Handels- oder Investoren (E1 / E2 Visum)

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Muus

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!!! Wichtige Information zur “E-Visa Company Registration Number” !!!
Im Formular DS-160 wird eine “E-Visa Company Registration Number” verlangt. Da Frankfurt KEINE Registrungsnummern an Firmen vergibt, kreuzen Sie bitte “does not apply” (nicht zutreffend) an.
Die Kategorie "Handelsvisum" (E-1 Visum) ist vorgesehen für Personen, die in die USA einreisen möchten, um umfangreiche Handels- oder Geschäftsaktivitäten zwischen den Vereinigten Staaten und ihrem eigenen Land zu betreiben. Der Begriff "Handel" umfasst dabei nicht nur den Austausch von Gütern, sondern auch von Dienstleistungen und Technologie.

Die Kategorie "Investorenvisum" (E-2 Visum) ist vorgesehen für Personen, die in den USA ein Unternehmen gründen oder leiten möchten, in das sie beträchtliches Kapital investiert haben oder investieren werden.

Alle Antragsteller auf ein Handels- (E-1) und Investorenvisa (E-2) müssen persönlich zu einem Interview im Amerikanischen Generalkonsulat Frankfurt vorsprechen.



Voraussetzungen


E-1 HANDELSVISUM

  • Der Antragsteller muss Staatsbürger eines Landes sein, dass einen Handels- und Schifffahrtsvertrag mit den USA unterhält
  • Die Handelsfirma, für die der Antragsteller in den USA arbeiten möchte, muss die gleiche Nationalität wie das Vertragsland aufweisen
  • Der internationale Handel, d. h. der Wert und das Volumen der Geschäfte, muss beträchtlich sein
  • Mindestens 50% des Handels muss zwischen USA und dem Vertragsland bestehen
  • Der Handel muss ein internationaler Austausch von Gütern, Service oder Technologie sein
  • Der Antragsteller muss in der Position als Inhaber, Geschäftsführer, Manager oder spezialisierter Facharbeiter tätig sein. Einfache Fachkräfte oder Hilfsarbeiter qualifizieren nicht
E-2 INVESTORENVISUM

  • Der Investor (entweder eine Person oder Firma) muss Staatsbürger eines Vertragslandes sein
  • Die Investition muss beträchtlich sein, d. h. die Firma sollte mehr umsetzen als nur den Lebensunterhalt für den Investor und die Familie und sollte einen wesentlichen Beitrag zur amerikanischen Wirtschaft leisten. Die Höhe der Investition richtet sich nach der Art und Größe der Firma
  • Es muss in eine existente Firma investiert werden. Spekulative oder nicht-aktive Investitionen qualifizieren nicht. Freie Gelder auf Bankkonten oder ähnliche Anlagen werden nicht als Investition betrachtet
  • Der Investor muss die Kontrolle über alle Gelder haben und die Investition muss im wirtschaftlichen Sinne ein Risiko darstellen („investment must be at risk“). Darlehen abgesichert durch Anleihen der Firmeninvestition sind nicht erlaubt
  • Der Investor muss in die USA kommen, um das Geschäft aufzubauen oder zu leiten. Der Antragsteller, wenn nicht der Hauptinvestor, muss in der Position als Geschäftsführer, Manager oder spezialisierter Facharbeiter tätig sein. Einfache Fachkräfte oder Hilfsarbeiter qualifizieren nicht.
ANTRAGSVERFAHREN FÜR HANDELS- (E-1) UND INVESTORENVISA (E-2)

Antragsteller auf ein Handels- oder Investorenvisum müssen den Antrag bei der für sie zuständigen Konsularabteilung stellen. Obwohl der Antrag grundsätzlich in jeder konsularischen Vertretung der USA im Ausland gestellt werden kann, wird es außerhalb des Landes des ständigen Wohnsitzes schwieriger sein, den Anspruch auf Erteilung eines Visums nachzuweisen. Anträge auf ein Handels- (E-1) oder Investorenvisum (E-2) können in Deutschland nur im U.S. Konsulat in Frankfurt gestellt werden. Andere konsularische Vertretungen in Deutschland bearbeiten keine E-Visaanträge.
Muss mein Antrag vorab zur Durchsicht eingereicht werden?

