deutsche geburtsurkunde fuer im auslaund geborenes kind

infineon

Well-Known Member
Ehe-GC
Hallo Ihr! Im Mai diesen Jahres ist unsere Tochter auf die Welt gekommen, fuer die wir gerne eine deutsche Geburtsurkunde beantragen moechten. Dazu haette ich ein paar Fragen........... Vielleicht weiss ja jemand von euch Antwort. Mein Mann und ich haben in den USA geheiratet und ich habe seinen Nachnamen angenommen. Meinen deutschen Pass habe ich noch nicht auf den neuen Nachnamen ausstellen lassen, da ich dafuer extra nach Los Angeles fliegen muesste und ich mir die Reise sparen wollte. In Deutschland bin ich also nur unter meinem Maedchennamen bekannt. Wenn ich nun den Antrag auf Geburtsurkunde fuer meine Tochter ausfuelle, muss ich meinen Maedchennamen als Familiennamen angeben, richtig? Und wenn ich das tue, muss ich eine Namenserklaerung fuer meine Tochter abgeben, deutsches oder amerikanisches Recht waehlen und den Antrag von einem notary public beglaubigen lassen? Desweiteren wird auf dem Antrag nach "Geburtsort, Standesamt und Nummer der Beurkunding" der Eltern gefragt. Ist damit die Nummer meiner marriage license gemeint?! Wir haben auch nicht auf einem Standesamt geheiratet... soll ich bei Standesamt das Amt eintragen das unsere marriage license ausgestellt hat? (Das waere der Arizona Superior Court) Zusammen mit dem Antrag sollen wir die amerikanische Geburtsurkunde unserer Tochter, Geburtsurkunden und Reisepaesse von uns Eltern und den proof of birth letter vom Krankenhaus mitschicken. Reichen hier normale Schwarz-Weiss Kopien der Dokumente oder brauchen Sie Originale oder notariell beglaubigte Kopien? Muss ich sonst noch irgendwelche Gebuehren zusammen mit dem Antrag mitschicken? Hoffentlich gibt es hier jemand der das schon mal gemacht hat und sich damit auskennt.

Danke!! =)
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ich bin nicht sicher, aber trägt das Kind nicht automatisch den Namen des Vaters? :gruebel
 

infineon

Well-Known Member
Ehe-GC
Nein, wenn Mutter und Vater verschiedene Nachnamen tragen muss man eine Namenserklaerung abgeben und den Nachnamen fuer das Kind angeben. Und ob man amerikanisches oder deutsches Namensrecht geltend machen moechte. So ist das zumindest fuer in den USA geborene Deutsche.
 

DetroitGirl27

Well-Known Member
Hallo Ihr! Im Mai diesen Jahres ist unsere Tochter auf die Welt gekommen, fuer die wir gerne eine deutsche Geburtsurkunde beantragen moechten. Dazu haette ich ein paar Fragen........... Vielleicht weiss ja jemand von euch Antwort. Mein Mann und ich haben in den USA geheiratet und ich habe seinen Nachnamen angenommen. Meinen deutschen Pass habe ich noch nicht auf den neuen Nachnamen ausstellen lassen, da ich dafuer extra nach Los Angeles fliegen muesste und ich mir die Reise sparen wollte. In Deutschland bin ich also nur unter meinem Maedchennamen bekannt. Wenn ich nun den Antrag auf Geburtsurkunde fuer meine Tochter ausfuelle, muss ich meinen Maedchennamen als Familiennamen angeben, richtig? Und wenn ich das tue, muss ich eine Namenserklaerung fuer meine Tochter abgeben, deutsches oder amerikanisches Recht waehlen und den Antrag von einem notary public beglaubigen lassen? Desweiteren wird auf dem Antrag nach "Geburtsort, Standesamt und Nummer der Beurkunding" der Eltern gefragt. Ist damit die Nummer meiner marriage license gemeint?! Wir haben auch nicht auf einem Standesamt geheiratet... soll ich bei Standesamt das Amt eintragen das unsere marriage license ausgestellt hat? (Das waere der Arizona Superior Court) Zusammen mit dem Antrag sollen wir die amerikanische Geburtsurkunde unserer Tochter, Geburtsurkunden und Reisepaesse von uns Eltern und den proof of birth letter vom Krankenhaus mitschicken. Reichen hier normale Schwarz-Weiss Kopien der Dokumente oder brauchen Sie Originale oder notariell beglaubigte Kopien? Muss ich sonst noch irgendwelche Gebuehren zusammen mit dem Antrag mitschicken? Hoffentlich gibt es hier jemand der das schon mal gemacht hat und sich damit auskennt.

Danke!! =)

Wir waren ja mit Lauren in der gleichen Situation...
Mein Pass laueft auch immernoch auf meinen Maedchennamen.
Ich hab dann damals als wir ihre Geburtsurkunde beantragt eine Namenserklaerung fuer MICH beantragt ( muss man ja eh frueher oder spaeter machen wenn man den Namen des Mannes annimmt ) und dadurch hatte sich das ganze fuer Lauren erledigt, da sie dann den gleichen Namen hatte wie beide Eltern.

