Dual Citizenship - Taxes?

ayuchan

Active Member
Hallo!

Ich hätte eine wichtige frage und zwar habe ich ja beide Staatsbürgerschaften - die deutsche sowie die amerikanische. Seit Februar habe ich in Deutschland ein Kleingewerbe auf Ebay eröffnet, muss ich nun für Deutschland + USA Taxes abführen? Wie sieht es aus wenn ich aus Deutschland in die USA ziehe und mich hier abmelde (Germany), muss ich dann trotzdem noch Steuern für Deutschland zahlen?
Wäre super wenn ihr mir helfen könnt bei der Beantwortung der Frage :) Thx
 

ApexLongimanus

Well-Known Member
dein weltweites einkommen wird in den usa versteuert. die usa is- -wenn nicht sogar das einzige- ein land das seine citizen besteuert, egal wo sie leben. deine in deutschland aufgrund des gewerbes abgefuehrten steuern werden aber enstprechend beruecksichtigt.
 

garfieldshome

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Ehe-GC
wenn du dich in D abmeldest musst du dort dann nach dem umzug in die USA auch keine steuern mehr zahlen.
 

ApexLongimanus

Well-Known Member
wenn du dich in D abmeldest musst du dort dann nach dem umzug in die USA auch keine steuern mehr zahlen.

auch wenn man in deutschland weiterhin ein gewerbe betreibt?

ich bin mir da nicht so sicher ob das stimmt was du sagst.....
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Gewerbesteuer und Umsatzsteuer müssen auch nach dem Umzug weiter in Deutschland geleistet werden, soweit ich weiß, weil das Gewerbe dort sitzt. In Bezug auf die Einkommensteuer wird aber das Welteinkommen in den USA versteuert, wenn dies der Wohnsitz ist.

My 2 cts.
 

garfieldshome

Well-Known Member
Ehe-GC
meine antwort war so gemeint wenn man angestellter ist. mit gewerbe oder immobileien ist es abders, da biste stuerpflichtig wo das ist, und dann wirds in USA rauf angerechnet.
 

ayuchan

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Danke für die Antworten :) Ich melde mein Gewerbe sowie deutschen Wohnsitz in Deutschland selbstverständlich ab. Und eröffne ein neues in den USA :)
 

Edison73

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Hierzu eine Anmerkung:

Wer eine Betriebsstätte in Deutschland unterhält, wird dadurch in Deutschland m.E. voll steuerpflichtig.

Der Begriff Betriebsstätte ist hierbei sehr weit gefasst: Eine Betriebsstätte kann ein Büro sein, es kann aber auch ein kleines Zimmer sein, in dem sich der Geschäftsinhaber aufhält und "wesentliche Geschäftsentscheidungen" trifft.

Strittig ist, ob auch der Standort z.B. eines Servers eine Betriebsstätte auslöst. Im Zweifel führt m.E. kein Weg daran vorbei, Deutschland komplett zu verlassen, um einer etwaigen Steuerpflicht zu entgehen.
 

ayuchan

Active Member
Hierzu eine Anmerkung:

Wer eine Betriebsstätte in Deutschland unterhält, wird dadurch in Deutschland m.E. voll steuerpflichtig.

Der Begriff Betriebsstätte ist hierbei sehr weit gefasst: Eine Betriebsstätte kann ein Büro sein, es kann aber auch ein kleines Zimmer sein, in dem sich der Geschäftsinhaber aufhält und "wesentliche Geschäftsentscheidungen" trifft.

Strittig ist, ob auch der Standort z.B. eines Servers eine Betriebsstätte auslöst. Im Zweifel führt m.E. kein Weg daran vorbei, Deutschland komplett zu verlassen, um einer etwaigen Steuerpflicht zu entgehen.

Was genau bedeutet Deutschland komplett verlassen? Auch die Staatsbürgerschaft aufgeben?
 

Edison73

New Member
Nein, die Staatsbürgerschaft musst Du nicht aufgeben.

Denn Deutsche werden ja - anders als Amerikaner - nicht nach ihrer Eigenschaft des "Deutschseins" besteuert, sondern nach dem Territorialprinzip.

Wer sich als Deutscher im Ausland aufhält und dort auch seine Einnahmen erzielt, unterliegt in Deutschland auch nicht mehr der unbeschränkten Steuerpflicht.

Unter bestimmten Umständen könnte der Deutsche allerdings noch einer beschränkten Steuerpflicht unterliegen, aber das kommt dann eben auf den Einzelfall an -> Steuerberater fragen.

Du hattest ja von einem Kleingewerbe über ebay in Deutschland gesprochen:

Die Steuerpflicht knüpft eben u.a. daran an, ob hier eine Betriebsstätte vorliegt.
Ansonsten stellte sich die Frage, wie Du eine deutsche Firma betreiben wolltest ohne einen Firmensitz in Deutschland?

Wenn Du ohnehin in den USA bist und Deine Geschäfte aus den USA betreibst, warum gründest Du dann nicht eine Firma in den USA?
Oder bist als sog. Sole Proprietor tätig?
Dann wäre die steuerliche Zuordnung ganz einfach: Steuerpflicht in den USA.
 
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