Elternzeit in USA - Sozialstaat Deutschland

anjaxxo

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Ich habe gerade was auf anderer Baustelle recherchiert und folgendes gefunden, wollte dies nicht vorenthalten, obwohl ich generell dagegen bin den Sozialstaat Deutschland auszunutzen:

Es ist moeglich die Elternzeit im Ausland zu verbringen, das Anrecht auf Elternzeit ist zwar auf den Wohnsitz bezogen, nicht aber auf den Aufenthalt, und es darf auch ein 2. Wohnsitz sein:

Reisen in der Elternzeit – ist das erlaubt?

Es steht bereits im ersten Paragrafen des Bundeselterngeldgesetzes: „Anspruch auf Elterngeld hat, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat“. Genau gelesen: Es muss kein „ständiger Wohnsitz“ sein, sondern nur „ein Wohnsitz“, also zum Beispiel auch ein Zweitwohnsitz. Der Bezug von Elterngeld (und damit auch das Beantragen von Elternzeit) ist damit explizit nicht daran gekoppelt, dass man sich in Deutschland aufhalten muss.Auch an anderer Stelle des Bundeselterngeldgesetzes heißt es, dass vergleichbare Leistungen im Ausland auf das Elterngeld angerechnet werden. Demnach können Elterngeldberechtigte durchaus auch „richtig“ im Ausland leben, etwa bei den türkischen Großeltern oder an der Arbeitsstelle des Vaters in Frankreich – solange die Mutter ein (unbefristetes) Arbeitsverhältnis in Deutschland hat und nur zu „Urlaubs- und Erholungszwecken“ im Ausland ist.
Eine Weltreise während der Elternzeit ist damit völlig legitim!

Gefunden habe ich das hier

edit: natuerlich bleibt trotzdem die Frage des Visums.
 
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