Der Antrag muss vorab eingereicht werden, wenn:


  • die Firma erstmalig ein E-1 Handels- oder E-2 Investorenstatus beantragt
  • die Firma ihre Registrierung erneuern möchte und weniger als 25 Mitarbeiter in den USA beschäftigt
Das E-Visa Team wird die Firma oder den Antragsteller zwecks Terminvereinbarung kontaktieren, so bald der Antrag angesehen wurde. Die Durchsicht der Unterlagen dauert ca. 3-4 Wochen. Bitte vereinbaren Sie keinen Termin, außer Sie wurden vom E-Visa Team dazu angewiesen! Alle Visaantragsteller müssen persönlich zum Interview erscheinen, außer Antragsteller unter 14 Jahren.
Der Antrag muss nicht vorab eingereicht werden, wenn:


  • die Firma bereits im Konsulat in Frankfurt registriert wurde und die Registrierung noch aktuell ist
  • die Firma die Registrierung erneuern möchte und 25 oder mehr Mitarbeiter in den USA beschäftigt
In diesem Fall kann der Antragsteller direkt einen Termin über den Visainformationsdienst vereinbaren.

Erforderliche Unterlagen, die von Antragsteller von Firmen, die Bereits unter E-Status Registriert wurden, und Ihren Angehörigen beim Interview eingereicht werden müssen:


ANGESTELLTER UND JEDES FAMILIENMITGLIED:

• Reisepass
• Foto ([Schritt 2])
• Visaantragsformular DS-160 ([Schritt 3)]
• Nachweis der gezahlten Visaantragsgebühr ([Schritt 5]). Eine zusätzliche Visaaustellungsgebühr kann auf Sie zutreffen. Sobald Ihr Antrag eingereicht wird, werden Sie über evtl. zusätzliche Gebühren informiert
• Eine Kopie der Heiratsurkunde sollte zum Interview mitgebracht werden, wenn sich der Nachname des Ehepartners (wie im Reisepass) von dem des Hauptantragstellers unterscheidet
• Eine Kopie der Geburtsurkunde sollte zum Interview mitgebracht werden, wenn sich der Nachname des Kindes von dem der Eltern unterscheidet (z.B. durch vorherige Eheschließung etc.)

NUR VOM ANGESTELLTEN:

• Visaantragsformular DS-156E, „Part III – Applicant“, wenn ein E-1 Visum beantragt wird (E-2 Visaantragsteller benötigen dieses Formular nicht) (http://www.state.gov/documents/organization/79963.pdf)
• Lebenslauf
• Tätigkeitsbeschreibung
• Organigramm des U.S. Unternehmens, um aufzuzeigen wen der Angestellte beaufsichtigt bzw. bei wem er sich melden muss
• Brief vom Arbeitgeber, der u.a. die Anzahl der E-1 oder E-2 Visainhaber und U.S. Staatsbürger, die in der gleichen Firma in den USA arbeiten, einschließlich der Position innerhalb der Firma, angibt.

Bitte schicken Sie die Unterlagen nicht vorab ein. Der Antragsteller muss die Unterlagen zum Interview mitbringen.


Checkliste für erstmalige Registrierung des E-1 Handelsvisums in Frankfurt

Um Ihren Antrag auf ein E-1 Handelsvisum schneller bearbeiten zu können, reichen Sie bitte wie folgt Ihren Antrag ein:

Tab 1 a
• Foto ([Schritt 2])
• Visaantragsformular DS-160 ([Schritt 3])
• Nachweis der gezahlten Visaantragsgebühr ([Schritt 5]). Eine zusätzliche Visaaustellungsgebühr kann auf Sie zutreffen. Sobald Ihr Antrag eingereicht wird, werden Sie über evtl. zusätzliche Gebühren informiert
• Kopie des Reisepasses des Hauptantragstellers


Tab 1 b
Ein vollständig ausgefülltes Formular DS-156E des Hauptantragstellers (http://www.state.gov/documents/organization/79963.pdf) einschließlich des Formulars G-28 (falls zutreffend). Eine Emailadresse muss angegeben werden und alle Fragen müssen beantwortet sein.

Tab 1 c
Ein Begleitschreiben, der die Firma und den Antragsteller vorstellt. Der Brief muss erklären, wie die Firma und der Antragsteller für ein E-1 Visum qualifizieren.

Tab 2 a
Ein Geschäftsplan der kommenden fünf Jahre und Steuererklärungen der letzten drei Jahre, wenn das Geschäft bereits existiert.

Tab 2 b
Nachweis der Gründung und Eigentümerschaft der Firma (z. B. “Articles of Incorporation”)

Tab 2 c
Nachweis des Handels, der Aktivitäten und Menge, sowie dass der Handel überwiegend zwischen dem Vertragsland und USA stattfindet, falls die Firma multinational ist.

