Anleitung DCF (CR-1/IR-1) - Forms, Paperwork, Procedure

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

d-dee

Well-Known Member
How-To fuer DCF Filing im Consulate General Frankfurt.

Unten findet ihr auch Musterausgefuellte Forms.

DCF (IR-1 immediate relative bzw CR-1 conditional resident) ist im grossen und ganzen das Einreichen einer Petition fuer Immigrant Visa fuer immediate relatives von US Citizens. DCF (Direct Consular Filing) ist eine inoffizielle Bezeichnung. Im Konsulat spricht man ueber I-130 Petition.

Der US Citizen buergt (ist der “sponsor”) fuer diese relatives und muss einen Affidavit of Support unterschreiben. Das Affidavit of Support ist dafuer da um zu versichern, dass der Immigrant genug Geld haben wird und nicht benefits kriegen wird, was ihm nicht zustehen - Federal, State, or local means-tested public benefits – z.B. food stamps etc.

[T]he petitioning sponsor remains legally accountable for the financial support of the sponsored alien along with the joint sponsor(s)”.
Falls der US citizen kein stateside income hat (er muss trotztdem den Affidavit ausfuehlen), muss ein co-sponsor or joint sponsor einspringen oder man kann sich mit Assets qualifizeiren. Diese Assets muessen von Wert dreimal 125% der Poverty Guidelines fuer state und household size sein.
Bei Soldaten die einen ETS move vor sich haben braucht man kein joint sponsor.

Poverty Guidelines 2008: http://www.uscis.gov/files/form/I-864P.pdf
Poverty Guidelines 2009 in Kraft ab Fruehling 2009. http://www.uscis.gov/portal/site/us...nnel=4f719c7755cb9010VgnVCM10000045f3d6a1RCRD

Achtung: Die Bindung des Affidavits erlischt erst wenn der Sponsor stirbt, oder der Immigrant 40 qualifying work credits hat (also 10 Jahre lang gearbeitet hat) oder der Immigrant wird eingebuergert (bekommt die US citizenship). Die Bindung des Affidavits endet nicht mit der Scheidung!

Achtung: Deutschland und USA haben ein Sozialversicherungsabkommen, was erlaubt work quarters von Deutschland in die USA mitzunehmen. Diese work quarters, allerdings, befreien intending Immigrants die schon 10 Jahre in Deutschland gearbeitet haben aber nicht von dem Affidavit of Support.

Brochure von der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicher...=publicationFile.pdf/arbeiten_deutschland_usa

Zu Erklaerung (nicht wichtig fuer DCF, nur FYI): US-Rente Mindestversicherungszeit
Auch für einen Anspruch auf eine amerikanische Leistung müssen Sie immer eine bestimmte Mindestversicherungszeit zurückgelegt haben. Die Anzahl der erworbenen versicherten Monate hängt hier jedoch – anders als in Deutschland – von der Höhe des erzielten Einkommens ab.
Sie können in den USA – abhängig von der Höhe Ihres Einkommens – pro Jahr bis zu vier Social Security Credits, auch Quarters (Quartale) genannt, erwerben, auch wenn Ihre Beschäftigung vielleicht nicht das ganze Jahr angedauert hat. Die Mindestversicherungszeit beträgt im Regelfall 40 credits, also zehn Beitragsjahre.
Bitte beachten Sie:
Hier können Sie vom Sozialversicherungsabkommen profitieren, denn für die Wartezeit dürfen Ihre deutschen und amerikanischen Versicherungs-zeiten zusammengerechnet werden.
Windfall Elimination Provision (WEP)
Hinter diesem Begriff verbirgt sich, dass der Zahlbetrag Ihrer amerikanischen Rente gekürzt wird, wenn Sie neben dieser beispielsweise noch eine Rente aus Deutschland erhalten. Wenn Sie die Voraussetzungen für eine deutsche oder amerikanische Rente jedoch nur unter Zusammenrechnung Ihrer deutschen und amerikanischen Zeiten erfüllen, greift diese Regelung nicht.
Eine entsprechende deutsche Regelung gibt es nicht.
Unser Tipp:
Dies sollten Sie bei Ihrer Entscheidung, welche deutsche Rente Sie beantragen wollen, unbedingt berücksichtigen. So kann es zum Beispiel vorteilhafter für Sie sein, statt der deutschen Regelaltersrente (nur 5 Jahre Wartezeit) die Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre Wartezeit) zu beantragen, weil dann der Anspruch unter Umständen nur durch die Zusammenrechnung Ihrer deutschen und amerikanischen Versicherungszeiten entsteht und die WEP nicht ange wendet wird.


