Annahme der amerikanischen Staatsbuergerschaft

Garfield

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Hallo zusammen,

mich wuerde interessieren, was man der deutschen Regierung mitzuteilen hat, nachdem man die amerikanische Staatsbuergerschaft angenommen hat. Nach deutschem Gesetz gilt, dass wenn ein Deutscher auf Antrag die amerikanische
Staatsbuergerschaft annimmt ( ohne vorher einen Beibehaltungsantrag der dt. Stattsbuergerschaft zu stellen) die dt. Staatsbuergerschaft verloren geht.


Fragen:
1.Was macht man mit dem Reisepass und Personalausweiss? (Nach Annahme der amerikanischen Staatsbuergerschaft, darf man diese Dokumente nicht mehr benutzen)
2. Gibt es weitere Sachen/Stellen in BRD, denen ich den Erwerb der amerikanischen Staatsbuergerschaft mitzuteilen habe??

Vielen dank fuer Eure Antworten.:usa
 

Ezri

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Hallo Garfield,

Ansprechspartner in dieser Sache wäre für Dich die deutsche Botschaft, an diese solltest Du deine deutschen Ausweispapiere samt entsprechenden Schreiben und eventuell eine Kopie Deiner Einbürgerungsurkunde schicken.
 

† Rabiene

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Hallo zusammen,

mich wuerde interessieren, was man der deutschen Regierung mitzuteilen hat, nachdem man die amerikanische Staatsbuergerschaft angenommen hat. Nach deutschem Gesetz gilt, dass wenn ein Deutscher auf Antrag die amerikanische
Staatsbuergerschaft annimmt ( ohne vorher einen Beibehaltungsantrag der dt. Stattsbuergerschaft zu stellen) die dt. Staatsbuergerschaft verloren geht.

Richtig...du musst die BBG mindestens beantragt haben wenn du die Us-Sb annimmst..

Miteilen musste denen garnix..wozu auch....dein Pass ist ungueltig...und sie haben nix mehr mit dir am Hut..


was macht man mit dem Reisepass und Personalausweiss? (Nach Annahme der amerikanischen Staatsbuergerschaft, darf man diese Dokumente nicht mehr benutzen)
Einrahmen..;)
2. Gibt es weitere Sachen/Stellen in BRD, denen ich den Erwerb der amerikanischen Staatsbuergerschaft mitzuteilen habe??
Noe, du bist nicht mehr deutscher Staatsbuerger und fertig...wozu soll das auch gut sein..?

guck mal hier...vielleicht hilft das
http://www.germany.info/Vertretung/...angehoerigkeit/00/__Staatsangehoerigkeit.html

das finde ich auch ganz nuetzlich..
http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/__pr/R__Wash/2008/11/26__Elefand__PR.html


Aber wenn es dich beruhigt ruf beim konsulat an und frage..oder mach eine termin wenn du den pass abgeben willst..wuerde mich aber wundern wenn die das machen..
 
Zuletzt bearbeitet:

Ulrich

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Der Besitz eines Passes ist nicht das gleiche wie der Besitz einer Staatsangehoerigkeit. Von daher ist es "sauber", es so zu machen, wie Ezri es sagte, aber es ist auch kein Beinbruch, wenn du es nicht tust.

Allerdings wuerde ich persoenlich es etwas anders machen, falls Du Kinder hast, die hier geboren wurden (bevor Du USC geworden bist). Falls die naemlich einmal Wert auf ihre deutsche Nationalitaet legen sollten (und Du ihre Geburt nicht im Konsulat angezeigt hast), dann wuerde es helfen, wenn sie Deinen alten Pass als Beleg ihrer Abstammung vorlegen koennten. Ich wuerde ihn deshalb einfach in eine Schublage legen und behalten.

Ist uebrigens auch besser/einfacher, falls Du selber mal nach Deutschland zurueck willst. Als ehemalige(r) Deutsche(r) hast du vereinfachte Einwanderungs- und Aufenthaltsregelungen. Das ist vermutlich auch am einfachsten mit einem alten Pass dokumentiert.

Ansonsten aendert sich nichts fuer Dich, bzw. brauchst du niemandem etwas mitteilen, was Du denen nicht schon vorher als GC-Inhaber haettest mitteilen muessen/sollen.
 

