Grundsteuer auf Immobilie in Deutschland

littleblackfeet

New Member
Ich bin nicht sicher, ob mein Thema hierher gehoert, weiss aber auch nicht so richtig, wohin damit. Bitte verschiebt es falls noetig.
Folgende Situation:
Ich besitze ein Haus in Deutschland, fuer das meine Mutter (86) den Niessbrauch hat. Wenn meine Mutter verstirbt, wieviel Grundsteuer muss ich auf das Haus bezahlen, wenn ich es behalte? Ich habe mir heute 6 Stunden lang die Finger im Internet wund gesucht, aber nichts ueber so etwas wie 'Grundsteuer auf Eigentum in Deutschland fuer im Ausland lebende Deutsche' oder aehnliche kuerzere Suche gefunden.
Weiss eventuell jemand, ob es da feste Saetze gibt, oder wo ich darueber mehr erfahren kann?
Muesste ich auch Steuern bezahlen, wenn ich es verkaufe? Wie wuerde ich den Erloes hierher in die USA bekommen, ohne grossen Verlust?
Wann das sein koennte, steht noch in den Sternen. Meine Mutter ist zur Zeit in einem Pflegeheim und hat hoffentlich noch einige schoene Jahre vor sich. Leider ist sie an fortgeschrittener Altersdementia erkrankt (im Heim heisst es, es sei Alzheimer). So lange sie lebt, habe ich nicht die Absicht, das Haus zu verkaufen. Das wuerde ohne ihre Zustimmung auch gar nicht gehen. Ich moechte nur versuchen, mich vor dem Ernstfall schlau zu machen.
Ueber Antworten wuerde ich mich freuen.

Danke
Littleblackfeet
 
Zuletzt bearbeitet:

mheymann76

Well-Known Member
Also die Grundsteuer zahlt man dafür, das man in Deutschland ein Grundstück samt aufstehendem Gebäude besitzt. Dabei ist es völlig egal, ob Du selber drauf wohnst, das ganze vermietest während Du in Timbuktu wohnst oder es das ganze Jahr über leersteht. Die Steuer fällt an.

Da auch Deine Mutter diese Steuer ja jetzt schon gezahlt hat die ganzen Jahre, müsstest Du über die Unterlagen einfach rausbekommen, wie hoch der Betrag in Deinem/Eurem Fall ist. Es wurde irgendwann mal ein "Einheitswert" für das Grundstück samt Gebäude festgelegt, daraus wird dann ein Steuermessbetrag ermittelt, und die Gemeinde/Stadt errechnet daraus dann mit einem in jeder Gemeinde individuell festgelegten Hebesatz die örtliche Grundsteuer. Es gibt jedes Jahr einen Bescheid darüber (den Du bzw. Deine Mutter haben müsste) und die Sachen werden vierteljährlich an die Gemeinde bezahlt.

Steuern müsstest Du für einen Verkauf nur dann eventuell bezahlen, wenn das Haus samt Grundstück seit weniger als 10 Jahren in Eurem Besitz ist (Stichwort dazu ist "Privates Veräusserungsgeschäft"). Ansonsten ist das ganz allein Deine Sache, was Du mit dem Haus machst und wieviel Geld Du dafür bekommst.

Was meinst Du mit "wie bekomme ich den Erlös hierher"? Also ich würde sagen per Überweisung, wenn Du nicht mit nem grösseren Geldkoffer reisen willst. ;)
 

† Rabiene

Well-Known Member
Greencard
Schliesse mich da marc an...entweder in den Unterlagen,falls du die da hast...oder wenn die in D sind und du nicht hin kannst, dann mal bei der gemeinde anrufen und nachfragen. Weil es gibt da keine festen Saetze,weil es ja auch auf die Groesse des Grundstuecks etc. ankommt.

Wann das sein koennte, steht noch in den Sternen. Meine Mutter ist zur Zeit in einem Pflegeheim und hat hoffentlich noch einige schoene Jahre vor sich. Leider ist sie an fortgeschrittener Altersdementia erkrankt (im Heim heisst es, es sei Alzheimer). So lange sie lebt, habe ich nicht die Absicht, das Haus zu verkaufen. Das wuerde ohne ihre Zustimmung auch gar nicht gehen.
Jetzt nicht uebel nehmen wenn ich das so sage..

Deine Mom ist im Heim und sie weiss ueber kurz oder lang nicht mehr das da ein Haus ist,das da eine Tochter ist .....wenn sie jetzt aber noch gut dabei ist, kannst du dir nicht ihr Einverstaendniiss holen und das Haus verkaufen?
Es liesst sich so das du denkst das du das haus fuer Mom behalten musst...glaub mir musst du nicht...je nachdem wie weit die Krankheit ist, weiss sie garnicht mehr das da ein Haus ist.Nicht das du denkst ich waere pietaetlos,nur ich habe Erfahrung mit Alzheimer-Kranken und dem Verlauf der Krankheit und so krass das auch klingt deine Mom wird nie wieder alleine in dem Haus wohnen koennen.
Ich wuerde sehen das ich es gut verkaufen koennte und das Geld dann nach PA transferieren.
 

Wendy

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Hallo

es gibt meines Wissens keine einheitliche Grundsteuer, es kann Dir also schonmal niemand pauschal sagen. qm x xyz = Grundsteuer.

Einmal relevant ist der Einheitswert des Hauses - der sollte eigentlich in irgendeiner Urkunde stehen (meistens im Kaufvertrag, oder evtl. zur Eintragung der Grundschuld).
Ihr zahlt doch jetzt schon was - das bleibt eigentlich identisch.

Wikipedia sagt:
Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Einheitswert.

