Stimmt, in D ist man bei ausschliesslichem Wohnsitz in USA nicht mehr steuerpflichtig. Meine Bank hatte das schon richtig gemacht, als sie nach meiner Ausreise eigenstaendig keine Kapitalertragssteuern mehr abgefuehrt hat. Als ich jetzt eine private Rentenversicherung vorzeitig kuendigen wollte, hat die sich erst auf die Hinterbeine gestellt und meinte die Zinsen (obwohl insgesamt Verlust) ebenfalls versteuern zu muessen, was nach deutschem Steuerrecht auch richtig waere. Der Auslandswohnsitz hat sie nicht interessiert. Nachdem meine Anfrage dazu in diversen "Experten"foren nur Gedankenkapriolen, aber keine klare Antwort gezeitigt hat, habe ich mich daran erinnert, dass der beste und vor allem billigste Steuerberater doch der fuer einen zustaendige Sachbearbeiter beim Finanzamt (meines letzten Wohnsitzes) ist- vorausgesetzt man hat nichts zu verbergen
. Und der hat mir dann prompt direkt und per E-mail freundlich bestaetigt, dass ich einfach gesagt als Steuerauslaender in D nicht mehr steuerpflichtig bin. Ich haette ihn druecken koennen! Seine E-mail scheint jetzt auch die Versicherung zu akzeptieren. Aber das nur am Rande...
Sein "Welteinkommen" hat man aber in den USA ebenso wie in D versteuern, und dazu habe ich auch mal die Frage, wie ich mich gegenueber der IRS mit Ueberweisungen aus D verhalten sollte. Ich habe bisher alles ueber mein Girokonto in D ueberwiesen- wo die Kroeten im Einzelnen herkommen, kann die IRS nicht ueberpruefen und ist auf meine Ehrlichkeit angewiesen, oder?