Doch doch, wenn ein Radfahrer oder Fußgänger bei einem Unfall mit einem Auto betroffen ist, bekommt der Autofahrer grundsätzlich eine Mitschuld, klar in seltenen Einzelfällen trägt der andere Verkehrsteilnehmer die volle Schuld, aber erstmal ist immer mit der Teilschuld des Autofahrers zu rechnen.
Der Radfahrerin hier in diesem Fall wurde auch keine Teilschuld am Unfallhergang angehängt sondern an der schwere ihrer Verletzung.
Das ist wie beim Motorradfahrer, trägt er keinen Helm, zahlt die Versicherung nicht.
Das ist auch wie beim Autofahrer, ist er nicht angeschnallt, zahlt die Versicherung nicht.
Dabei geht es noch nichtmal da drum, ob jemand anderes Auslöser des Unfalls ist oder ob man einfach vom Rad/Motorrad kippt. Man hat sich nicht ausreichend geschützt, also zahlt man selber die Zeche...