Auto von US Streitkräften in D wieder in D anmelden - Steuern nachzahlen?

Rynoa

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Ehe-GC
Hallo zusammen,

ich versuche gerade mein Auto zu verkaufen. Da es sich nicht so anbietet für amerikanische Käufer (kein Automatik, nur 105PS, für amerikanische Verhältnisse klein, teurer als in Amiland), will ich es an den deutschen Markt bringen.

Es handelt sich um einen 2002 Golf IV der vorher in D zugelassen war und jetzt seit 2008 im amerikanischen System ist.

Folgendes Problem:
Ich bin heute von Office zu Office um rauszufinden wie genau das mit dem Verkauf funktioniert, da ich schon einen möglichen Käufer hätte.
Irgendwann war ich dann beim deutschen Zoll und der sagte mir, der Käufer müsste Umsatzsteuer zahlen weil das Auto eingeführt wird. Ist natürlich eigentlich Blödsinn, weil es ja ein deutsches Auto ist ... ich habe auch noch den alten Fahrzeugbrief.
Nichtsdestotrotz, muss ich jetzt nachweisen, dass das Auto schonmal versteuert wurde, ansonsten muss der Käufer dies tun ... was mit Sicherheit darin endet, dass ich keinen deutschen Käufer finden werde, es sei denn ich ziehe die Steuer von Preis ab - ich verkaufe es aber eh schon fast unter Wert (Abwrackprämie sei Dank).
Ich habe noch meinen alten Kaufvertrag von damals, allerdings habe ich damals keine Steuern gezahlt, weil es eine Privatvermittlung war ... demnach kann ich so wie es derzeit aussieht nicht nachweisen, dass das Fahrzeug schonmal versteuert wurde, obwohl es ja garantiert so war. Es hatte ja schon 2 Vorbesitzer.

Weiss jemand von euch wie ich diesen Nachweis erbringen kann? Vielleicht ist es irgendwo gespeichert in Verbindung mit der Fahrgestellnummer? *hoff*

Nett finde ich ja, dass man nie auf solche Sachen hingewiesen wird wenn man das Auto ummeldet ... aber naja ...

Wieso kann nicht einfach mal irgendwas funktionieren? Ich hab bald echt keine Lust mehr ...
 
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Mela

Well-Known Member
Vielleicht kann die Zulassungsstelle das herausfinden? Die sollten doch in ihren Akten haben, wann das Auto zugelassen wurde, und das wuerde ja dann auch heißen, dass es versteuert wurde. Oder das Autohaus, wo das Fahrzeug ursprünglich gekauft wurde, vielleicht haben die noch was?
 

Mac

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Ehe-GC
Ich hab mein Auto auch an einen Deutschen verkauft und der alte Fahrzeugbrief war genug.
 

Rynoa

Well-Known Member
Ehe-GC
Ich hab mein Auto auch an einen Deutschen verkauft und der alte Fahrzeugbrief war genug.
Also keine Steuern, Einfuhrzölle oder sonstiges?

Scheint wohl auch wieder so ein Fall zu sein, wo der Zollmitarbeiter selbst entscheidet wie er das handhabt ...

Musstest du damals auch zu MP customs, dann zum zoll und dann zur zulassungstelle?

Danke für eure Tipps!!

Sabine
 

Mac

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Ehe-GC
Ja, da waren wir. Ich glaub wir mussten noch 10 % vom Wert beim Zoll bezahlen, aber ich bin mir nicht ganz sicher. Auf jeden Fall mussten wir keine UST mehr zahlen.
 

Maryplaya

Member
Erst: keine Panik! Das Auto wieder in D. anzumelden ist viel einfacher, als man denkt! Viele Leute (selbst bei den Ämtern und auch bei der USAREUR-Registration) haben ein nicht ausreichendes Wissen über ihr Job. Das ist so, ich habe es gerade selber erlebt, weil ich im August selber ein ex-deutsches Auto verkauft habe.

Ich denke, USAREUR-Regulations zum POV-Registrierung und Verkauf sind Dir schon bekannt, oder? Hier sind sie nochmal: Registry of Motor Vehicles Basic POV Registration Information.

