Beglaubigte Vollmacht fuer D

ollie

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Ehe-GC
Hellas,
In Deutschland wickeln meine 2 Geschwister gerade eine Erbangelegenheit ab, fuer die sie meine beglaubigte Vollmacht brauchen. Die Angelegenheit schliesst sogar den Verkauf einer Immobilie ein, also das volle Programm.
Mein Bruder meint, ich muesse aufs dt. Konsulat nach Chicago, aber dafuer muesste ich mir derzeit einen Tag unbezahlten Urlaub nehmen. Diesem Link entnehme ich, dass ein US-Notar sogar ausreichen kann.
Andererseits steht unter "Full notarization" als erstes Bsp. die Vollmacht in Immobilienfragen.

Hat jemand von Euch sowas schon hinter sich? Bruder sucht momentan nach einem Notar fuer die Erbrechtsgeschaefte. Ich nehme an der sollte genau wissen, was benoetigt wird, oder?

cheers,
ollie

German Missions in the United States - Signature Certification, Notarization
 

Ezri

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Wenn der US-Notar auch in Deutschland anerkannt ist, dann sollte sein Siegel langen, ansonsten bleibt Dir dann tatsächlich nur der Weg zum nächsten Konsulat oder Botschaft.
 

ApexLongimanus

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notary public plus apostille certification sollte mehr als ausreichen. letzteres kannst du per post machen und musst dir keinen tag urlaub fuer's konsulat nehmen.
 

Emmaglamour

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notary public plus apostille certification sollte mehr als ausreichen. letzteres kannst du per post machen und musst dir keinen tag urlaub fuer's konsulat nehmen.
Notfalls sollte es doch auch der Besuch bei einem der vielen deutschen Honorarkonsuln reichen, falls der "notary public" keine Anerkennung findet, oder? Und mit dem Honorarkonsul kann man sicher einfacher 'nen Termin vereinbaren. Schau doch mal, ob so jemand in Deiner Nähe weilt, Ollie.
 

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Administrator
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Administrator
Notfalls sollte es doch auch der Besuch bei einem der vielen deutschen Honorarkonsuln reichen, falls der "notary public" keine Anerkennung findet, oder? Und mit dem Honorarkonsul kann man sicher einfacher 'nen Termin vereinbaren. Schau doch mal, ob so jemand in Deiner Nähe weilt, Ollie.
Signature certifications can also be done (for the same fee) by a German Honorary Consul. Entsprechend ... ja ABER The full notarization cannot be executed by a German Honorary Consul. The full notarization in accordance with German law cannot be lawfully executed by an American "notary public".
 

Ezri

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Notarkammer Hamm


Öffentliche Beglaubigung durch einen ausländischen Notar
Nicht nur im Registerrecht taucht dann und wann die Frage auf, ob ein ausländischer Notar eine Beglaubigung zur Verwendung in Deutschland vornehmen kann. Beglaubigungen erfolgen in der Regel durch einen deutschen Notar (§ 129 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 40, 41 BeurkG). Indes genügt auch die Beglaubigung durch einen ausländischen Notar den Formanforderungen des deutschen Rechts (vgl. Armbrüster in Huhn/v. Schuckmann, BeurkG, 4. Auflage 2003, § 1 Rn. 58 ff.; Mäsch in Bamberger/Roth, BGB, 2003, Artikel 11 EGBGB, Rn. 35, 38; Winkler, BeurkG, 15. Auflage 2003, Einl. Rn. 56). Die Unterschriftsbeglaubigung erfolgt zum Zwecke der Identitätsfeststellung und der Beweisführung. Die notarielle Beglaubigung berührt demnach bekanntlich nicht den Inhalt der Erklärung.
Vor diesem Hintergrund wird die Beglaubigung durch einen ausländischen Notar im Interesse des internationalen Rechtsverkehrs regelmäßig für ausreichend angesehen, auch wenn ein notary public des anglo-amerikanischen Rechtskreises tätig wird. Soll ein durch einen ausländischen Notar unterschriftsbeglaubigtes Dokument
im Inland verwendet werden, bedarf es noch der ausdrücklichen Anerkennung in Form der Legalisation oder der Apostille.
Von der Frage der Anerkennung einer Unterschriftsbeglau-bigung durch einen ausländischen Notar zu trennen ist die Frage, ob die notarielle Beurkundung eines Rechtsge-schäfts im Ausland erfolgen kann.
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Na dann sollte ja mit Apex' Tipp "notary public" plus Apostille alles im grünen Bereich sein.
Ollie, 'nen "notary public" gibt's eigentlich bei jeder Bank; wenn Du da Bankkunde bist, dann sind solche Beglaubigungen für Dich kostenlos.
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ich sags mal so, im schlimmsten Falle passiert nichts und er muß ggf. dann doch nach Chicago :hmm
 

ApexLongimanus

Well-Known Member
notary public plus apostille sind international anerkannte beglaubigungen.
 

ollie

Well-Known Member
Ehe-GC
Danke Euch!! Ich schau erstmal, ob mir unser realtor helfen kann, durch dessen office ich schon fuer den Hauskauf habe beglaubigen lassen. Entscheidend waere halt, dass die so notarized power of attorney alle Erbschaftsfragen incl. Immobile abdeckt. Habe gesehen, fuer apostille kann man scheinbar online "kits" ordern und das Ganze laeuft sogar per e-mail?!
 
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