Tab 3 a
Nachweis des kontinuierlichen Handels: z. B. monatliche Übersicht, Rechnungen, Versandbelege, Rechnungen der Zollabfertigung und des Lagers, Verträge, Kaufbelege etc.

Tab 3 b
Kauf- oder Mietvertrag des Büros oder Gebäudes in den USA

Tab 4
Nachweis, dass der Antragstelle (wenn angestellt) für die Position im Vorstand oder als leitender Angestellter qualifiziert ist bzw. Fähigkeiten besitzt, die für den Ablauf der U.S. Firma von Bedeutung sind.

Sobald wir die erforderlichen Unterlagen erhalten haben, werden wir uns die Unterlagen ansehen. Sobald der Antrag vollständig ist, wird das E-Visa Team Sie oder den Anwalt zwecks Terminvereinbarung kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass ein Interview kein Indiz ist, dass die Firma für den E-Status qualifiziert.

Checkliste für erstmalige Registrierung des E-2 Investorenvisums in Frankfurt

Um Ihren Antrag auf ein E-2 Investorenvisum schneller bearbeiten zu können, reichen Sie bitte wie folgt Ihren Antrag ein:

Tab 1 a
• Foto ([Schritt 2])
• Visaantragsformular DS-160 ([Schritt 3])
• Nachweis der gezahlten Visaantragsgebühr ([Schritt 5]).
Eine zusätzliche Visaaustellungsgebühr kann auf Sie zutreffen. Sobald Ihr Antrag eingereicht wird, werden Sie über evtl. zusätzliche Gebühren informiert
• Kopie des Reisepasses des Hauptantragstellers

Tab 1 b
Formulars G-28 (falls zutreffend).

Tab 1 c
Ein Begleitschreiben, der die Firma und den Antragsteller vorstellt. Der Brief muss erklären, wie die Firma und der Antragsteller für ein E-2 Visum qualifizieren.

Tab 2 a
Ein Geschäftsplan der kommenden fünf Jahre und Steuererklärungen der letzten drei Jahre, wenn das Geschäft bereits existiert.

Tab 2 b
Nachweis der Gründung und Eigentümerschaft der Firma (z. B. “Articles of Incorporation”)

Tab 2 c
Nachweis, dass der Antragsteller bereits investiert hat oder dabei ist, zu investieren, wie z. B. Verträge (Darlehensverträge, Miet- oder Kaufverträge etc.), Kontoauszüge etc.

Tab 3 a
Nachweis, dass die Firma ein reales und aktives Unternehmen ist, wie z. B. Jahresabschluss, Kataloge, Rechnungen und entsprechende Bankauszüge, Kaufverträge, Arbeitnehmer etc.

Tab 3 b
Nachweis, dass die Investition von beträchtlichem Umfang ist und im Verhältnis zum Unternehmen steht. Die Kosten für die Gründung des U.S. Unternehmens müssen angegeben werden. Nachweis, dass das aus der Investition erzielte Einkommen deutlich über dem Betrag liegt, der zur Sicherung des Lebensunterhalts für den Investor und dessen Familie dient.

Tab 4
Nachweis, dass der Antragsteller (wenn angestellt) für die Position im Vorstand oder als leitender Angestellter qualifiziert ist bzw. Fähigkeiten besitzt, die für den Ablauf der U.S. Firma von Bedeutung sind.

Sobald wir die erforderlichen Unterlagen erhalten haben, werden wir sie uns ansehen. Sobald der Antrag vollständig ist, wird das E-Visa Team Sie oder den Anwalt zwecks Terminvereinbarung kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass ein Interview kein Indiz ist, dass die Firma für den E-Status qualifiziert.

Wichtige Informationen zur Erneuerung des E-Visa Status in Frankfurt

Wenn die Firma in der Vergangenheit bereits für den E-Visa Status qualifiziert hat (Erneuerungen des E-Visa Status findet alle 5 Jahre statt), beachten Sie bitte folgendes:

Wenn eine Firma 25 oder mehr Angestellte in den USA beschäftigt, müssen keine Unterlagen vorab eingereicht werden. Der Antragsteller kann einen Termin über unseren Visa Informationsdienst vereinbaren und den Jahresbericht oder Steuererklärung des vorherigen Jahres und alle drei Seiten des Formulars DS-156E zum Interview mitbringen.