Emmaglamour

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Richtig...du musst die BBG mindestens beantragt haben wenn du die Us-Sb annimmst.
Nein. Das war mal so, ist aber nicht mehr so. Man kann inzwischen die BBG auch rückwirkend nach der Annahme der US-StaBü beantragen, wenn man das möchte.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Aber wenn es dich beruhigt ruf beim konsulat an und frage..oder mach eine termin wenn du den pass abgeben willst..wuerde mich aber wundern wenn die das machen..

Na ob man wegen der Passrückgabe einen Termin braucht oder ob man den einfach per Post hinsenden kann, ist wurscht. Allerdings sollte man wissen, daß der Pass der Bundesrepublik Deutschland gehört und nicht der Person auf dessen Namen dieser ausgestellt ist.

Wenn man also den Pass zurückgeben möchte, wäre es schlau, sich den entwertet wiedergeben zu lassen, so wie Ulrich schon vorschlug :up
 

Garfield

New Member
Vielen Dank fuer Eure Antworten.

Ich habe folgenden Artikel gefunden, der die ganze Angelegenheit etwas anders darstellt. Was meint ihr denn dazu??

Der Erwerb einer ausländischenStaatsangehörigkeit ist der Gemeinde des Wohnsitzes
beziehungsweise bei Auslandsaufenthaltder zuständigen deutschen Auslandsvertretung
unverzüglich mitzuteilen. Sollte diesunterlassen werden und sollten, obwohl die deutsche
Staatsangehörigkeit nicht mehrbesteht, weiterhin die Rechte, die deutschen
Staatsangehörigen vorbehalten sind, inAnspruch genommen werden, kann dies
gegebenenfalls geahndet werden.
Im Übrigen ist der Inhaber einesdeutschen Passes verpflichtet, der Passbehörde
unverzüglich den Erwerb einerausländischen Staatsangehörigkeit anzuzeigen (§ 15
Nummer 4 Passgesetz). Sofern Sie IhrerAnzeigepflicht nicht nachkommen kann dies als
Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeldvon bis zu 2.500 Euro geahndet werden (§ 25 Seite 2
Absatz 2 Nummer 3 und 4 Passgesetz).Passbehörde im Ausland ist die zuständige
deutsche Auslandsvertretung.


Vielen Dank
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ist halt Amtsdeutsch für das, was ich schon geschrieben habe. Schick Deinen Pass mit entsprechendem Begleitbrief an die Deutsche Botschaft. Wenn Du einen frankierten Rückumschlag beilegst, schicken sie dir den Pass auf Wunsch entwertet retour.
 

mari23

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Citizen
Nein. Das war mal so, ist aber nicht mehr so. Man kann inzwischen die BBG auch rückwirkend nach der Annahme der US-StaBü beantragen, wenn man das möchte.

Emma, das lese/höre ich jetzt zum ersten Mal. Wo hast du das denn her? Ich habe gerade mal aus Interesse auf den Seiten des BVA geschaut und das neuste Merkblatt gelesen (könnte ja sein, meines ist veraltet). Da steht immer noch Folgendes drin:
"Nur eine ausgehändigte und zum Zeitpunkt (Tag) der Einbürgerung noch gültige Beibehaltungsgenehmigung
schützt vor dem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit."

Bisher war es so, dass man die BBG bei der Einschwörung in Händen halten (sprich in deren Besitz sein) muss, sonst ist die deutsche StaBü weg.

Kann es sein, dass du das mit den neueren Regelungen verwechselst, die es ehemaligen Deutschen (die ihre deutsche StaBü aufgegeben haben) leichter machen, sich wieder in DE einbürgern zu lassen?
 

† Rabiene

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Bisher war es so, dass man die BBG bei der Einschwörung in Händen halten (sprich in deren Besitz sein) muss, sonst ist die deutsche StaBü weg.
Soweit ich weiss scheint das auch aelter, weil man muss die BBG nur schon beantragt haben.wenn man US-Citizen wird..

Bei emmas Aussage koennte ich mir denken das man das im Fall von nicht wissen nachholen kann...weil es gibt ja menschen die wissen garnicht das es eine BBG gibt..ist aber jetzt auch nur einen Annahme von mir..
 
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