Ich frage mich nur - da es mir ja um die doppelte Staatsbürgerschaft geht - ob die Deutschen dann nicht sagen "ja, das ist ja schön, dass sie Ihre Eltern in die USA holen wollen, aber dafür bräuchten sie ja lediglich die US Staatsbürgerschaft". Ist das im dem Fall relevant, dass ich die dt. gern behalten würde?
Bine, das sind zwei verschiedene Argumentationsketten, die im Grunde nichts miteinander zu tun haben (sollten).
Einerseits muss man die Bindung an Deutschland nachweisen, die den Erhalt der deutschen StaBü rechtfertigt.
Andererseits muss man eindeutige Nachteile nachweisen, die man erleidet, wenn man die US-StaBü nicht annimmt.
Nur das eine oder
nur das andere nachzuweisen, reicht nicht. Und selbstverständlich könnte man nicht die Bindung an Deutschland mit der engen Bindung an die dort lebenden Eltern begründen, um dann zwei Absätze später die in die USA auswandern wollenden Eltern als Grund für die Annahme der US-Staatsbürgerschaft anzuführen.
In Deinem Fall solltest Du, wie gesagt, keinerlei Probleme haben, die berufliche Benachteiligung über den Beruf zu begründen. Du musst ja nun mal im Ausland arbeiten, wenn Du im Hotelmanagementbereich aufsteigen willst, und das kannst Du als GC-Inhaberin nicht, ohne Deinen Status in den USA zu gefährden. Ulrich schrieb ja auch bereits, dass sein Antrag mit ähnlicher Begründung glatt durchgegangen ist. Und solche Fälle wirst Du auch zahlreich bei Zweipaesse finden.
Nur haben wir nicht alle einen Beruf, mit dem man so einfach und einleuchtend argumentieren kann. Ich habe so einen Beruf beispielsweise nicht (wobei ich mal drüber nachdenken könnte, mir 'ne Auslandskorrespondenz anzulachen; das wäre vielleicht gar kein schlechter Gedanke...
). Wie dem auch sei, für manche Leute ist eben die familienbasierte Begründung leichter, und es gibt ja nun mal solche Fälle, in denen diese Begründung anstandslos durchgegangen ist. Das setzt natürlich voraus, dass über die rüberzuholenden Sippenmitglieder hinaus weiterhin enge Bindungen an Deutschland nachgewiesen werden können.
Nachtrag:
Was ich gern noch heruasstellen will: Das Ganze darf natürlich zur Märchenstunde ausarten. Wenn partout keine Bindungen einerseits oder Nachteile andererseits bestehen, dann ist das eben so, und dann sollte man sich auch ehrlich fragen, was das mit den zwei StaBüs soll. Sich auf-Teufel-komm-raus angebliche Nachteile oder Bindungen auszudenken und Fantasiegebilde zu konstruieren, das ist natürlich nicht Sinn der Sache. Die Gründe und die "Beweisführungen" sollten schlüssig und überzeugend bleiben. (Und gerade diese frisch eingewanderten Berufsamerikaner, die Deutschland ständig verdammen, aber stets nur auf den eigenen Vorteil bedacht sind, sollten meiner Meinung nach von vornherein von der BBG-Bewilligung ausgeschlossen werden... )
Ich dachte übrigens die ganze Zeit, dass man Citizen sein muss, damit der Partner im Falle einer Hochzeit die GC bekommt. Mir war gar nicht klar, dass das auch geht, wenn ich nur die GC habe.
Doch, das geht. Präferenzkategorie F2A; Wartezeit für die Bearbeitung des Antrags aktuell ca. drei Jahre (im kommenden Monat werden die Anträge aus Juli 2008 "current"). Schau mal hier:
Visa Bulletin for August 2011
Und hier findest Du alle Infos zum GC-Antrag für Ehepartner von GC-Inhabern:
USCIS - Family of Green Card Holders (Permanent Residents)