Das ist auch immer noch so.Bisher war es so, dass man die BBG bei der Einschwörung in Händen halten (sprich in deren Besitz sein) muss, sonst ist die deutsche StaBü weg.
Ja. Siehe:Kann es sein, dass du das mit den neueren Regelungen verwechselst, die es ehemaligen Deutschen (die ihre deutsche StaBü aufgegeben haben) leichter machen, sich wieder in DE einbürgern zu lassen?
Botschaft und Konsulate der Bundesrepublik Deutschland in Kanada - WE ehem. Deutscher (Verlust d. Staatsangeh. NACH dem 1.1.2000)Die Wiedereinbürgerung ehemaliger gebürtiger Deutscher ist nach § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz grundsätzlich möglich, auch wenn sich der Wohnsitz der betroffenen Person im Ausland befindet. Allerdings bestehen für sie besonders hohe Anforderungen und es muss geprüft werden, ob die Einbürgerung für Deutschland vorteilhaft ist.
Für ehemalige gebürtige Deutsche, die seit dem 1. Januar 2000 eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben und damit ihre deutsche verloren haben, wurde die Wiedereinbürgerung nun erleichtert: Zahlreiche ehemalige Deutsche wussten nicht, dass sie mit einer sogenannten Beibehaltungsgenehmigung den Verlust ihrer deutschen Staatsangehörigkeit abwenden können. Die Betroffenen können nun einen Antrag auf Wiedereinbürgerung stellen. [...]
Der Antrag auf Wiedereinbürgerung muss spätestens 12 Jahre nach dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt werden. Maßgeblich ist hierfür der Eingang beim Bundesverwaltungsamt. Ein Rechtsanspruch auf Wiedereinbürgerung besteht nicht.
Da nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht eine doppelte Staatsangehörigkeit zu vermeiden ist, müssen Einbürgerungsbewerber damit rechnen, dass sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben müssen. Gegebenfalls sollten Sie die Gründe, die in Ihrem Fall dagegen sprechen, im Antrag detailliert benennen. Erfahrungsgemäß müssen Sie eine individuelle Situation nachweisen, die für Sie den Besitz der Staatsangehörigkeiten erforderlich machte. Umstände, die pauschal auf den Großteil aller Deutschen in Kanada zutreffen (z. B. fehlendes Wahlrecht, Grenzübergang zu den USA ist schwieriger usw.) reichen in der Regel nicht aus, um einen Antrag erfolgreich zu begründen.
Das ist keine rueckwirkende BBG, sondern nur eine dem BBG Verfahren analoge Prozedur, um die neu erworbene Staatsbuergerschaft bei der Wiederannahme der deutschen Staatsbuergerschaft nicht wieder abgeben zu muessen. Und wie es so schoen heisst: "Ein Rechtsanspruch besteht nicht."