Und hier ist der Link zum deutschen Zoll über das gleiche Thema, ganz unten geht es um die Autos von US-Truppen:
Private Veräußerungen

Und hier im grossen und ganzen eine Zusammenfassung von mir:

1) Erstens, weder Du, noch der Käufer müssen Steuern nachzahlen, weil Du beim Kauf nicht von Steuern befreit warst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du das FZ von privat oder vom Händler gekauft hast. Wenn Du Kaufvertrag hast - perfekt. Dein altes Fahrzeugbrief ist auch der Nachweis dafür. Als Nachweis, dass Du Steuern bezahlt hast, gilt auch, dass Du z.B. das Auto gekauft hast bevor Du Deinen amerikanischen Mann geheiratet hast, oder bevor Du zum ID-Cadr Holder wurdest. War z.B. bei mir so, ich hatte das Auto noch vor der Heirat gekauft und damals war ich eine ganz "normale", ohne irgendwelche Steuerprivilegien, das reicht aus, um nachzuweisen, dass Auto nicht steuerfrei war.
2) Du mußt nicht unbedingt das Auto direkt an einen Fremden verkaufen, Du kannst es erst aus dem USAREUR-System rausnehmen (Statuswechsel) und dann erst als ganz normales deutsches Auto verkaufen. Ob Du es vorher in D. wieder anmeldest oder nicht - liegt bei Dir, ich habe es nicht gemacht, ich habe mein Auto an den Händler verkauft, welcher gleich mit roten Nummern zu mir nach Hause kam und das auto abholte. Solange Du es nicht anmeldest, gilt dein FZ für D. als "stillgelegt".

Das alles geht, weil Du gleichzeitig ID-Card-Holder und Deutsche bist! Regulations sprechen nur von ID-Card-holders! Du kannst Dein Auto jederzeit aus dem USAREUR-System rausnehmen und in Deutschland auf Dich selbst wieder anmelden. Es ist Dein Recht. Du verlierst dabei auf dieses Auto alle USAREUR-Privilegien, wie Benzin usw. aber Du kannst es jederzeit tun und ohne irgendwelche Steuern zu zahlen.

Jetzt wie man das ganze macht:

1) Du gehst zum MP-Zoll on post und sagst, Du möchtest das FZ reusnehmen "Change of Status". Die schicken Dich zum deutschen Zoll, denn sie sind für Importzölle zuständig.
2)Du fährst zum zuständigen Zollamt, und sagst, Du willst das FZ wieder in Deutschland anmelden (Statuswechsel) und brauchst eine "Unbedenklichkeitsbescheinigung". Du zeigst ihnen alte Autopapiere (Brief mit Stillegung, Schein). Sie vergleichen VIN-Nummern von dem FZ mit den Papieren und geben Dir diese Unbedenklichkeitsbescheinigung. Das ist eben der Zoll "Clearance". Mit dieser Bescheinigung kannst Du das FZ bei den Deutschen anmelden und damit auch von USAREUR abmelden.
That's it!
Jetzt kannst Du das FZ eigentlich schon immer noch als stillgelegt ohne Nummernschilder verhöckern.
Alles nicht schlimm. Bei allen Behörden vergiss nicht zu sagen, dass es sich um ein "Statuswechsel" (Change of Status) handelt. Weil Du selber bist ID-Card Holder und Deutsche zugleich. Also kannst Du für das FZ einfach den Status ändern und brauchst keinen Käufer dazu.

Bei mir ging's im August einwandfrei, obwohl der Typ von USAREUR-Registrierung mir auch Märchen erzählt, wo Leute für ex-deutsche Autos 30% Steuern nachzahlen mussten. Alles Quatsch. Für den Erfolg mußt Du selber die Gesetze (Regulations) genau kennen, Dein Anliegen klar formulieren und darauf bestehen. Dann kann nix schiefgehen.

Wenn jemand Steuern (Einfuhrumsatzsteuer, 19%) oder Importzoll (10%) auf ein ex-deutsches Auto mit vorhandenen KFZ-Brief nachzahlen musste, bedeutet das noch lange nicht, dass es rechtens war!!!
Diese Steuern und Zölle gelten nur, wenn ein ganz normaler Deutscher oder Resident mit Wohnsitz in D. aus dem nicht-EU-Ausland ein KFZ importiert, dann musste er beides zahlen, zusammen 29%.
Wenn Du aber aus den Staaten zurückeinwanderst nach Deutschland mit Deinem ganzen Hab und Gut und auch Dein KFZ mitbringst, dann wiederum mußt Du nichts zahlen, weil es sich dann um ein "Übersiedlungsgut" handelt, das KFZ fällt auch drunter und ist steuerfrei. Selbst wenn Dein Mann z.B. seine Orders bekommt und alleine in die Staaten geht und Du hier bleibst mit einem aus den USAREUR-stammenden Fahrzeug, selbst dann wäre das KFZ steuerfrei, weil es sich eben um Statuswechsel =gleich Übersiedlung handelt. Weil in dem Moment, dass Du als ID-Card Holder auf Orders in Deutschland lebst, ist es so, als wäre Dein Wohnsitz in den Staaten. Nur wenn keine Orders mehr sind (nicht mehr stationiert) dann verlierst Du diesen Status und wirst zu einer ganz normalen Deutschen mit Wohnsitz in Deutschland.