Der Einheitswert wird mit der Grundsteuermesszahl und mit dem von der Gemeinde festgesetzten Hebesatz multipliziert.

Die Grundsteuermesszahl dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages und richtet sich nach der jeweiligen Grundstücksart.
Sie beträgt nach §§ 14 und 15 GrStG für die alten Bundesländer

  • 6,0 ‰ für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft,
  • 2,6 ‰ für Einfamilienhäuser für die ersten 38.346,89 Euro (75.000 DM) des Einheitswerts, 3,5 ‰ für Einfamilienhäuser für den Rest des Einheitswerts,
  • 3,1 ‰ für Zweifamilienhäuser und
  • 3,5 ‰ für alle restlichen Grundstücke.
Für die neuen Bundesländer – ausgenommen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft – gelten die höheren Steuermesszahlen ( von 5‰ bis 10‰) auf der Grundlage der alten Einheitswerte nach den Wertverhältnissen zum 1. Januar 1935 fort.

Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt durch den Beschluss des Gemeinderates. Die Gemeinde ist bei der Festsetzung der Höhe des Hebesatzes relativ frei. Die Höhe der Grundsteuer kann aber, wenn auch meist in einem bescheidenen Rahmen, Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung (durch Zuzug bzw. Wegzug) haben.

Wir haben hier z.B. 435 % Hebesatz

Mögliche Berechnung:

Einheitswert Haus 35.000 € ([FONT=verdana,helvetica,arial][FONT=verdana,helvetica,arial][FONT=verdana,arial]Der Einheitswert für Einfamilienhäuser bemisst sich nach dem Jahresmietwert auf der Basis von 1964, also z.b. 100 m² Wohnfläche x 2,50 DM/m² Miete x 12, das ist komplex und nicht so leicht zu erklären[/FONT][/FONT][/FONT])

Grundsteuermessbetrag (2,6 Promille von 35.000 EUR) 91 EUR

Hebesatz 435 %

macht Jahresgrundsteuer:
91 x 4,35 = ca. 395 €

Ich hoffe, das war ein Anhaltspunt für Dich.

Wie gesagt - der "echte" Wert tut nichts zur Sache!

Wendy
 

louise

New Member
Meine Mutter ist zur Zeit in einem Pflegeheim und hat hoffentlich noch einige schoene Jahre vor sich. Leider ist sie an fortgeschrittener Altersdementia erkrankt (im Heim heisst es, es sei Alzheimer). So lange sie lebt, habe ich nicht die Absicht, das Haus zu verkaufen. Das wuerde ohne ihre Zustimmung auch gar nicht gehen. Ich moechte nur versuchen, mich vor dem Ernstfall schlau zu machen.
Ueber Antworten wuerde ich mich freuen.

Danke
Littleblackfeet

Du kannst das Haus nur dann verwalten, wenn Du der vom Gericht bestellte Betreuer bist. Das Haus gehört Deiner Mutter. Sollte sie ein schwerer Pflegefall werden und ihre Rente für die Pflegekosten nicht ausreichen, muss das Haus verkauft werden und der Erlös fließt in die Pflegekosten. Dies passiert auch rückwirkend, sollte das Haus Dir vor weniger als 10 (?) Jahren geschenkt worden sein. Außerdem bezweifle ich, dass das Gericht jemanden zum Betreuer bestellt, der jenseits des Atlantiks wohnt und sich nicht jeden Monat um die Person kümmern kann; dazu gehören auch persönliche Besuche. Wenn die Tochter aus dem fernen Amerika sich bereits zu Lebzeiten der Mutter an deren Vermögen bedient...gibt es vermutlich Ärger.
 

Wendy

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Moderator
Hallo

das Haus gehört doch ihr schon - die Mutter hat "nur" einen eingetragenen Nießbrauch.
Also geht es nicht um "am Vermögen bedienen" - es tut zudem nichts zur Sache, ob man vor Ort ist oder im fernen Amerika.

Ob die Schenkung/Übertragung länger als 10 Jahre zurück liegt, steht ja hier gar nicht. es könnte ja auch ein Erbe von den Großeltern sein, die der Mutter zwar ein Wohnrecht überlassen haben, aber der Enkelin das Haus....

Du implizierst da einiges, was in der Anfrage in keiner Weise stand. Es ging reineweg um die Höhe der Grundsteuer - die Mutter lebt ja schon in einem Pflegeheim und ist da offensichtlich auch gut untergebracht und die Kosten stehen hier nicht zu Debatte, geschweige denn ein Verkauf des Hauses.

Und im Erbfall fällt keine gesonderte Grundsteuer an, sondern Erbschaftssteuer - und die in diesem Fall ebenfalls nicht, daß das Haus nicht zur Erbmasse gehört, sondern ja schon in Besitz von Littleblackfeet ist. Es erlischt einfach der Nießbrauch im Todesfall der Mutter.

Sonst sind bei Familienangehörigen 1. Grades (Kinder) die Freigrenzen recht hoch, ein Haus würde da noch nicht mit Erbschaftssteuer belastet werden.

Grunderwerbssteuer fällt ebenfalls im Erbfall nicht an - nur bei einem KAUF werden einmalig 3,5 % Grunderwerbssteuer fällig.

Grundwerberssteuer: 1 malig
Grundsteuer: jährlich

Hat also nichts mit Grundsteuer zu tun.

Und sooooo einfach können Kinder nicht "enteignet" werden....

Wendy
 
Zuletzt bearbeitet:

mheymann76

Well-Known Member
Ich denke es ist auch momentan alles gesagt, was für die Threaderstellerin wichtig sein könnte, ansonsten ist es jetzt an ihr, nochmal nachzuhaken. ;)
 
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