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Wisi
Guest
Meines Wissens sind in Deutschland leibliche und adoptierte Kinder gleichgestellt. Daher wuerde das Kind per Geburt die deutsche Stabue von dir erhalten.
Ja genauso so ist es adoptierte und leibliche Kinder sind gleichgestellt. Duerfte also kein Problem geben mit der deutschen STaatsbuergerschaft.
Konnte dazu konkret grad nichts finden, aber gilt das dann auch wenn man im Ausland lebt?
P.S. Hab dazu gerade folgendes gefunden was von Interesse sein koennte:
Deutsches Generalkonsulat Breslau - Deutsche StaatsangehörigkeitErwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption
Lediglich Kinder, die im Zeitpunkt des Annahmeantrages noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, erwerben durch eine nach deutschem Recht wirksame Adoption von einem Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit. Bei einer in Polen durchgeführten Adoption empfiehlt das Generalkonsulat, die Adoption in Deutschland nachholen zu lassen.
Und hier auch nochmal:
http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.3057.deErwerb durch Adoption
Ein minderjähriges Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzt, erwirbt durch eine nach deutschen Gesetzen wirksame Annahme als Kind durch einen deutschen Staatsangehörigen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Denke, dass man sich da doch vielleicht etwas genauer erkundigen sollte...
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