Man muß auch seine Rechte, nicht nur seine Pflichten kennen!

Viel Erfolg!
Wenn noch was unklar, kannst mich fragen!
 
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Rynoa

Well-Known Member
Ehe-GC
:danke :danke :danke

Du bist ein Schatz!!!

Nur eine kleine Frage noch, in dem zweiten Link steht folgendes:

ein deutscher Kfz-Brief liegt vor. Im diesem Fall werden gegebenenfalls keine Abgaben erhoben, wenn aufgrund der vorgelegten Unterlagen zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass die Umsatzsteuer bereits entrichtet worden ist.
Genau da liegt ja das Problem, ich habe keine Dokumente, auf denen die Steuer ausgewiesen ist. Reicht der Fahrzeugbrief wirklich als Nachweis aus?

Oder brauch ich das alles gar nicht, wenn ich es so mache wie du sagst und das Auto einfach selbst in D wieder zulasse?
Dann brauche ich aber TÜV oder?
Oh mann ich bin verwirrt, sorry.
 

Rynoa

Well-Known Member
Ehe-GC
1) Erstens, weder Du, noch der Käufer müssen Steuern nachzahlen, weil Du beim Kauf nicht von Steuern befreit warst. Dabei spielt es keine Rolle, ob Du das FZ von privat oder vom Händler gekauft hast. Wenn Du Kaufvertrag hast - perfekt. Dein altes Fahrzeugbrief ist auch der Nachweis dafür. Als Nachweis, dass Du Steuern bezahlt hast, gilt auch, dass Du z.B. das Auto gekauft hast bevor Du Deinen amerikanischen Mann geheiratet hast, oder bevor Du zum ID-Cadr Holder wurdest. War z.B. bei mir so, ich hatte das Auto noch vor der Heirat gekauft und damals war ich eine ganz "normale", ohne irgendwelche Steuerprivilegien, das reicht aus, um nachzuweisen, dass Auto nicht steuerfrei war.
Ich hatte damals aber keine Steuern gezahlt, weil es eine Privatvermittlung war.
Klar ist das Auto irgendwann mal versteuert worden, aber der liebe Herr Zoll meinte, dass dafür der Fahrzeugbrief nicht ausreichend ist - es könnte ja sein dass die Vorbesitzer aus irgendwelchen Gründen steuerbefreit waren.
 

Maryplaya

Member
Hast Du ein Kaufvertrag von damals? Es reicht einfach ein Wish, sowas, was man von ADAC runterladen kann. Wenn Du von privat kaufst, dann ist es sowieso schon der Nachweis, dass Du nicht taxfree gekauft hast, nur beim Händler kann man MWSt ausweisen, nicht beim privaten Kauf.

Gib nicht nach, bestehe darauf! Es ist Dein Recht! Notfalls verlangst einen Vorgesetzten. Deine Angaben sind völlig ausreichend für "zweifelsfreien Nachweis". Als Du das Auto kauftest, dann warst Du kein ID-Card Holder und hattest keine Steuerbefreiungen oder andere Privilegien. Falls Du das alte Brief noch hast, dann stehen alte Besitzer auch drin, wenn das Auto auf eine Privatperson zugelassen war, dann waren Steuern auf jeden Fall bezahlt, anders wäre nicht möglich gewesen. Sage ihnen, dass wenn sie ihren Job nicht genau wissen, dann gibt es eine Beschwerde und verlange den Abteilungsleiter zu sprechen.

Wie gesagt, Du kannst das Auto aus dem USAREUR erst rausnehmen und dann bei den Deutschen zulassen. Falls Du die TÜV-Papiere noch hast und TÜV noch nicht abgelaufen war, vielleicht geht es auch so durch. Wenn nicht, dann machst halt TÜV, 80 Euro und es ist erledigt.

Du kannst aber das Auto vorher schon verkaufen, als stillgelegt (ich habe es so gemacht), dann sparst Du auf jeden Fall den TÜV und die Zulassungsgebühren.

Wenn Du keinen Käufer hast, ruf einfach die Händler an, die kommen zu Dir nach Hause mit rote Nummern und holen die Kiste ab.
 
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