Wie habt ihr euer Testament in den USA erstellt?

sunshine

Member
Hallo,

ich bin gerade dabei ein Testament fuer uns in den USA aufzusetzen und habe nun einige Fragen:

1. Habt ihr es selbst gemacht oder einen Rechtsanwalt eingeschaltet? Hat jemand Erfahrungen mit den Softwares zur Testamentserstellung (ich habe auf about.com darueber gelesen)?
2. Muss man, nachdem man das Testament aufgesetzt hat zu einem Rechtsanwalt gehen um es beglaubigen zu lassen? Oder kann man das auch selbst am Gericht machen?

Vielen Dank!
 

Ellen78

New Member
Ehe-GC
Das ist alles von Staat zu Staat verschieden. Wo wohnt ihr denn??

Wir haben's bei JAG machen lassen.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Oh, wichtiges Thema,das mich auch sehr interessiert. Bislang habe ich in den USA noch kein Testament erstellt, müsste mich aber wirklich mal drum kümmern. Aus Deutschland habe ich eins, das ist aber nicht mehr up-to-date und dürfte in den USA ohnehin kaum anerkannt werden.

Ich würde Deinen Fragen gern noch zwei Fragen anhängen:

Wie sieht es denn erbrechtlich aus, wenn man als deutscher StaBü in den USA verstirbt? Gilt da das deutsche Recht mit den Pflichtregelungen, oder gilt für LPRs das US-Recht bzw. das Recht des jeweiligen Bundesstaates?

Und: Welche gesetzliche Regelung gilt bei Leuten mit doppelter StaBü?
 

mari23

Well-Known Member
Citizen
Wie sieht es denn erbrechtlich aus, wenn man als deutscher StaBü in den USA verstirbt? Gilt da das deutsche Recht mit den Pflichtregelungen, oder gilt für LPRs das US-Recht bzw. das Recht des jeweiligen Bundesstaates?

Und: Welche gesetzliche Regelung gilt bei Leuten mit doppelter StaBü?

Gute Fragen!

Wir haben unseres letztes Jahr bei JAG (auf der Base) machen lassen. Ich gehe mal davon aus, dass hier in USA auch für LPRs das US-Recht gilt, aber das müsstest du nachprüfen, ohne Gewähr. Jedenfalls ist das bei Ehepaaren so, deshalb gehe ich davon aus, dass das auf alle LPRs unabhängig von deren Status zutrifft.

Hier ist z. B. ein interessanter Link: Estate Planning for Non-U.S. Citizens | December 2001 Web Exclusive. Der ist schon älter und die Gesetze haben sich wieder ein bisschen geändert, aber in die Richtung solltest du mal googeln.

Bei Ledigen weiß ich nicht, wie es aussieht, wenn du als non US citizen anderen etwas vererbst. Auf alle Fälle ist es so, dass die USA zu verhindern versuchen, dass foreign nationals die Erbschaft aus dem Land schaffen, deshalb werden Erbschaften für non US citizens, sprich z. B. deine Mutter oder Personen in Deutschland, manchmal hoch besteuert.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Gute Fragen!

Wir haben unseres letztes Jahr bei JAG (auf der Base) machen lassen. Ich gehe mal davon aus, dass hier in USA auch für LPRs das US-Recht gilt, aber das müsstest du nachprüfen, ohne Gewähr. Jedenfalls ist das bei Ehepaaren so, deshalb gehe ich davon aus, dass das auf alle LPRs unabhängig von deren Status zutrifft.

Hier ist z. B. ein interessanter Link: Estate Planning for Non-U.S. Citizens | December 2001 Web Exclusive. Der ist schon älter und die Gesetze haben sich wieder ein bisschen geändert, aber in die Richtung solltest du mal googeln.

Bei Ledigen weiß ich nicht, wie es aussieht, wenn du als non US citizen anderen etwas vererbst. Auf alle Fälle ist es so, dass die USA zu verhindern versuchen, dass foreign nationals die Erbschaft aus dem Land schaffen, deshalb werden Erbschaften für non US citizens, sprich z. B. deine Mutter oder Personen in Deutschland, manchmal hoch besteuert.
Das ist ja wirklich interessant. Danke für den Link, ich suche mal in der Richtung weiter!