Offizielle Quelle:
http://german.germany.usembassy.gov/visum-ua.html
http://german.germany.usembassy.gov/visa/familie.html
http://german.germany.usembassy.gov/...lie-visum.html

Nach erfolgreich abgeschlossener Prozedur - approval, Medical (nicht aelter als 6 Monate bei Interview), Interview - erhaelt der Immigrant ein Visum. Dieses Visum muss durch Einreise in die USA innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung aktiviert werden. Nach Aktivierung dient dieses Visum als Green Card bis die eigentliche Green Card per Post ankommt (das dauert ein paar Monate, und davor kommen ein oder mehrere Welcome Letters und eine "Card Production Ordered" notice von USCIS - United States Citizenship and Immigration Services). Wenn man ausgewaehlt hat, seine SSN (Social Security Number) automatisch nach Einreise per Post zu erhalten und nach 10 bis 14 Tagen noch nichts da ist, kann man sie beim local Social Security Office beantragen. Das allerdings niemals vor Ablauf der ersten 10 Tage nach Einreise.

Conditional oder Permanent Resident?
- Falls der immediate relative die Ehefrau oder der Ehemann ist und zum Zeitpunkt der Aktivierung die Ehe weniger als 2 Jahre bestanden hat, bekommt man eine Conditional Permanent Resident Card in den USA, die in den drei Monaten vor ihrem Ablaufen durch Einreichen der I-751 Removal Of Conditions Petition in eine Permanente Green Card (Gueltigkeit 10 Jahre, muss alle 10 Jahre erneuert werden) umgewandelt werden kann.
- Falls die Ehe schon laenger als 2 Jahre bestand, bekommt man sofort die Permanent Resident Card fuer 10 Jahre.


DCF wird in Deutschland nur im Generalkonsulat der USA in Frankfurt am Main beantragt (oder beim zustaendigen Generalkonsulat des Landes, in dem man legal lebt - in Wien fuer Austria, Bern fuer die Schweiz, Paris fuer Frankreich, Neapel in Italien, Soeul in Korea, Tokyo in Japan etc. (Achtung, die Prozedur in Italien ist ein wenig anders. http://italy.usembassy.gov/visa/immigrant/application.asp ) Diese Anleitung beschaeftigt sich idR mit der genauen Prozedur beim US Generalkonsulat Frankfurt am Main, kommt aber auch sehr nah an DCF ausserhalb Deutschlands. In anderen Laendern wird unter Umstaenden das Formular DS-2001 verlangt. Dieses ist eigentlich die Checklist (ehem. OF-169). Wenn Sie sich in der jurisdiction eines US Konsulats ausserhalb Deutschlands befinden und der Petitioner in dessen jurisdiction legal lebt, bitte fuer genauere Angaben an dieses Konsulat wenden.

DCF ist fuer members of the US Armed Forces wie fuer US citizens die laenger als 6 Monate im Jurisdiction des Konsulates legal leben (in Deutschland muessen die stationiert bzw gemeldet sein). Bei Militaerangehoerige idR gilt diese 6-Monate Regelung nicht.

DCF wird vom US citizen fuer seine Verwandten - Frau, Kinder etc. beantragt. D.h. Beim ersten filen MUSS der US citizen dabei sein, die beneficiaries koennen, muessen aber nicht zwingend mit.
Die Petition kann man auch per Post einreichen. Machmal werden Leute, die per Post eingereicht haben zum persoenlichen Interview im Konsulat vorgeladen, bevor das Konsulat angefangen hat die Petition ueberhaupt zu bearbeiten. Falls ihr doch per Post einreicht, bitte cover letter mit Inhalt (auflisten alle Unterlagen und Forms) mitschicken. Bitte beachten, dass dies die Prozedur verlangsamt .

Offizielle Quelle:
http://german.germany.usembassy.gov/visa/was-tun.html

DCF dauert in der Regel ab 6 Wochen. Momentan, durch der hohe Anzahl von Antraegen, dauert dies laut Konsulat in Frankfurt, ca. 6 Monate. Also entsprechend planen!

