Beibehaltungsgenehmigung Gruende

MuesliBowl

New Member
Hallo zusammen,

Ich bin Deutscher und lebe seit 2008 in den USA (NYC) mit Aufenhaltsgenehmigung durch diverse Visa (anfangs J1 und spaeter E2) und ab 2019 dann eine durch Heirat mit einer US Staatsbuergerin erworbenen GC. Letztes Jahr ist unsere Tochter auf die Welt gekommen, wir besitzen zusammen eine Immobilie und ich besitze einige Haeuser in den USA die ich vermiete. Beruflich arbeite ich im Tech-Sector fuer ein grosses amerikanisches Unternehmen.

Als naechsten Schritt moechte ich jetzt gern meine US Stabue erwerben, allerdings meine Deutsche beibehalten. Ich wuerde gerne Euer Feedback bekommen wie ich in meinem Fall am besten die Beibehaltungsgenehmigung angehen koennte. Die relevanten Posts im Forum habe ich mir bereits durchgelesen welche sehr hilfreich waren (vielen Dank an alle dafuer!).

Was die fortstehende Verbindung mit Deutschland angeht, so sehe ich hier kein Problem dies darzulegen. Ich bin in Deutschland aufgewachsen und zur Schule gegangen (einschl. Uni), spreche die Sprache fliessend und sehe Deutschland als meine Heimat. Darueber hinaus lebt sowohl meine ganze Familie einschliesslich Eltern, Geschwister und Neffen in Deutschland die ich regelmaessig besuche als auch diverse Freunde aus der Kindheit/Jugend. Bei Verleben meiner Eltern werde ich u.a. auch Immobilien erben. Diese Gruende habe ich desoefteren in anderen Posts gelesen und sehe daher hier kein Problem. Aber bitte korrigiert mich falls ihr da anders denkt.

Bei den Gruenden fuer den Erwerb der US Stabue bzw. den Nachteilen des Nichterwerbs wird es etwas schwieriger. Basierend auf anderen Posts, sehe ich hier mehrere Optionen, allerdings ueberzeugen diese mich nicht, daher bitte ich Euch um Feedback.
  1. Ich habe ein Kind mit einer US Staatsbuergerin. Die Informationen die ich zu diesem gefunden habe besagen das dies nur ein Grund waere wenn eine Scheidung ansteht bzw. im Gange ist und ich Aufgrund mangelnder US Stabue das Sorgerecht verlieren wuerde. Das ist bei uns nicht der Fall da wir nicht im Scheidungsprozess sind bzw. nicht planen uns scheiden zu lassen. Gibt es hier noch einen anderen Weg den Fakt das ich mit einer US Staatsbuergerin ein Kind habe zu nutzen?
  2. Da ich im Tech-Sector arbeite ist meine zukuenftige Jobsuche limitiert auf Jobs die keine sec clear benoetigen. Dieses Argument habe ich oefter gelesen, bin mir aber nicht sicher ob dies als alleinstehendes Argument ausreichend ist? Das Gegenargument waere, dass es genuegend Jobs im Tech Bereich gibt die keiner sec clear beduerfen.
  3. Geschwister hat eine schwerwiegende Krankheit die es erfordern koennte das ich laengere Zeit in Deutschland verbringen muesste. Das ist momentan nicht der Fall, aber die Wahrscheinlichkeit besteht das dies eintreten koennte. Die Frage hier waere, wie man das nachweist. Ist ein Attest vom Arzt der die Krankheit bescheinigt ausreichend?
Zuletzt noch eine Frage zum generellen Prozess: leider war meiner Frau und mir nicht bewusst das eine Beibehaltungsgenehmigung erforderlich ist, daher haben wir die N400 application bereits vor ca 4 Wochen eingereicht (ich habe in 2 Wochen das biometric appointment). Mir ist mittlerweile bewusst das die N400 app erst nach Erhalt der Beibehaltungsgenehmigung erfolgen sollte. Ich habe in ca. 2 Wochen einen Termin auf dem Konsult in NYC um den Antrag fuer die BBG einzureichen. Gibt es die Moeglichkeit die N400 app zu pausieren im Falle die BBG wurde bis zur Einschwoerung nicht erteilt, oder ist es ratsam die N400 zu canceln und neueinzustellen sobald die BBG erteilt wurde?

Vielen Dank fuer Eure Hilfe schon mal im Voraus!
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Grund 1: Irrelevant, wie Du selber sagst. Falls das Kind behindert sein solte koennte man darueber nachdenken, einen Living Trust aufzustellen, was meiner Meinung nach nur US Staatsbuergern moeglich ist. Wenn das Kind schon aelter waere, dann koennte man darueber nachdenken, fuer das School Board zu kandidieren, was je nach Staat/Gemeinde unter Umstaenden auch nur US Staatsbuergern moeglich ist.

Grund 2: Darauf wuerde ich mich konzentrieren. Die Tatsache, dass es genug Jobs ohne SC gibt, ist irrelevant -- wir behaupten mal dass die Jobs mit SC besser bezahlt werden, und das Einkommendefizit eine Beeintraechtigung Deiner Faehigkeit, die Familie zu ernaehren, dastellt. Das ist eben der signifikante persoenliche achteil, den Du dar stellen musst.