Im Moment ist es ohnehin so, dass meine Vermögenswerte in Deutschland liegen - und dann wird's vermutlich nochmal eine Stufe spezieller. In den USA habe ich bislang nichts von Wert (was sich mit dem Hauskauf zum Jahresende ändern wird, weswegen ich mich dann auch langsam mal ums Testament kümmern sollte...), in Deutschland aber einige Werte und eine Immobilie.
 

mari23

Well-Known Member
Citizen
In den USA habe ich bislang nichts von Wert (was sich mit dem Hauskauf zum Jahresende ändern wird, weswegen ich mich dann auch langsam mal ums Testament kümmern sollte...), in Deutschland aber einige Werte und eine Immobilie.

Hauskauf ist das Stichwort und da machst du dir schon die richtigen Gedanken. Denn wenn du kein citizen bist und auch nicht mit einem US citizen verheiratet, solltest du dich vielleicht von einem Anwalt beraten lassen, wie du das am besten regeln kannst, ohne dass deine Erben im Erbschaftsfall zu viele Steuern zahlen müssen.

Für Verheiratete, wo der überlebende Partner kein US Citizen ist, ist die steuerfreie Grenze 1 Mio. Dollar Vermögen für beide Partner insgesamt, darin berücksichtigt ist alles einschl. Equity im Haus, Lebensversicherungen, Renten etc. Und da ist man dann schon relativ schnell bei 1 Mio., obwohl der Betrag sich hoch anhört. Alles, was über 1 Mio. hinausgeht, wird, glaube ich erstmal durch 2 geteilt und dann wird die Hälfte, die dem verstorbenen Partner gehört und in den Besitz des überlebenden Partners übergeht, sehr hoch besteuert, habe gerade irgendwo gelesen, dass der Steuersatz von 55 % auf jetzt 45 % heruntergesetzt worden ist. Dagegen kann man sich mit einem Trust schützen, aber das ist auch nicht so ganz unkompliziert...

Alle diese Angaben sind rein aus meinem Gedächtnis und ohne jegliche Gewähr. Ihr müsstet da mal googeln, um Näheres herauszufinden.

Ich habe bei meiner jetzigen Suche Folgendes gefunden, was sich auf Verheiratete bezieht (zu Ledigen konnte ich nichts finden):
Inheritance and Non-Citizen Spouse - Early Retirement Forums

Estate Planning when spouse holds a green card - Early Retirement Forums

QDOT and Living Trust - Early Retirement Forums
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Hauskauf ist das Stichwort und da machst du dir schon die richtigen Gedanken. Denn wenn du kein citizen bist und auch nicht mit einem US citizen verheiratet, solltest du dich vielleicht von einem Anwalt beraten lassen, wie du das am besten regeln kannst, ohne dass deine Erben im Erbschaftsfall zu viele Steuern zahlen müssen.
... und es wird noch komplizierter, denn wir werden ja das Haus zusammen kaufen. Zugleich möchte ich im Moment natürlich vorrangig Männe als Haupterben einsetzen (auch in Bezug auf meine Werte in Übersee, weswegen mich interessiert, wie es mit der Pflichtteil-Regelung aussieht) und nicht die Sippe in Dtl. -das wäre ja auch irgendwie link, wenn man gemeinsam ein Haus kauft, und jemand anders erbt dann die Hälfte der Hütte und man ist nicht nur seinen Partner los, sondern muss direkt sein Zuhause aufgeben... Nee, da werden wir uns sozusagen zum Schutz vor Hausverlust auf jeden Fall gegenseitig als Erben einsetzen. Zumal wir auch dabei sind, ein gemeinsames Geschäft aufzubauen. Da muss man sich ja einfach gegenseitig absichern.

