scheidung in der usa oder deutschland hilfe !!!!!!

evilkitty80

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hey guys i need some answers to my questions,
im a german citizen and got married in the states in 2004 living apart from husband since 2009 here in the states, about to move back to germany. now can i get divorced in germany when my marriege was final here in the states or do i have to do from the states here??? anybody got ideas please let me know asap i dont have much time left.
 

anjaxxo

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hey guys i need some answers to my questions,
im a german citizen and got married in the states in 2004 living apart from husband since 2009 here in the states, about to move back to germany. now can i get divorced in germany when my marriege was final here in the states or do i have to do from the states here??? anybody got ideas please let me know asap i dont have much time left.

As you are German Citizen, we might be able to talk German here, right?
Du kannst auch in Deutschland geschieden werden, aber es dauert laenger und ist teurer. Ich wuerde dir daher eher raten in Amerika geschieden zu werden.
Das ist jedenfalls, was ich gehoert habe.
 

evilkitty80

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es tut mir leid aber des habe ich davon wenn ich jahre hier in der usa gelebt habe. mit der zeit habe ich die mir die sprache angeeignet.
 

anjaxxo

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Ich hab letztens eine private Nachricht auf facebook an meine Tochter geschrieben und mich dann ein paar Minuten gefragt, hab ich das jetzt etwa auf englisch geschrieben??? War aber dann doch deutsch, Gott sei Dank.
Hier auf der Arbeit habe ich ja einen Oesterreicher als Chef und wir reden immer durcheinander, deutsch und englisch, manchmal spreche ich dann meine Kollegen auf deutsch an, aus Versehen, weil ich gerade noch so im deutschen drin bin.
Manchmal sprechen mein Chef und ich auch englisch, obwohl gar keiner dabei ist.

Kann schon verstehen, dass man da manchmal durcheinander kommt. :winke
 

Emmaglamour

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es tut mir leid aber des habe ich davon wenn ich jahre hier in der usa gelebt habe. mit der zeit habe ich die mir die sprache angeeignet.
Aber nicht besonders gut... Sowas fasziniert mich ja immer, dass manche Deutsche kurz nach Einwanderung in die USA ihre Muttersprache "vergessen" und fortan darauf bestehen, lieber in gebrochenem Englisch als in fließendem Deutsch zu kommunizieren. Da sollte man sich doch wenigstens den Gefallen tun, die neue Sprache dann auch richtig zu erlernen, ansonsten wirkt's unfreiwillig komisch.

Zur Frage: Es spielt keine Rolle, wo die Ehe geschlossen wurde. Die Scheidung wird da eingereicht, wo der letzte gemeinsame Wohnsitz des Paares war. Das dürften also in Deinem Fall die USA sein.
 

Wendy

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Hallo

meiner Erinnerung nach - es wird geschieden nach dem Recht des Landes, in dem der längste Zeitraum der Ehe verbracht wurde. Zumindest handhaben das Gerichte in Deutschland so. Und das dürfte ein internationales Abkommen sein, dem sich die meisten Länder angeschlossen haben - also dürfte das in den USA vermutlich ähnlich sein.

Hier wird es eigentlich in aller Ausführlichkeit erklärt:
http://www.verband-binationaler.de/index.php?id=163

Angesichts der Tatsache, daß in den USA günstiger geschieden wird und häufig auch schneller und ihr - wenn ich das richtig sehe - Eure Ehe in den USA vebracht habt, würde ich auch die Scheidung dort über die Bühne bringen.

Zudem dürftest Du aus Deutschland vermutlich einen Haufen Rennerei haben und hohe Kosten für Übersetzungen etc. wenn Du deine amerikanische Ehe hier auflösen willst. Ich würds nicht machen.

Genaueres kann Dir aber vermutlich nur ein Anwalt mit Schwerpunkt binationales Eherecht geben.

