Beibehaltungsgenehmigung - Was sind gute Gründe?

Ulrich

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Citizen
Interessant... Wobei man natuerlich die Quelle mit in Betracht ziehen muss -- die Anwaelter wollen schliesslich Geld verdienen und werden die Dinge daher vielleicht etwas dramatischer darstellen, als sie sind. Wobei sich meiner Meinung nach nicht viel aendern wuerde; die Argumentation zaehlt immer noch, nur, dass man eben klar darlegen muss, wie es einen selbst betrifft. Ob du das jetzt "konkreten Nachteil" oder "signifikanter persoenlicher Nachteil" nennst ist doch nur Semantik.

Wenn ich die angeblich Verschaerfung durchlese, so freue ich mich doch irgendwo, dass mein eigener damaliger Antrag auch heute noch genehmigt werden wuerde. :)
 

domnk

Well-Known Member
Es geht nicht darum, dass Du Geheimagent werden willst, sondern es geht darum, dass Du fuer einen Job fachlich qualifiziert bist und fuer ihn nur aufgrund der fehlenden US Stabue nicht in Betracht gezogen wirst. Ob das jetzt bei Walmart ist oder beim CIA ist im ersten Ansatz egal. Du musst einen signifikanten persoenlichen Nachteil vorweisen, den Du aufgrund der fehlenden US Stabue erleidest; die Tatsache, dass Du Dich nicht auf einen gut bezahlten Job bewerben kannst, der es Dir ermoeglicht, Deine Familie zu ernaehren, ist so ein Nachteil.

Und Du musst Dich anschliessend ja gar nicht auf den Job bewerben (wenn Du eine offene Stellenausschreibung als Beleg mitschickst kannst bzw. musst Du ja davon ausgehen, dass sie in 10-12 Monaten, wenn Du dann hoffentlich die BBG und die N-400 in der Hand hast, nicht mehr offen ist). Es geht um das Prinzip. Und wenn Du einen Ph.D. in PoliSci hast und vielleicht sogar als Experte fuer das politische System in Nordkorea angesehen wirst, warum sollte eine der Drei-Buchstaben-Organisationen dann kein guter potentieller Arbeitgeber sein?

Ja, eh, war auch etwas ueberspitzt formuliert. Deine grundlegende Ueberlegung teile ich ja auch, mein Punkt war eher, dass derartige Organisationen von Anfang an raten die Plaene sich beim Nachrichtendienst zu bewerben nicht weiter zu verbreiten. MI5, MI6 und GCHQ hierzulande sind da wirklich sehr klar wenn sie raten, dass man dies nur der allerengsten Familie mitteilen sollte. Von daher waere es abenteuerlich, dies auf einem offiziellen Ansuchen an eine andere Regierung anzugeben. Dass das Culinary Institute of America oder aehnliches durchaus gute Arbeitgeber mit dem von dir angegeben Profil sein koennen habe ich gar nicht angezweifelt, nur das es nicht das professionellste Vorgehen waere dies auf der BBG anzufuehren wenn man das tatsaechlich wollte. Koennte bei der Sicherheitsueberpruefung wahrscheinlich auch ein Problem sein, sofern man ehrlich genug ist es anzugeben.

Wer also solche Plaene hat sollte fuer die BBG also eventuell andere oeffentliche Stellen, meinetwegen bei der Polizei oder dem FBI, angeben. Ausserdem, und ich weiss nicht wie das in den USA gehandhabt wird, aber hier im britischen oeffentlichen Dienst gibt es durchaus Stellen fuer die man mit Doppelstaatsbuergerschaft nicht in Frage kommt, vor allem im Sicherheitsbereich. Wird wahrscheinlich aehnlich sein.

Geht aber eigentlich schon zu weit und am Thema vorbei, trotzdem eine interessante Diskussion.
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Das Thema der Doppelstaatsbuergerschaft im Sicherheitsbereich kann man angeblich umgehen, indem man seinen deutschen Pass dem zustaendigen deutschen Konsulat zur Aufebwahrung uebergibt und dafuer einen entsprechenden Beleg bekommt. Das Problem soll angeblich nicht die doppelte Staatsbuergerschaft per se sein, sondern die Tatsache, dass man mit mehreren/verschiedenen Paessen ein- und ausreisen kann, und der Behoerde irgendwo die Kontrolle entgleitet. Oder so aehnlich.

Ich habe mich damit nie detailliert auseinandergesetzt, aber meine, irgendwann und irgendwo entsprechendes gelesen zu haben.
 

Suze

Well-Known Member
Citizen
HIer mal aktuell ein Beitrag von heute von der Dual Citizenship Seite auf FB

13 Monate nach Einreichung habe ich heute Post vom BVA erhalten. Meine Hauptargumentation sind jobtechnische Nachteile für die Erlangung der US/Beibehaltung der deutschen Stabü.

Nun soll ich folgende Dokumente nachreichen:

  • Übersetzung der Stellenausschreibung
  • Lebenslauf in deutscher Sprache (hatte ich schon beim Antrag dabei - nun wollen Sie es also nochmal)
  • ausführliche Darlegung warum ich für die ausgeschriebene Stelle qualifiziert bin (hatte ich auch schon im Antrag drin, also das auch nochmal)
  • Nachweis über die aktuelle Arbeitsstelle inkl. Auflistung der Aufgaben (z.B. Arbeitsvertrag, aktueller Gehaltsnachweis)
Die Übersetzung muss von einem staatl. anerkanntem Übersetzer durchgeführt werden - selber machen ist nicht.

Mal sehen, wie ich weiter vorgehe. Die Stellen auf die ich mich bezogen habe sind ja schon mehr als ein Jahr alt und damit nicht mehr relevant, werd ich wohl ein paar neue aussuchen müssen. Die Sache mit dem Arbeitsvertrag/Gehaltsnachweis ist ganz schön dreist - was geht das das BVA an?

Runde 2 also - überlege ob es sich eventuell lohnt einen Anwalt zu beauftragen.


Es ist mittlerweile tatsaechlich schwieriger. Ich weiss, dass ich beispielsweise nichts uebersetzen lassen musste, schon gar nicht von einem staatl. anerkannten Uebersetzer (ok, das haette ich halt dann selbst uebersetzt :D)
 

domnk

Well-Known Member
Das ist schon heftig und schon (fast) auf dem Niveau der österreichischen Behörden. Weiß man warum die deutschen Behörden plötzlich strenger geworden sind?
 

stefan tweets

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Okay,
das heisst ich sollte den Antrag jetzt ausfuellen. Im Moment habe ich keinen Job (unter anderem auch wegen der Staatsbuergerschaft) und ohne Job brauche ich nur ein Schreiben uebersetzen lassen.
Staatlich anerkannter Uebersetzer? Gibt es in den USA auch garnicht...
 

Suze

Well-Known Member
Citizen
Okay,
das heisst ich sollte den Antrag jetzt ausfuellen. Im Moment habe ich keinen Job (unter anderem auch wegen der Staatsbuergerschaft) und ohne Job brauche ich nur ein Schreiben uebersetzen lassen.
Staatlich anerkannter Uebersetzer? Gibt es in den USA auch garnicht...
Weiss auch nicht - evtl. ein deutsches Uebersetzungsbuero?
 
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