Aber für den Fall, dass Männe vor mir abdankt, müsste ich mir natürlich überlegen, wie der Nachlass zugunsten der Sippe in Dtl. geregelt werden könnte. *seufz*
Für Verheiratete, wo der überlebende Partner kein US Citizen ist, ist die steuerfreie Grenze 1 Mio. Dollar Vermögen für beide Partner insgesamt, darin berücksichtigt ist alles einschl. Equity im Haus, Lebensversicherungen, Renten etc. Und da ist man dann schon relativ schnell bei 1 Mio., obwohl der Betrag sich hoch anhört. Alles, was über 1 Mio. hinausgeht, wird, glaube ich erstmal durch 2 geteilt und dann wird die Hälfte, die dem verstorbenen Partner gehört und in den Besitz des überlebenden Partners übergeht, sehr hoch besteuert, habe gerade irgendwo gelesen, dass der Steuersatz von 55 % auf jetzt 45 % heruntergesetzt worden ist. Dagegen kann man sich mit einem Trust schützen, aber das ist auch nicht so ganz unkompliziert...
Der Steuersatz ist ja wirklich deftig! Dürfte aber ein sehr gutes Argument sein für den Antrag zur BBG. ;)
 

mari23

Well-Known Member
Citizen
... und es wird noch komplizierter, denn wir werden ja das Haus zusammen kaufen. Zugleich möchte ich im Moment natürlich vorrangig Männe als Haupterben einsetzen (auch in Bezug auf meine Werte in Übersee, weswegen mich interessiert, wie es mit der Pflichtteil-Regelung aussieht) ...

Aber für den Fall, dass Männe vor mir abdankt, müsste ich mir natürlich überlegen, wie der Nachlass zugunsten der Sippe in Dtl. geregelt werden könnte. *seufz*

Der Steuersatz ist ja wirklich deftig! Dürfte aber ein sehr gutes Argument sein für den Antrag zur BBG. ;)


Ja, genau, so hatte ich auch vermutet. Für deinen Partner dürfte es kein Problem darstellen, deine Haushälfte zu erben, denn er ist US-Stabü. Aber umgekehrt, wenn er dir seine Haushälfte vermacht, dann kann es sein, dass du vielleicht auf alles, was er dir vermacht, diese Steuer zahlen musst (reine Vermutung von mir), da du ja nicht seine Ehefrau bist und von daher wohl kein Anrecht auf den Ehefrauenfreibetrag hast. Dahingehend solltest du dich unbedingt bei einem Anwalt erkundigen, der Ahnung von internationalem Erbrecht hat.

Wie es ist, wenn du deiner "Sippe" dein Eigentum hier in den Staaten vererbst, weiß ich nicht, aber da fällt sicher auch eine heftige Steuer an, kann ich mir vorstellen, weil, wie gesagt, die USA nicht wollen, dass vererbtes Eigentum (sprich Kapital) "ungestraft" ins Ausland abgezogen wird. Daher auch die Ehepartner-Regelung für Nicht-US-Staatsbürger, die eingeführt wurde, weil wohl manche Ehepartner nach dem Tod ihres Partners wieder in ihr Heimatland zurückkehren und dann natürlich die Erbschaft mitnehmen.

Vielleicht ist das ein gutes Argument für die BBG, dazu solltest du aber erst wissen, wie die Sachlage in deinem Fall geregelt ist. Aber anführen würde ich es auf alle Fälle, kann nur helfen. Vielleicht könnt ihr ja irgendwas diesbezüglich über einen Trust regeln. Ich habe das mit der BBG auch vor und habe mir schon einige erfolgreiche Anträge durchgelesen. Anscheinend wird das nur als Argument akzeptiert, wenn man das auch genau belegen und beweisen kann. Lies dich mal selbst in der Newsgroup "Zwei Pässe" durch die erfolgreichen Anträge. Potenzielle Vorhaben in der Zukunft werden auch nicht akzeptiert, d. h., wenn du das als Argument anführst, solltest du das Haus schon gekauft haben.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Ja, genau, so hatte ich auch vermutet. Für deinen Partner dürfte es kein Problem darstellen, deine Haushälfte zu erben, denn er ist US-Stabü. Aber umgekehrt, wenn er dir seine Haushälfte vermacht, dann kann es sein, dass du vielleicht auf alles, was er dir vermacht, diese Steuer zahlen musst (reine Vermutung von mir), da du ja nicht seine Ehefrau bist und von daher wohl kein Anrecht auf den Ehefrauenfreibetrag hast. Dahingehend solltest du dich unbedingt bei einem Anwalt erkundigen, der Ahnung von internationalem Erbrecht hat.
Um den Anwalt werde ich kaum herumkommen, schon deswegen, weil ich ja auch herausfinden muss, wie es ist, wenn Männe als Erbe meiner deutschen Werte eingesetzt werden soll. Wieso muss eigentlich immer alles so kompliziert sein? *seufz* Aber ehe ich zu Anwalt dackele bzw. ehe ich überhaupt einen Anwalt suche, möchte ich selber recht gut im Bilde sein, um halbwegs beurteilen zu können, ob der Anwalt sein Handwerk versteht.