Grund 3; Zu schwammig. Falls Du ein Attest vom Arzt bekommen koenntest, das nachweisst, dass Du Pflegedienste vor Ort fuer Deine Schwester verrichten musst und das auh willst, dann koennteman da etwas konstruieren, aber wie Du es schreibst ist das ganze nicht akut genug.

Und ja, ich meine, den N-400 Prozess kann man aussetzen, aber ich habe keine Erfahrung damit, wie man es machen wuerde.
 

MuesliBowl

New Member
Hallo Ulrich, vielen lieben Dank fuer Deine Antwort! Ich werde mich, wie Du schon sagtest, auf den 2. Grund konzentrieren.

Reicht hier als Nachweis (zusaetzlich zur Begruendung im Anschreiben) einige Stellenanzeigen beizufuegen oder bedarf es hier mehr Details?

Vielen Dank nochmals!
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Ein bisschen mehr Muehe musst Du Dir schon machen... Du musst ausfuehren, was das Problem ist, was es ausgeloest hat und welche Auswirkungen es hat, und wie der Erhalt der USC das Problem loest. Die Stellenanzeigen sind dann nur Teil der Beweis- bzw. Argumentationskette, zusammen mit sonstigen Belegen des Sachverhaltes, mit denen Du kommen kannst. Moeglich waeren da waeren z.B. ein Brief Deines Arbeitgebers, der die Situation bestaetigt und den Antrag unterstuetzt, ggf. eine Kopie der Anforderungen fuer eine Security Clearance (die eben die USC vorraussetzt), vielleicht Gehaltsvergleiche mit/ohne SC (weiss nicht, gibt es so etwas bei Glassdoor oder aehnlichen Websites?), etc.

Du musst keinen vierbaendigen Roman schreiben, aber so ganz duenn sollte der Antrag dann auch nicht sein.
 

FuAn

Well-Known Member
Hypothetische Versetzungen oder Stellen werden seit der letzten Änderung ohnehin nicht mehr als Grund anerkannt. So muss zb die Versetzung mittlerweile nicht mehr in der Zukunft moeglich sein, sondern es muss konkret Stelle und Absicht den MA ins Ausland zu versetzen nachgewiesen werden. Ich wuerde nicht nur Stellenbeschreibungen anfügen, sondern auch Absagen.
Ich glaube einige werden jetzt auf die Vereinfachung des Rechts im Bezug auf die doppelte Staatsbürgerschaft hoffen muessen. Und ggf. wird auch erstmal jemand klagen muessen. Denn so wie ich das bisher lese, ist das nur einseitig fuer nicht Deutsche Staatsbürger in Deutschland vorgesehen.
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Du wirst nie eine Absage bekommen, in der steht, dass Du aufgrund Deiner Staatsangehoerigkeit nicht genommen worden bist. Damit wuerden die Firmen sich massiven Gerichtsprozessen aussetzen (was ist das, Title VI oder VII -- national origin?). Wenn man diese Tage eh eine Absage bekommt...
 

FuAn

Well-Known Member
Du wirst nie eine Absage bekommen, in der steht, dass Du aufgrund Deiner Staatsangehoerigkeit nicht genommen worden bist. Damit wuerden die Firmen sich massiven Gerichtsprozessen aussetzen (was ist das, Title VI oder VII -- national origin?). Wenn man diese Tage eh eine Absage bekommt...
nicht Berücksichtigungen wg ineligibility für security clearance stellt logischerweise kein Verstoß gegen title vii civil rights act dar. Da nicht auf Basis der Herkunft entschieden wird sondern der nicht möglichen security clearance. Allerdings wenn ein Job eine security clearance benötigt wird, besteht für ein foreign National noch immer die Möglichkeit einer Limited Access authorization. Der ag muss aber unter allen Umständen vermeiden non citizens für taetigkeiten die eine clearance benötigen einzustellen bzw laa für Tätigkeiten mit comsec sind eh nicht zulässig. Daher sind absagen aufgrund ineligibility für eine clearance keinesfalls undmoeglich oder ein rechtliches Risiko für die Firmen. Im Umkehrschluss erscheint es mir nicht mehr unmöglich dass von den deutschen Behörden mittlerweile analog zur Versetzung Nachweise über tatsächliche Befähigungen und Absichten verlangt werden können und nicht mehr nur mit 3 hypothetische Stellenanzeigen zufrieden geben wird.
 

MuesliBowl

New Member
Vielen Dank fuer euer Feedback!

FuAn hast Du Konkrete Hinweise das die Behoerden hypothetische Stellenanzeigen nicht mehr akzeptieren? Meine Argumentation baut genau auf diesem Punkt auf und ich werde es auf diesem Wege versuchen, da ich keine anderen Optionen habe wie Ulrich in diesem Thread bereits erwaehnt hat.

Ich habe hier einen interessanten Blog gefunden, der Beschreibt was der letzte Stand der Gesetzesaenderung fuer die doppelte Stabue ist. Eine Verabschiedung des neuen Gesetzes ist, laut Blog, wohl vor Sommer nicht zu erwarten. Und wie Du schon sagtest, ob das neue Gesetz im Ausland lebenden Deutschen helfen wird, steht noch offen. Man kann nur hoffen.
 
Oben