Sozialhilfe in den USA

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Mmmhhh, soweit ich mich erinnern kann, bekommt man als LPR sehr wohl SSI, aber erst nach 5 Jahren, wenn man nach dem 22.8.96 eingewandert ist. Ich meine, das bei meinen Recherchen für die BBG gelesen zu haben.
Interessant.
Ich denke, das wird kein ausschlaggebender Grund für die BBG sein.
Für jemandem im Low-Income-Segment oder ohne eigenes Einkommen könnte das durchaus ein Grund sein, denke ich. Die 40 Credits muss man ja erst mal zusammenbekommen - das schafft sicher nicht jede/r, bis der BBG-Antrag gestellt wird.
 

anjaxxo

Super-Moderator
Teammitglied
Moderator
Citizen
Für jemandem im Low-Income-Segment oder ohne eigenes Einkommen könnte das durchaus ein Grund sein, denke ich. Die 40 Credits muss man ja erst mal zusammenbekommen - das schafft sicher nicht jede/r, bis der BBG-Antrag gestellt wird.

Jo, das sind ja 10 Jahre, eine lange Zeit.
 

mari23

Well-Known Member
Citizen
Interessant.
Für jemandem im Low-Income-Segment oder ohne eigenes Einkommen könnte das durchaus ein Grund sein, denke ich. Die 40 Credits muss man ja erst mal zusammenbekommen - das schafft sicher nicht jede/r, bis der BBG-Antrag gestellt wird.

Ich meinte nicht, dass es für jemanden persönlich kein Grund sein könnte. Ich meinte, das ist wahrscheinlich kein Grund, den das BVA in Köln als triftig genug zur Gewährung der BBG anerkennt. Das schließe ich aus dem, was ich in Zweipässe lese. Der beste Grund ist immer berufliche Nachteile. Alles andere kann man dem Antrag hinzufügen, aber ich fürchte, ein Grund wie dieser wird kein ausschlaggebendes Gewicht haben.

Denn diesen Grund hat jeder LPR, der nach August 1996 eingewandert ist. Wenn das ausschlaggebend wäre, denn könnte das BVA jedem dieser LPRs sofort die BBG geben.

Wie gesagt: Wer einen BBG-Antrag stellen will, der sollte sich bei Zweipässe schlau machen, die beste Quelle.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Ich meinte nicht, dass es für jemanden persönlich kein Grund sein könnte. Ich meinte, das ist wahrscheinlich kein Grund, den das BVA in Köln als triftig genug zur Gewährung der BBG anerkennt. Das schließe ich aus dem, was ich in Zweipässe lese. Der beste Grund ist immer berufliche Nachteile. Alles andere kann man dem Antrag hinzufügen, aber ich fürchte, ein Grund wie dieser wird kein ausschlaggebendes Gewicht haben.
Ich spreche wohlgemerkt (das magst Du übersehen haben) von Menschen, die sofort Welfare-berechtigt wären, weil sie unterhalb der Einkommensgrenze für Welfare liegen. Ich spreche nicht von einem diffusen Recht, das auf den Antragsteller aktuell nicht zutrifft, weil er zum Zeitpunkt der Antragstellung gut in Lohn und Brot steht.
Denn diesen Grund hat jeder LPR, der nach August 1996 eingewandert ist. Wenn das ausschlaggebend wäre, denn könnte das BVA jedem dieser LPRs sofort die BBG geben.
Nein, denn es geht ja - wie auch bei der Benachteiligung in Bezug auf Erbschaftssteuern - um den Nachweis, dass aktuell eine Benachteiligung gegenüber US-Staatsbürgern vorliegt. Das wäre ja lediglich bei Low-Income- und No-Income-Kandidaten der Fall, aber keineswegs bei allen.

Ich stimme Dir auch zu, dass die berufliche Benachteiligung in den meisten Fällen die einfachste Begründung sein dürfte - aber es hat ja nun nicht jede/r entsprechende Qualifikationen.
 
Oben