Wie das mit dem Freibetrag ist, ist mir auch noch nicht klar - wenn wir zusammen leben, leben wir ja im Prinzip in einer "common law marriage"-Situation. Auch das muss ich im einzelnen mal herausfinden. Da habe ich noch einiges an Hausaufgaben vor mir.

Notfalls würden wir zwar auch in den sauren Apfel beißen und heiraten, aber eigentlich habe ich gesagt, dass ich ihm nach dem Scheidungsdrama und dem Stress mit der Ex keine zweite Ehe antun wollte... Na, mal sehen. Sollte er wirklich ein paar Jahre nach China gehen wollen und sollen, würden wir um die Heirat eh nicht mehr herumkommen, weil ich anderenfalls kein Visum bekommen würde.

Wie es ist, wenn du deiner "Sippe" dein Eigentum hier in den Staaten vererbst, weiß ich nicht, aber da fällt sicher auch eine heftige Steuer an, kann ich mir vorstellen, weil, wie gesagt, die USA nicht wollen, dass vererbtes Eigentum (sprich Kapital) "ungestraft" ins Ausland abgezogen wird. Daher auch die Ehepartner-Regelung für Nicht-US-Staatsbürger, die eingeführt wurde, weil wohl manche Ehepartner nach dem Tod ihres Partners wieder in ihr Heimatland zurückkehren und dann natürlich die Erbschaft mitnehmen.

Vielleicht ist das ein gutes Argument für die BBG, dazu solltest du aber erst wissen, wie die Sachlage in deinem Fall geregelt ist. Aber anführen würde ich es auf alle Fälle, kann nur helfen. Vielleicht könnt ihr ja irgendwas diesbezüglich über einen Trust regeln. Ich habe das mit der BBG auch vor und habe mir schon einige erfolgreiche Anträge durchgelesen. Anscheinend wird das nur als Argument akzeptiert, wenn man das auch genau belegen und beweisen kann. Lies dich mal selbst in der Newsgroup "Zwei Pässe" durch die erfolgreichen Anträge. Potenzielle Vorhaben in der Zukunft werden auch nicht akzeptiert, d. h., wenn du das als Argument anführst, solltest du das Haus schon gekauft haben.
Bei Zweipaesse hatte ich mich ohnehin schon eingelesen und mir passende Beispielfälle auch schon mal in meinen "BBG-Ordner" kopiert. ;). Aber ich werde da in den kommenden zwei Jahren bis zum Antrag weiterhin ein Auge drauf haben, ist ja klar.

Aber gut, dass Du noch einmal auf die Nichtanerkennung von Plänen hinweist. Der Hauskauf steht auf jeden Fall vor dem Antrag an (spätestens 2010, der Antrag ist erst 2011 fällig), und die gemeinsame Geschäftsgründung hat dieses Jahr schon stattgefunden. Eigentlich will ich in der BBG sowieso auf berufliche Benachteiligung setzen, die ich auch schon belegen kann. Aber mehr Argumente können vermutlich nicht schaden ;), und das Erbrecht spielt da ganz gut rein.
 
J

Julchen

Guest
Notfalls würden wir zwar auch in den sauren Apfel beißen und heiraten, aber eigentlich habe ich gesagt, dass ich ihm nach dem Scheidungsdrama und dem Stress mit der Ex keine zweite Ehe antun wollte... Na, mal sehen. Sollte er wirklich ein paar Jahre nach China gehen wollen und sollen, würden wir um die Heirat eh nicht mehr herumkommen, weil ich anderenfalls kein Visum bekommen würde.

:hexenkessel Ich sehe eine Hochzeit!!! Yippieh :hurra


:pfeif:ohshit
 
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