Deutsche bekommt Baby an Bord der Queen Mary 2

Wendy

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Woman gives birth to baby boy on board Queen Mary 2 | New York Post

Etwas suspekt das Ganze - Cunard hat (wie die meisten Reedereien und auch Fluggesellschaften) eine Regelung, daß man nur bis zur 24. Schwangerschaftswoche mit den Schiffen reisen darf.

Und ihr Bruder betont (zumindest in dem Artikel) sehr, daß das Kind nun die amerikanische Staatsbürgerschaft hat. Ich hoffe, jemand erklärt dem Bruder, daß damit kein (automatisches) Aufenthaltsrecht für die Eltern und Verwandten einhergeht.

Und daß das nicht nur ein Vergnügen ist.... sondern auch Verpflichtungen mit sich bringt...
 

Ezri

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Uhhh.... kommt drauf an, wo das Schiff gerade war. Im internationalen Gewässer gilt internationales Seerecht, anders würden zum Beispiel die US-Casinoschiffe nicht funktionieren oder die Aus- und Wiedereinreisebestimmungen von Thailand usw.
Die Queen Mary 2 ist unter Bermuda geflaggt, also im Zweifelsfalle ist das Kind ein Bürger von Bermuda (gehört zu Groß Britannien).
Okay, hab den Artikel gerade gelesen, halte noch dagegen, dass man ohne Visum am Landgang nicht teilnehmen darf und auf dem Schiff bleiben muss, also bin ich mir nicht so sicher, ob die damit wirklich durchkommen :segeln :)
 

Wendy

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Es ist wohl wirklich kurz vor dem Andocken in Brooklyn auf die Welt gekommen - und damit innerhalb der amerikanischen Gewässer.

Die Eltern (denke ich - sonst wären sie gar nicht an Bord gekommen) haben Esta - das wird überprüft (wir sind selbst schon Transatlantik gefahren). Das wird schon VOR Abreise überprüft (wie bei Flügen) und dann wollen sie - obwohl man dazu nicht verpflichtet ist - einen Ausdruck sehen - bei uns kamen da im ersten US-Hafen (in unserem Fall seinerzeit St. Thomas) die Immigration-Beamten an Bord und niemand durfte runter. Die Reederei hatte vorher (man hatte ne Frist, die an er Rezeption abzuliefern) alle Pässe und Esta-Ausdrucke eingesammelt und überprüft - dann konnte man die wieder abholen, bekam einen Zeit-Slot auf St. Thomas und mußte an Sammelstationen mit Paß und Esta vor den Immigration-Beamten antanzen. Erst danach durfte man von Bord zum Ausflug.

Und die waren lahm! Manche Gäste kamen erst mittags vom Schiff - grins - und weil Amerikaner und Non-Amerikaner separat behandelt wurden und es viel mehr Amerikaner an Bord waren, dauerte es bei denen besonders lange, bis alle durch waren. Und viele waren gar nicht happy, daß sie von ihren eigenen Behörden so behandelt wurden..... Es waren immerhin knapp 4000 Gäste an Bord und alle Mitarbeiter mußten auch durch - also so etwa 5500 Einreisende. Und vermutlich ist die Immigration-Behörde auf St. Thomas eher klein....
 

Ezri

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Amerikanische Gewässer hat überhaupt nichts zu sagen, denn sonst würden ja massenhaft Südamerikaner mit nem Bötchen in US-Gewässer einfahren um da zu gebären.
Es wird wohl Ermessensache der US-Behörden sein, aber generell hat das Kind erstmal die deutsche StaBü und ob es die amerikanische bekommen wird, sei dahingestellt :)
 

domnk

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Doch doch,

7 FAM 1110 meinte:
Persons born on ships located within U.S. internal waters (except as provided in section 1113 d above) are considered to have been born in the United States. Such persons will acquire U.S. citizenship at birth if they are subject to the jurisdiction of the United States. Internal waters include the ports, harbors, bays, and other enclosed areas of the sea along the U.S. coast. As noted above, a child born on a foreign merchant ship or privately owned vessel in U.S. internal waters is considered as having been born subject to the jurisdiction of the United States. (See U.S. v. Wong Kim Ark.)(https://fam.state.gov/FAM/07FAM/07FAM1110.html#M1113)
 

ItsJustMe1977

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Also Leute sie sofort proklamieren, das das Kind ja jetzt wohl US Bürger ist, sind mir suspekt.
Das hört sich für mich dann so an als ob man es drauf angelegt hat.....solchen Leuten würde ich persônlich erst recht nicht die StaBü geben (wenn es hier um Kulanz geht....sie waren ja noch auf See)
 

domnk

Well-Known Member
Zu deren Verteidigung, es steht in der New York Post. Da kommen solche knackigen Sprueche wie "he's an American boy" einfach gut an.

Aber an der Staatsbuergerschaft des Kindes gibt es, zumindest nach dem oben angefuerhten Link, keine Zweifel und ist keine Frage der Kulanz. Ob sie es darauf angelegt haben oder nicht, ich wuerde mich da auch bemuehen die Staatsbuergerschaft fuer das Kind zu erhalten.
 

Ezri

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Naja, in 18 Jahren kann das Kind dann ja für seine Eltern eine Greencard beantragen, sofern es selber in den USA lebt :kicher
 

ItsJustMe1977

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Citizen
18? Wieso hab ich denn 21 Jahre im Kopf???
Is ja auch egal....hauptsache sie koennen nicht sofort da wohnen, wie viele ja immer noch denken.

Sind das nicht die Chinesinen, die nur zum gebären in die USA reisen, damit ihre Kinder später mal da wohnen kónnen?
 
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