deutsche geburtsurkunde fuer im auslaund geborenes kind

Evi

Well-Known Member
Staatsangehoerigkeitsgesetz Para 4, satz 4:

(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.

Im Klartext - keine dt. Staatsangehoerigkeit fuer die Enkel, falls das Kind im Ausland lebt und die Geburt nicht in Dt. gemeldet wurde. Ein Grund fuer uns, die Meldung in Berlin zu machen - ist ja nur eine simple Papierkriegsfrage, aber fuer die Enkel dann u.U. von Vorteil (z.B. falls unser Zwerg dann beschliesst, in den USA zu leben, dann bekommen die Enkel trotzdem eine EU-Stabue, was ich eine gute Option finde).

VG
T

Vielleicht versteh ich die Erklaerung gerade nicht so wirklich ABER, letztendlich muss eine Geburtsurkunde fuer das Kind nur beantragt werden WENN, der dt. Elternteil (also ICH, Evi) nach dem oben genannten Stichdatum im Ausland geboren wurde. Dies ist aber nicht der Fall, da ich 1. in Dtl. geboren wurde und 2. vor 1999. Ergo, brauch ICH keine Geburtsurkunde fuer die Kinder beantragen, da beide Kinder durch mich die Stabue haben.

ALLERDINGS trifft das oben genannte auf unsere Kinder zu. Beide - Adam udn Allie - sind nach 1999 geboren und dazu noch im Ausland ALSO, muessen UNSERE Kinder spaeter mal fuer unsere ENKELkinder diese welche Geburtsurkunde innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes beantragen, wenn sie die dt. Stabue weitergeben wollen.
 

DetroitGirl27

Well-Known Member
Das alleine ist die Geburtsurkunde schon wert finde ich, Optionen fuer die Enkel schaffen, man weiss ja nie was im Leben so passiert.

Deutsche Vertretungen in den USA - Geburt eines Kindes

Wenn Du die Namenserklaerung abgibst, weiss ich jetzt nicht, ob man den Pass sofort aendern lassen muss oder ob es reicht das zu machen wenn man den Pass eh verlaengern muss. Ich brauch sowieso demnaechst einen neuen und werde das dann in Dtl. machen lassen in meinem Jahr Aufenthalt in Dtl.

Man muss den Pass nicht sofort aendern lassen. Hab damals die Namenserklaerung abgegeben und mein Pass war noch 8 Jahre gueltig. Die Dame bei der Botschaft meinte, ich kann den Pass so lassen und dann einfach in ein paar Jahren einen neuen Pass mit neuem Namen beantragen. Einziger Nachteil : muss immer meine Heiratsurkunde mitnehmen wenn wir reisen, weil meine GC ja auf den neuen Namen laeuft
 

Stern

Well-Known Member
Evi, du hast das voellig richtig verstanden. Unsere im deutschen Ausland geborenen Kinder muessen ihre doppelstaatlichen, im Ausland geborenen Kinder (also unsere Enkelkinder) bei der zustaendigen Auslandsvertretung melden.

Die erste im Ausland geborene Generation ist nicht betroffen. Eine deutsche Geburtsurkunde ist auch nicht noetig, die Beantragung eines Reisepasses beinhaltet auch eine Meldung. Insofern habe ich das fuer mein Kind getan, als ich einen Reisepass beantragte.
 
T

teriyake

Guest
Nu, dann haben sowohl ich als auch die Dame vom Konsulat in Boston den Para 4 missverstanden, denn sie hat mir per Email geschrieben

"Zur Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit an Nachkommen ihres Kindes ist die Geburtsanzeige (Beantragung einer deutschen Geburtsurkunde) nötig. Dieser Antrag kann zusammen mit dem Antrag für den Kinderpass eingesandt werden. Es sind hierzu dann keine weiteren Unterlagen nötig."

Aber so wie ihr das interpretiert macht es auch Sinn :-)

VG
T
 
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