Wendy
 
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Emmaglamour

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meiner Erinnerung nach - es wird geschieden nach dem Recht des Landes, in dem der längste Zeitraum der Ehe verbracht wurde. Zumindest handhaben das Gerichte in Deutschland so.
Sicher? Das liest sich hier anders; da heißt es:
http://www.die-scheidung-online.de/binationale-ehe.html
Schwieriger zu beantworten ist die Frage des anwendbaren Scheidungsrecht, hierbei ist auf eine entsprechende Reihenfolge zu achten:


  • Bei gleicher Staatsangehörigkeit kommt das Familienrecht der gemeinsamen Staatsangehörigkeit zur Anwendung. Zwei italienische Staatsangehörige werden nach italienischem Familienrecht in Deutschland geschieden.
  • Bei unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten richtet sich die Scheidung nach dem Recht des Staates, in dem die beiden Eheleute ihren Wohnsitz haben: Eine Französin und ein Schweizer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben werden nach deutschem Recht geschieden.
  • Haben die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten und wohnen Sie nicht mehr beide im selben Land, so ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem die Eheleute ihren letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten: ein Italiener und ein Deutscher lebten zuletzt in Italien, die deutsche Ehefrau und beantragt in Deutschland die Scheidung, hier wird nach italienischem Recht geschieden!
  • Richtig schwierig wird es, wenn Eheleute mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit in einem dritten Staat gelebt haben und beide in ihr Heimatland oder in einen weiteren Staat umgezogen sind. Ein französischer Ehemann und eine deutsche Ehefrau haben in Italien gelebt, beide kehren nach der Trennung in ihr Heimatland zurück. In diesem Fall ist zu prüfen, zu welchem der drei Staaten die engsten Verbindungen bestehen. Hier empfiehlt es sich auch zu Beginn der Ehe durch einen notariellen Ehevertrag eine sogenannte „Rechtswahl“ vorzunehmen. Beide Ehegatten könnten also vertraglich vereinbaren, dass im Falle einer Scheidung deutsches Recht zur Anwendung kommen soll.
Sie sollte sich aber in jedem Fall an einen Anwalt wenden, der sich in Bezug auf bi-nationale Scheidungen auskennt. Da stimme ich Dir rundum zu.
 

Wendy

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Hi Emma - nein - nicht 100 % sicher. So wurde es meiner deutschen Freundin vom Anwalt erklärt, als sie rauszukriegen versuchte, ob es einen Unterschied macht, in Deutschland oder in Ägypten zu heiraten (weil jeder sagte "heirate in Deutschland, dann habt ihr deutsches Eherecht" - wobei es durchaus sein kann, daß der Anwalt sich dabei auf den Passus bezog: Paar mit unterschiedlichen Staatsbürgerschaften wird nach dem Recht geschieden, wo sie den letzten gemeinsamen Aufenthalt hatten - nur weil man in Deutschland heiratet also nicht unbedingt nach deutschem Recht....))

Die Abgrenzung ist laut der Webseite aber selbst für Juristen nicht immer leicht - von daher lehne ich mich da ausdrücklich auch nicht aus dem Fenster, sondern rate dringend zum Anwalt. Und zwar einem FACHANWALT für binationales Familienrecht.

Bei sowas hat ein schlechter Rat weitreichende Konsequenzen....

Wendy
 

anjaxxo

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Aber nicht besonders gut... Sowas fasziniert mich ja immer, dass manche Deutsche kurz nach Einwanderung in die USA ihre Muttersprache "vergessen" und fortan darauf bestehen, lieber in gebrochenem Englisch als in fließendem Deutsch zu kommunizieren. Da sollte man sich doch wenigstens den Gefallen tun, die neue Sprache dann auch richtig zu erlernen, ansonsten wirkt's unfreiwillig komisch.

Ja, finde ich auch. Ich wuerde auch never ever (hihihi) meine Muttersprache vergessen oder verlernen, ich lese immer noch deutsche Buecher, gucke online deutsche Fernsehsendungen, ich will doch nicht auf meinen Tatort verzichten :tv

Aber manchmal denke ich, habe ich das jetzt auf deutsch geschrieben oder auf englisch, auch hier im Forum manchmal, weil ich den ganzen Tag englisch spreche.
Aber wie bei der gruenen Ampel (war die wirklich gerade gruen, oder bin ich jetzt ueber rot gefahren?) ist es mir noch nie passiert, dass ich statt deutsch englisch geschrieben habe, aber ich moechte nicht ausschliessen, das es nicht doch das eine oder andere mal passieren koennte. :ohshit
 
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