of the labor certification process is to protect the national interests of the United States by ensuring that the wages and working conditions of U.S. workers employed in the same field would not be adversely affected. Thus, when deciding whether to grant a waiver of the labor certification requirement, USCIS looks at all of the evidence to see whether the national benefits you offer are so great that they outweigh the national interests inherent in the labor certification process. This means that your evidence must show that you serve the national interest to a substantially greater extent than the majority of your colleagues and that you have a degree of influence on your field that distinguishes you from your colleagues. The national interest evaluation is prospective. This means you must show that you have a past record of specific prior achievements that indicate future benefits to the national interests of the United States.
Demonstrating that your business enterprise will create jobs for U.S. workers or otherwise enhance the welfare of the United States may qualify you for an NIW. However, you still have to show that the creation of jobs domestically for U.S. workers may serve the national interest to a substantially greater degree than the work of others in the same field.
Some of the evidence you may submit to demonstrate that waiving the labor certification requirement would benefit the national interests of the United States includes:

  • Copies of published articles that cite or otherwise recognize your achievements
  • Copies of grants or other funding you received listing the amount and terms of the grants, as well as the principal and co-investigators
  • Documents showing how your work is being implemented by others, for example:
    • Contracts with companies using your or your company’s products
    • Documents showing licensed technology that you and/or your company invented or co-invented, and how that licensed technology is being used by others
    • Patents or licenses awarded to you and/or your company with documents showing how they are being used and why they are significant to your field

Was bitte ist denn daran schwammig? Wahrscheinlich empfindest nur du das so. Denn jeder normale Mensch sieht doch eigentlich sonnenklar, worauf es dabei ankommt. Der normale E2-Investor wird das alles wohl kaum erfüllen. Richtig ist, dass es trotzdem geht. Siehst du ja an mir. Aber ein "Silbernes Pferdchen" reicht da sicher nur zum Hoppel-Poppel und nicht zum NIW. Macht aber nichts. Denn, wie du ja weisst, gibt es dann ja immer noch das GC Glücksspiel, das uns Leute wie dich ins Land spült, die sonst keine andere Chance auf eine GC gehabt hätten!

Anyway, es geht ja auch nicht darum, dass Nusskiller seinen falschen Link durch einen völlig selbstverständlichen Link (I-140 Petition) ersetzt hat, der ja nun tatsächlich für jede job related GC notwendig ist. Sondern dass er da irgend etwas erzählt, man könne nach 5 Jahren mit

Dieses Arbeitgebergestütze E1 - Achtung: nicht verwechseln mit den TreatyTrader! - hat den Vorteil, dass man selbst nach 5 Jahren auf Greencard gehen kann: Green Card for International Organization Employees | USCIS

irgendwie eine GC erreichen ....

Was bitte meint er denn deiner Meinung nach ???? E1, EB-1 oder was denn nun ????

OK, mir ist das im Prinzip ja gar nicht so wichtig. Aber Anjaxxo hatte mich ja aufgefordert zur Klarstellung. Dem bin ich ruhig und sachlich nachgekommen. Auch die verschiedenen "Likes" für deine Hasstiraden gegen mich können den neutralen Leser nicht darüber täuschen, wie gefärbt deine Beiträge doch sind. Im Gegensatz zu mir geht es dir nicht um Information, sondern nur um Diskreditierung meiner Person. ..... Macht mir nichts ! Denn du stellst dir dein eigenes Zeugnis dadurch nur selbst aus. Danke dafür! Besser hätte ich es selbst nicht machen können.
 
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