Vater ist Amerikaner - Vorteile?

microangelo

New Member
Hallo an alle :winke
bin neu hier und habe eine Frage zum Auswandern. Mein Stiefsohn, 22 Jahre alt, träumt schon seit Jahren von einer Auswanderung in die Staaten. Sein "Erzeuger" war Amerikaner, lebt aber in Deutschland. Mein Stiefsohn wurde von einem Deutschen (nicht von mir) adoptiert.
Hätter er bei einer Auswanderung irgendwelche Vorteile dadurch? Wie sollte der vorgehen?
Ich hoffe, dass ich das richtige Unterforum gewählt habe :usa
Vielen Dank.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Nein, durch die Adoption ist es behördlich so, als würde der biologische Vater nicht existieren.

Ihm bleibt also auch nur die Greencard Lottery oder bei entsprechender Qualifikation eines der Arbeitsvisa. :hmm
 

ItsJustMe1977

Well-Known Member
Citizen
Hallo erstmal.....ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube das aufgrund der Adoption diese Möglichkeit jetzt weg ist. Sein "offizieller" Vater ist ja jetzt sein Adoptivvater....
 

anjaxxo

Super-Moderator
Teammitglied
Moderator
Citizen
Ich weiss es nicht genau, aber ich spekulier mal wild rum:

Es kommt darauf an, wie die Voraussetzungen bei der Geburt waren.
Hat der Vater die Vaterschaft anerkannt und erfuellt die Voraussetzungen (bestimmte Zeit physical presence in den Staaten) ist der Sohn, glaube ich, automatisch US Citizen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Adoption etwas daran aendert (denn das kann das Kind ja nicht selbst beeinflussen, wenn es noch zu klein ist, das Einverstaendnis zu geben).

Ich wuerde mir auf jeden Fall mal einen Infopasstermin holen und das im Konsulat erfragen (nicht mit dem Callcenter sprechen, die haben eh keine Ahnung).
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Huhu Anja,

bei einer Adoption, ist es wirklich so, wie ich es geschrieben habe. Der biologische Vater ist faktisch nicht existent.
Weswegen man ja auch durch Adoption im Kindesalter US-Bürger werden kann (also umgekehrter Fall) :hmm

Stiefkindadoption

Sie ist die häufigste Art der Adoption. Dabei ist der Annehmende mit einem Elternteil des Angenommenen verheiratet oder verpartnert. Nach Einwilligung in die Adoption durch den anderen leiblichen Elternteil, dem Antrag des Stiefelternteils auf Annahme des Stiefkindes und der Zustimmung des mit dem Antragsteller verheirateten oder verpartnerten Elternteils beim Notar spricht das Betreuungsgericht die Adoption aus, wenn das Jugendamt keine Einwände erhebt und der Familienrichter in der persönlichen Anhörung des Antragstellers und des Kindes keine Bedenken gegen die Adoption bekommen hat. Ab einem Alter von 14 Jahren ist auch die Einwilligung des Kindes beim Notar notwendig. Hat das Kind nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, ist die Einwilligung evtl. schon ab 10 oder 12 Jahren notwendig. Sind weitere Kinder des Stiefelternteils vorhanden, werden diese zur Adoption befragt. Rein erbrechtliche Gründe können gegen eine Adoption nicht erfolgreich vorgebracht werden. Das Besondere an der Stiefkindadoption ist, dass – anders als bei anderen Adoptionen – das rechtliche Abstammungsverhältnis zu dem mit dem Annehmenden verheirateten oder verpartnerten Elternteil aufrechterhalten und nur das Abstammungsverhältnis zum anderen leiblichen Elternteil beendet wird. Dadurch wird das Kind dann ein gemeinsames Kind der Eheleute oder Lebenspartner, was ja gerade mit dieser Art der Adoption bezweckt wird.[7]

Willigt der andere leibliche Elternteil nicht in die Stiefkindadoption ein, kann dessen Einwilligung in bestimmten Fällen unter strengen Voraussetzungen durch das Betreuungsgericht ersetzt werden. Seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes 2005 kann eine solche Adoption nur noch erfolgen, „wenn die Adoption einen so erheblichen Vorteil für das Kind bieten würde, dass ein sich verständig um sein Kind sorgender Elternteil auf der Erhaltung des Verwandtschaftsbandes nicht bestehen würde“. Das Ziel, das Umgangsrecht eines leiblichen Elternteils durch Adoption zu vereiteln, wurde dabei ausdrücklich für unzureichend erklärt.[8]

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Adoption_(Deutschland)

Das Abstammungsverhältnis bezieht sich auch auf die Staatsangehörigkeit und die ist mit der Adoption beendet. Der junge Mann ist also nur Deutscher Bürger.
 

frollein pampel

Well-Known Member
Ich denke auch dass es darauf ankommt ob der US Vater die Vaterschaft damals anerkannt hat und auf der Geburtsurkunde steht. Er soll auf jeden Fall, wie Anja gesagt hat, einen Infopasstermin machen, eventuell einen Anwalt zu Rate ziehen.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ein adoptiertes Kind erhält nach seiner Adoption einen neuen Familiennamen und eine neue Geburtsurkunde.
 

anjaxxo

Super-Moderator
Teammitglied
Moderator
Citizen
Ezri, was du da zitierst ist das deutsche Adoptionsrecht. Das koennen die Amerikaner ganz anders sehen. Deshalb wuerde ich auf jeden Fall einen Infopasstermin machen.
 
Oben