Personalausweis für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland
Quelle: Auswärtiges Amt
- Ab dem 1. November 2010 sind alle Personalausweisbehörden im Inland gesetzlich verpflichtet, deutschen Bürgerinnen und Bürgern auch ohne Wohnsitz im Inland Personalausweise auszustellen.
- Ab dem 1. Januar 2013 werden die deutschen Auslandsvertretungen Personalausweisbehörden. Es gibt dann im Ausland Personalausweisbehörden. Bürgerinnen und Bürger können dann in Botschaften und Konsulaten rund um die Welt Personalausweise erhalten.