Besen rein

Snoopy04

Well-Known Member
Meine Wohnung musste ich auch besenrein übergeben. Die "normalen" Schönheitsreparaturen, d.h. streichen/renovieren der Zimmer in den im Mietvertrag vorgeschriebenen Abständen hatte ich sowieso schon immer vorgenommen.

Beim Auszug habe ich die Wohnung nochmal durchgewischt, ebenso das Treppenhaus. Ich habe im 3. Stock gewohnt und die Möbelpacker sind den ganzen Vormittag mit dem ganzen Zeug durch das Treppenhaus gelaufen. Fenster habe ich nicht geputzt. Die Wohnung war sowieso noch nicht neu vermietet und der Vermieter hat mir am Tag des Auszugs gesagt, dass er ein neues Bad einbaut etc. Da hätte ich sowieso umsonst geputzt.

Ach ja, bei mir im Mietvertrag stand noch so ein komischer Eintrag, dass die Wände in üblicher Farbgebung zu streichen sind. Hatte vor Unterschriftsabgabe dann gefragt, was das zu bedeuten hat - da meinte die Vermieterin, dass sie mal einen Mieter hatten, der die Naturholzrahmen der Türen grün gestrichen hätte und sie anschliessend Probleme hatten, die Rahmen wieder auf "Naturholz" abzubeizen.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
So dachte ich mir das auch, mit Besenrein bei Uebergabe. Jetzt habe ich aber im Bekanntenkreis Leute die vermieten und die sagen was anderes. Die behalten z.B. die Kaution zum Teil ein, wenn gestrichen werden muss oder der Herd bzw Ofen war nicht sauber genug, dann wird auch ein Teil der Kaution einbehalten fuer Reinigungsarbeiten,obwohl im Mietvertrag steht Besenrein zu uebergeben. Deshalb meine Frage.
Danke fuer eure Antworten.

Naja, kam vor nicht allzulanger Zeit mal ein Beitrag zu diesem Thema.
Malerarbeiten können sie da z.B. nur verlangen, wenn die Wände extremst verschmutzt wurden, oder wenn sie mit extremen Farben (z.B. Lila) angemalt wurden, die vorher weiß waren.
Anders ist es, wenn die Wände in angenehmen Pastelltönen bemalt wurden und nur normale Abnutzung aufweisen.

Halten sie die Kaution also einfach zurück, wenn da keine deutlichen Mängel sind, dürfen sie sich halt mit dem Mieterschutz auseinander setzen :)
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
So dachte ich mir das auch, mit Besenrein bei Uebergabe. Jetzt habe ich aber im Bekanntenkreis Leute die vermieten und die sagen was anderes. Die behalten z.B. die Kaution zum Teil ein, wenn gestrichen werden muss oder der Herd bzw Ofen war nicht sauber genug, dann wird auch ein Teil der Kaution einbehalten fuer Reinigungsarbeiten,obwohl im Mietvertrag steht Besenrein zu uebergeben. Deshalb meine Frage.
Danke fuer eure Antworten.
Naja, man muss schon unterscheiden, ob wir von "normaler" Abnutzung reden oder davon, dass Dinge restlos verdreckt sind. Einen total verdreckten Ofen, bei dem man die angebrannten Fettreste mit Hammer und Meißel losklopfen muss und große dunkle Flecken an den Wänden wären bei mir auch keine "normale Abnutzung", und dafür würde ich auch entweder Kaution einbehalten oder die Mieter zur Reparatur/Reinigung auffordern.
 
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