Also ich habe da unterschiedliche Aussagen gehört.... Ich würde einfach mal anrufen oder ne Mail ans Konsulat schreiben dann weißt du es doch zu 100%. Also Dein Mann muss nachweisen können, dass er 5 Jahre dort gelebt hat (High School Transcript zum Beispiel). 2 Jahre davon müssen nach dem 14 Lebensjahr deines Mannes sein. Hatte das in meinem ersten Beitrag falsch gesagt.
Ich würde sowas auf jeden Fall aufheben und dann später nochmal entscheiden. Es muss nur vor dem 18. Lebensjahr sein. Ich weiß es auch nicht 100%ig, aber bin der Meinung, dass die Staatsbürgerschaft eh schon gegeben ist. Ich habe die bei meinem Sohn ja auch nicht beantragt sondern lediglich die Geburt mitgeteilt! Den Passport und die SSN werde ich beantragen. Ärger werdet ihr mit Behörden wohl nicht bekommen. Im Zweifel wusstet ihr es ja einfach nicht. Ich habe aber mal einen Artikel gelesen, dass vielen nicht bewusst ist, dass sie die Staatsbürgerschaft schon haben. Und deswegen auch keine Steuererklärungen abgegeben haben. Da es den Behörden aber wohl bekannt ist, dass viele einfach nichts von der Staatsanwaltschaft wissen, muss man nachträglich nur noch für die letzten 3 Jahre abgeben... Ich finde es nicht mehr.... Klar ist aber wohl, dass sich niemand die Mühe machen wird herauszufinden, ob dein Mann ein Kind bekommen hat und ihr das gemeldet habt oder nicht....