Alle Kopien muessen notariell beglaubigt sein - normale schwarz weiss Kopien reichen nicht aus.
Die Gebuehren fuer die Geburtsurkunde musst Du nicht mitschicken!!! Sobald euer Antrag in Deutschland eingegangen ist ( die Botschaft hier schickt den Antrag ans Standesamt Berlin ), bekommt ihr eine Rechnung vom Standesamt Berlin und muesst das Geld dann auf deren Konto ueberweisen. Wir haben das damals von meinen Eltern machen lassen - war einfacher und billiger als von den USA aus.
 

tbads

Well-Known Member
So auch nochmal ausbuddel. Kleine Linksammlung zum Thema Namenserklaerung:

Eine in den USA geschlossene Ehe muss man in Dtl. nicht anerkennen lassen, sie ist auch dort meist rechtswirksam. Allerdings sollte man kurz pruefen, ob das fuer jeden US Bundesstaat gilt, hier eine uebersicht der dt. Generalkonsulate in den USA. Dort unter Visa, Reisepass etc nachgucken:
Deutsche Vertretungen in den USA - Generalkonsulate

Wenn man moechte, kann man sie allerdings registrieren lassen:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo..._20in_20D.html

Benötigte Unterlagen für die Registrierung:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo...istrieren.html

Und hier die Info zur Namenserklaerung:
http://www.germany.info/Vertretung/u...rklaerung.html


P.S. Die Namensaenderung dauert so ca. 2-3 Monate in Houston. Ich habe meine Unterlagen Ende Dezember eingereicht und am Samstag (Also Ende Maerz) die Unterlagen aus Berlin bekommen. Alles in allem ein sehr einfacher Prozess mit Wartezeit.
 

Stern

Well-Known Member
Um den deutschen Pass fürs Kind zu kriegen, habe ich einfach eine Original-Geburtsurkunde ans Konsulat geschickt - davon habe ich natürlich mehrere Ausfertigungen. Die haben das sogar zurück geschickt, womit ich gar nicht rechnete. :)

Eine deutsche Geburtsurkunde haben wir nicht, ich habe immer noch nicht heraus gefunden wozu die nötig sein sollte.

Was den Nachnamen des Kindes betrifft, hat man nach amerikanischem Recht so ziemlich die freie Wahl wie man das Kind nennen möchte.
 

kruemelmaus85

Well-Known Member
Ehe-GC
Eine deutsche Geburtsurkunde haben wir nicht, ich habe immer noch nicht heraus gefunden wozu die nötig sein sollte.

Was den Nachnamen des Kindes betrifft, hat man nach amerikanischem Recht so ziemlich die freie Wahl wie man das Kind nennen möchte.
Wir haben auch keine machen lassen.
Ich glaube mal irgendwo gelesen zu haben, dass das Kind dann seinen Kindern auch die deutsche Stabue geben kann, oder waren's die Enkelkinder?! :gruebel
Irgendwie sowas, aber ich fand's jetzt nicht zwingend notwendig fuer uns...
 
T

teriyake

Guest
Staatsangehoerigkeitsgesetz Para 4, satz 4:

(4) Die deutsche Staatsangehörigkeit wird nicht nach Absatz 1 erworben bei Geburt im Ausland, wenn der deutsche Elternteil nach dem 31. Dezember 1999 im Ausland geboren wurde und dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, es sei denn, das Kind würde sonst staatenlos. Die Rechtsfolge nach Satz 1 tritt nicht ein, wenn der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen Auslandsvertretung anzeigt. Sind beide Elternteile deutsche Staatsangehörige, so tritt die Rechtsfolge des Satzes 1 nur ein, wenn beide die dort genannten Voraussetzungen erfüllen.

Im Klartext - keine dt. Staatsangehoerigkeit fuer die Enkel, falls das Kind im Ausland lebt und die Geburt nicht in Dt. gemeldet wurde. Ein Grund fuer uns, die Meldung in Berlin zu machen - ist ja nur eine simple Papierkriegsfrage, aber fuer die Enkel dann u.U. von Vorteil (z.B. falls unser Zwerg dann beschliesst, in den USA zu leben, dann bekommen die Enkel trotzdem eine EU-Stabue, was ich eine gute Option finde).

VG
T
 

tbads

Well-Known Member
Das alleine ist die Geburtsurkunde schon wert finde ich, Optionen fuer die Enkel schaffen, man weiss ja nie was im Leben so passiert.

http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/03__Familie/Geburt.html

Wenn Du die Namenserklaerung abgibst, weiss ich jetzt nicht, ob man den Pass sofort aendern lassen muss oder ob es reicht das zu machen wenn man den Pass eh verlaengern muss. Ich brauch sowieso demnaechst einen neuen und werde das dann in Dtl. machen lassen in meinem Jahr Aufenthalt in Dtl.
 
Zuletzt bearbeitet:

kruemelmaus85

Well-Known Member
Ehe-GC
Also, ich muss sagen mir ist oder war das jetzt fuer die Enkel eher nicht so wichtig.

Wer weiss was bis dahin ist, vielleicht heiratet Sam auch ne Deutsche oder lebt sogar hier in D?!
 
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