Wenn die Firma weniger als 25 Angestellte in den USA beschäftigt, , muss ein komplett neuer E-Visaantrag vorab per Post eingereicht werden (wie Erstregistrierung), einschließlich der Steuererklärungen der letzten drei Jahre, Organigramm, „W-2 Statement“ (falls vorhanden) und einen Geschäftsplan für die kommenden fünf Jahre.


NICHT VORGESCHRIEBENE DOKUMENTE

Bei Beantragung eines E-1 Handels- oder eines E-2 Investorenvisums muss der Antragsteller zunächst nachweisen, dass das Handels- bzw. Investitionsunternehmen die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Jeder Antragsteller muss einen Antrag für ein Nichteinwanderungsvisum einreichen, um seinen Anspruch auf den Visumstatus zu belegen. Möglicherweise wird der Antragsteller gebeten, einen Nachweis darüber zu erbringen, dass sein Aufenthalt in den Vereinigen Staaten nur vorübergehend sein wird. Da die Gründe und Umstände der Antragsteller von Fall zu Fall unterschiedlich sind, können die zu erbringenden Nachweise nicht genau festgelegt werden.

VISA BEARBEITUNGSDAUER

Nach Erhalt der E-Visa Anträge von Firmen, die erstmalig den E-Status beantragen bzw. den E-Status erneuern lassen möchten, benötigt das E-Visa Team ca. 3-4 Wochen zur Durchsicht und wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Interviewtermin zu vereinbaren.

Kann bis zur 3 bis 4 Wochen dauern.

FAMILIENANGEHÖRIGE

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren, unabhängig von der Nationalität, können ein begleitendes E-Visum beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten. Zudem können Ehepartner von E-Visainhabern eine Arbeitserlaubnis beantragen.

VISAGÜLTIGKEIT

Das E-Visum ist maximal 5 Jahre gültig. Es besteht jedoch die Option das Visum zu verlängern, sofern das Geschäft alle gesetzlichen Auflagen weiterhin erfüllt.



ACHTUNG: Alle eingereichten Unterlagen müssen auf Englisch sein!
Jegliche Firmenveränderungen müssen uns mitgeteilt werden!


Quelle: http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/visakategorien/e1e2/
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ezri

Adminchen
Administrator
Das E-2-Investoren-Visum ist ein Nichteinwanderungsvisum, das in der Regel für fünf Jahre erteilt wird. Es ist vorgesehen für Personen, die in den USA ein Unternehmen gründen, übernehmen und leiten möchten, in das sie beträchtliches eigenes Kapital investiert beziehungsweise sich unwiderruflich zu dieser Investition verpflichtet haben.

Grundsätzlich kann der Antragsteller für sich und seine Familie ein Investoren-Visum beantragen, wenn er ein US-Unternehmen gegründet, sich mindestens zu 50 Prozent daran beteiligt oder ein bereits bestehendes Unternehmen übernommen hat. Der Investor muss ein beträchtliches Investment aus eigenen Mitteln nachweisen, wobei die genaue Höhe des Betrags nicht im Gesetz definiert ist. Es muss sich um ein Investment in ein aktiv arbeitendes, auf Gewinn ausgerichtetes Unternehmen handeln und es muss im Verhältnis zur Größe und dem Wert des Unternehmens ausreichend sein, einen erfolgreichen Geschäftsbetrieb sicherzustellen. Das Unternehmen muss in der Lage sein, mehr als nur ein minimales Familieneinkommen zu erwirtschaften, und zur Schaffung von Arbeitsplätzen für US-Bürger führen. Spekulative Anlagen in Aktien, Wertpapiere oder Grundeigentum oder jederzeit abrufbare Gelder auf Konten stellen dagegen kein Investment dar, das zum Erhalt eines E-2-Visums qualifiziert.

Der Investor muss nachweisen, dass er in die USA kommen will, um das Unternehmen aufzubauen beziehungsweise zu leiten, und erklären, dass ihm bewusst ist, dass das E-2-Visum ein Nichteinwanderungsvisum ist und dass er beabsichtigt, nach Ablauf der Geltungsdauer wieder in sein Heimatland zurückzukehren. Für Ehepartner von E-2- Visumhaltern – nicht aber deren Kinder – besteht die Möglichkeit, nach Erhalt einer Arbeitserlaubnis in den USA zu arbeiten. Das E-2-Visum kann bei der kontinuierlichen Erfüllung aller Voraussetzungen immer wieder verlängert werden.
 
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