Informationspflicht gegenueber Finanzamt

ollie

Well-Known Member
Ehe-GC
Kennt Ihr dazu die Regeln, wie habe ich mich zu verhalten? Ich war in D nur nur abhaengig beschaeftigt, also nicht selbstaendig. Meine letzte Einkommensteuererklaerung fur 2009 habe ich 2010 gemacht, von daher hatte das FA auch meine erste Adresse in USA. Ausserdem kam in 2010 noch ein Steuerbescheid ueber Nachzahlung zu Veraeusserungsgewinnen aus Kapitalertraegen. Die Erklaerung dazu hatte ich damals ausnahmsweise einen mir gut bekannten Steuerberater machen lassen. Der Steuerberater hatte mir versichert, dass keine weiteren Nachzahlungsforderungen kommen wuerden.

Nun habe ich vom FA an meine alte Adresse doch eine weitere Nachforderung mit satten Mahngebuehren und Saeumniszinsen bekommen, die USPS an meine neue Anschrift weitergeleitet hat. Scheinbar hat das FA letztes Jahr diesen Bescheid erst an den Steuerberater geschickt (weil der die erste Erklaerung dazu gemacht hatte), der sich wohl als nicht mehr zustaendig erklaert hat (ist inzwischen im Ruhestand). Ich hatte keine Info darueber. Dann hat das FA den Bescheid an meine alte Adresse geschickt, den habe ich aber nie bekommen. Den erneuten Versuch habe ich nun an meine neue Adresse bekommen. Muss ich die Gebuehren und Zinsen zahlen?

Mir hat das FA mal in einer e-mail geschrieben, dass sie eigentlich keine Post ins Nicht-EU Ausland schicken duerfen. Was aber, wenn man keinen Kontakt in D mehr hat (bei mir nicht so, aber ich hab dazu auch keine Notwendigkeit gesehen). Beisst sich die Katze hier in den Schwanz?

:winke
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo Ollie,

ich kenn mich damit leider überhaupt nicht aus, aber vielleicht hilft Dir da ggf. Wikipedia weiter? Doppelbesteuerungsabkommen da sind noch weitere Links hinterlegt, die ggf. zur Antwort führen könnten? :tippsel

Edit: habe ich in einem anderen Forum gefunden, ähnliches Thema anderes Land:
Sonst wird der Bescheid öffentlich ausgehängt und man bekommt nur eine Kopie.
 

John.Doe

Well-Known Member
Bin zwar auch kein Steuerberater, aber rein von der Logik her wuerde ich sagen, dass Du zahlen musst. In den Jahren nach dem Umzug, in denen Du mehr als 18X Tage in den USA gelebt hast, bist Du in den USA voll steuerpflichtig und in Deutschland dementsprechend nicht mehr. Aber hier geht es ja um eine Nachzahlung aus der Zeit vor dem Umzug, also aus einem Steuerjahr als Du noch in Deutschland steuerpflichtig warst. Bei den Forderungen ist es soweit ich weiss, so wie Ezri es auch gefunden hat, wenn es eskaliert, dann werden noch ein paar Briefe geschickt, falls eine Adresse vorhanden, danach wird ein oeffentlicher Aushang gemacht.
Aber ich wuerde spasseshalber mal beim Finanzamt anrufen, kannst ja Skype benutzen, das sind ja auch nur Menschen ;) und Informationen zu Deinem Fall muessen sie Dir eigentlich erteilen - nur beraten duerfen sie nicht.
 

Admin

Administrator
Teammitglied
Administrator
Moin Moin

Ich würde mich - wie es auch John Doe vorgeschlagen hat - mal mit den Behörden unterhalten. Diese lassen mit sich reden aber sie sind natürlich an das Gesetz gebunden; je nach Fall und Sachlage können sie dir entgegenkommen, give it a try :)


Cheers, :winke
der Admin
 

Snoopy04

Well-Known Member
Ich fürchte auch, Du wirst die Nachzahlung leisten müssen. Dem Finanzamt wird es vermutlich egal sein, dass der Steuerberater im Ruhestand ist und ob Du eine Info über die Nachzahlung hattest oder nicht. Jetzt haben sie dich halt gefunden und somit "am Haken".

Besser, Du rufst mal beim Finanzamt an und klärst den Fall.
 

ollie

Well-Known Member
Ehe-GC
Danke Euch! Also das Doppelbesteuerungsabkommen ist mir bekannt. Ich will mich auch nicht vor der Nachzahlung druecken, es geht mir nur um die aufgelaufenen Zinsen und Mahngebuehren. Ich koennte mir vorstellen, dass ich nach Auswanderung z.b. fuer 5 Jahre dem letzten Wohnsitz-FA mitteilen muss, wo sie mich erreichen koennen. Finde aber dazu nichts konkretes. Fuer telefonieren mit dem FA habe ich unter der Woche echt wenig Zeit. Ich sollte aber die e-mails mit meinem letzten Sachbearbeiter noch haben, den koennte ich so kontaktieren.
 
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