Citizenship - nach wieviel Jahren?

anjaxxo

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So, nun kommt die liebe anjaxxo mal wieder mit einer Frage rueber.

Ist zwar noch alles Zukunftsmusik, aber kann ja nicht schaden, sich schon mal zu informieren.

Ich weiss, dass ich als Verheiratete nach 2 Jahren die US-Staatsbuergerschaft beantragen koennte, aber wie waere das denn mit meiner Tochter?
Gilt bei ihr die 5-Jahres-Regel wie fuer normale Greencard-Holder?

Ich frage deshalb, weil fuer meine Tochter ja im Raum steht, nach der Highschool eventuell nach Deutschland zurueckzugehen, um hier zu studieren.

Waere natuerlich schoen, wenn sie dann trotzdem die Moeglichkeit haette, wieder zu mir zurueck zu kommen, denn wenn sie laenger ausser Landes ist, ist die Greencard ja irgendwann futsch.

Anstreben wuerde ich die doppelte Staatsbuergerschaft, mag meine deutsche nicht aufgeben.

Wuerde eigentlich mein Sonderurlaub als Beibehaltungsgrund reichen? (ich kann bei meiner Arbeitsstelle in Deutschland bis zu 6 Jahren unbezahlten Urlaub nehmen).

Ich glaube, es ist schwerer einen Grund zu finden, die deutsche beizubehalten, als einen Grund die amerikanische zu brauchen oder? Reicht doch eigentlich ein Arbeitgeber, der einem bescheinigt, dass er dich nur als Citizen einstellt. Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

Wer hat schon Erfahrungen damit gemacht, oder hat vielleicht beide?
 

Bellaisa

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Ich glaub' bei Verheirateten gilt 3 Jahre in USA gelebt (oder irre ich da?!)

Was deine Tochter angeht, weiß ich es leider nicht, aber ich glaube es wären 5 Jahre, hab zumindest noch nichts gegenteiliges gefunden (da ich mich darüber ja selbst informiert habe, da das auch mein Endziel ist)
 

anjaxxo

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Ich glaub' bei Verheirateten gilt 3 Jahre in USA gelebt (oder irre ich da?!)

Was deine Tochter angeht, weiß ich es leider nicht, aber ich glaube es wären 5 Jahre, hab zumindest noch nichts gegenteiliges gefunden (da ich mich darüber ja selbst informiert habe, da das auch mein Endziel ist)

Ja, drei Jahre kann auch sein, dann hab ich das mit der zweijaehrigen Greencard verwechselt. :ohno
 

Emmaglamour

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Genau: Bei Dir wären es drei Jahre und bei Deiner Tochter fünf Jahre. Das hat Bellaisa richtig in Erinnerung.
 

anjaxxo

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Genau: Bei Dir wären es drei Jahre und bei Deiner Tochter fünf Jahre. Das hat Bellaisa richtig in Erinnerung.

Ok, naja, ich hoffe ja eh, dass sie nicht zurueck will ... Jetzt sagt sie, dass sie wieder nach Deutschland will, aber wer weiss, wie es ist, wenn sie in Amiland Freunde findet und auf der anderen Seite der Kontakt mit den alten Freunden nachlaesst.

Man wird sehen.
 

Emmaglamour

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Ok, naja, ich hoffe ja eh, dass sie nicht zurueck will ... Jetzt sagt sie, dass sie wieder nach Deutschland will, aber wer weiss, wie es ist, wenn sie in Amiland Freunde findet und auf der anderen Seite der Kontakt mit den alten Freunden nachlaesst.
Ich denke auch: Da ist viel Luft für Meinungsänderung. Wart' mal ab, bis sie sich das erste Mal in einen US-Bubi verguckt - dann sind die teutonischen Lande rückzück vergessen. ;) Wobei ich generell denke, dass die doppelte StaBü - ich nehme an, dass Deine Tochter das anstreben würde - für Leute mit binationaler Ausrichtung generell sinnvoll wäre.

Sofern Schatzi Deine Tochter adoptieren würde, ließe sich das in ihrem Fall ja sogar beschleunigen, soweit ich weiß - ist denn eine Adoption angedacht? Oder steht das außer Frage?
 

anjaxxo

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Citizen
Ich denke auch: Da ist viel Luft für Meinungsänderung. Wart' mal ab, bis sie sich das erste Mal in einen US-Bubi verguckt - dann sind die teutonischen Lande rückzück vergessen. ;) Wobei ich generell denke, dass die doppelte StaBü - ich nehme an, dass Deine Tochter das anstreben würde - für Leute mit binationaler Ausrichtung generell sinnvoll wäre.

Sofern Schatzi Deine Tochter adoptieren würde, ließe sich das in ihrem Fall ja sogar beschleunigen, soweit ich weiß - ist denn eine Adoption angedacht? Oder steht das außer Frage?

Ich weiss nicht, da muesste ja der richtige Papa einverstanden sein, aber wenn man ihm das mit der Stabue erklaert, dann waere er bestimmt bereit, denke ich.

Was waere denn, wenn er sie adoptiert? Ginge es dann auch schneller als 5 Jahre zum Beispiel?
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Dann würde sie über den Papa die Stabü bekommen und Deine (also die Deutsche) behalten und es sollte schneller gehen als die 5 Jahre.
 

anjaxxo

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Citizen
Dann würde sie über den Papa die Stabü bekommen und Deine (also die Deutsche) behalten und es sollte schneller gehen als die 5 Jahre.

Tja, dann muss ich wohl mal mit Frank und Sandra reden.
Fuer mich ist es nicht so wichtig die amerikanische Staatsbuergerschaft zu kriegen, ich will ja eh bei meinem Maenne bleiben, aber fuer Sandra waere es gut, ohne Visumstress leben zu koennen, wo sie will, waere schon schlimm fuer mich, wenn sie wieder zu mir kommen wollte (falls sie ueberhaupt gehen will, was ich ja nicht hoffe) und dann ging es nicht, wegen dem ganzen Visum und Buerokratenkram.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
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Ich weiss nicht, da muesste ja der richtige Papa einverstanden sein, aber wenn man ihm das mit der Stabue erklaert, dann waere er bestimmt bereit, denke ich.

Was waere denn, wenn er sie adoptiert? Ginge es dann auch schneller als 5 Jahre zum Beispiel?
Meiner Meinung nach würde sie die US-StaBü dann sofort bekommen, sobald die Adoption durch wäre, und müsste auch nicht extra eine BBG beantragen. Das müsste ich aber nochmal nachlesen - das war jetzt so vage aus der Erinnerung. Wie alt ist sie jetzt?
 
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