Kennt Ihr dazu die Regeln, wie habe ich mich zu verhalten? Ich war in D nur nur abhaengig beschaeftigt, also nicht selbstaendig. Meine letzte Einkommensteuererklaerung fur 2009 habe ich 2010 gemacht, von daher hatte das FA auch meine erste Adresse in USA. Ausserdem kam in 2010 noch ein Steuerbescheid ueber Nachzahlung zu Veraeusserungsgewinnen aus Kapitalertraegen. Die Erklaerung dazu hatte ich damals ausnahmsweise einen mir gut bekannten Steuerberater machen lassen. Der Steuerberater hatte mir versichert, dass keine weiteren Nachzahlungsforderungen kommen wuerden.
Nun habe ich vom FA an meine alte Adresse doch eine weitere Nachforderung mit satten Mahngebuehren und Saeumniszinsen bekommen, die USPS an meine neue Anschrift weitergeleitet hat. Scheinbar hat das FA letztes Jahr diesen Bescheid erst an den Steuerberater geschickt (weil der die erste Erklaerung dazu gemacht hatte), der sich wohl als nicht mehr zustaendig erklaert hat (ist inzwischen im Ruhestand). Ich hatte keine Info darueber. Dann hat das FA den Bescheid an meine alte Adresse geschickt, den habe ich aber nie bekommen. Den erneuten Versuch habe ich nun an meine neue Adresse bekommen. Muss ich die Gebuehren und Zinsen zahlen?
Mir hat das FA mal in einer e-mail geschrieben, dass sie eigentlich keine Post ins Nicht-EU Ausland schicken duerfen. Was aber, wenn man keinen Kontakt in D mehr hat (bei mir nicht so, aber ich hab dazu auch keine Notwendigkeit gesehen). Beisst sich die Katze hier in den Schwanz?
Nun habe ich vom FA an meine alte Adresse doch eine weitere Nachforderung mit satten Mahngebuehren und Saeumniszinsen bekommen, die USPS an meine neue Anschrift weitergeleitet hat. Scheinbar hat das FA letztes Jahr diesen Bescheid erst an den Steuerberater geschickt (weil der die erste Erklaerung dazu gemacht hatte), der sich wohl als nicht mehr zustaendig erklaert hat (ist inzwischen im Ruhestand). Ich hatte keine Info darueber. Dann hat das FA den Bescheid an meine alte Adresse geschickt, den habe ich aber nie bekommen. Den erneuten Versuch habe ich nun an meine neue Adresse bekommen. Muss ich die Gebuehren und Zinsen zahlen?
Mir hat das FA mal in einer e-mail geschrieben, dass sie eigentlich keine Post ins Nicht-EU Ausland schicken duerfen. Was aber, wenn man keinen Kontakt in D mehr hat (bei mir nicht so, aber ich hab dazu auch keine Notwendigkeit gesehen). Beisst sich die Katze hier in den Schwanz?