Offizielle Quelle:
http://german.germany.usembassy.gov/...tungszeit.html

In Ausnahmefaellen - z.B. schwere Krankheit, kann man die Petiton beschleunigen, solche Ausnahmefaelle muessen von einer US Government Agency schriftlich beantragt werden. Das ist aeusserst selten und es muessen sehr gute Gruende vorliegen ("Ich will nicht so lange getrennt von meinen Kindern, Frau, Mann etc. sein" ist KEIN Ausnahmefall) – wenn’s um Leben und Tot geht, es besteht “national interest”, minor Kinder bleiben auf einmal ohne caretaker etc. In diesen Faellen, ist die 6 Monate residency requirement auch nicht zwingend damit man DCF file-n kann.

Zu Prozedur:

Hier die Adresse:

Amerikanisches Generalkonsulat Frankfurt
Gießener Str. 30
60435 Frankfurt am Main
Tel: (069) 7535-0
Fax: (069) 7535-2277
http://german.frankfurt.usconsulate.gov/contact.html
http://germany.usembassy.gov/contact-iv.html

Um DCF einreichen zu duerfen, braucht man ein InfoPass appointment (immigration issues warden Mo, Mi und Fr behandelt):
Infopass: https://infopass.uscis.gov/info_en.php

Same-day appointment koennte man oft auch kriegen, wenn welche offen sind und man ohne erscheint, darauf sollte man sich aber auf keinen Fall verlassen. An Deutschen und Amerikanischen Feiertagen geschlossen.

Wegbeschreibung:
http://german.frankfurt.usconsulate....giessener2.pdf

Wenn ihr vorm Konsulat parkt, nicht vergessen, Parkschein zu ziehen, und zwar fuer mindestens 3 Stunden. Da werden sehr gern parking tickets verteilt.

Alle electronics in Auto lassen, cell phones sind im Konsulargebaeude nicht zugelassen. Manchmal erlauben sie, das Handy vorne zu lassen, bis man rauskommt, manchmal nicht. Die Threat Cons werden von Department of Homeland Security vorgegeben, und je nachdem wie hoch es an dem Tag ist, werden Taschen und Glasflaschen nicht zugelassen. Am besten alles ausser den Unterlagen im Auto oder im Hotel lassen.

Offizielle Quelle:
http://german.frankfurt.usconsulate...._customers.pdf

Um es etwas klarer zu machen, den folgenden Beispielsfall betrachten:
John Smith - US Citizen, Active Duty, stationiert in Darmstadt, Dt.
Ehefrau - Anna Smith (geb. Mueller)
keine Kinder

Nicht vergessen, Kleingeld mitzunehmen.

Vorm Konsulat angekommen, wenn schon zwei Schlangen da sind, in der rechte Schlange anstellen. Draussen wird man nochmal gefragt, warum man da ist. Am Fenster draussen vorm Konsulat muss man oft die ausgefuellte I-130 vorzeigen, Pass, wird nach dem Appointment gefragt und bekommt eine dreistellige W-Nummer. Drinnen geht man zuerst durch einen metal detector.

Im Konsulatsgebaeude wird die Nummer zum Schalter aufgerufen. Dort werden die folgenden Unterlagen angeschaut:

Offizielle Quelle:
http://german.germany.usembassy.gov/...dokumente.html

1. ausgefuellt vom US citizen (dem petitioner) I-130
2. 2 x G-325A - einmal fuer US citizen, einmal fuer jeden beneficiary (hier sprechen wir nur von der Ehefrau, deswegen 2)
2. Birth certificate vom US citizen - certified copy
3. Divorce certificates und Name change certificates wenn vorhanden - certified copies, uebersetzt wenn noetig (falls nicht auf Englisch) mit Apostille
4. Marriage certificate - Deutsche Heiratsurkunden - Internationale Heiratsurkunde (ca 13 Euro beim Standesamt) + Apostille (hier laesst sich streiten ob noetig oder nicht). US Heiratsurkunden in certified copy. Andere auslaendische Heiratsurkunden uebersetzt mit Apostille
5. Beweise zu bona-fide marriage. Diese werden in der Regel nicht gefragt, aber sind als Voraussetzung auf dem I-130 Form gelistet, also mitnehmen. Beispielsbeweise sind
- Geburtsurkunden von gemeinsamen Kindern
- gemeinsame Konten
- Mietvertrag auf beiden Namen
- Versicherungen, Vertraege, Autos etc. auf beiden Namen
- Telefonrechnungen
- Briefe, Emails
- Bilder
- Flug tickets und Iteneraries ueber gemeinsame Reisen, Ferien etc.
- u.s.w.

Wichtiges ueber Uebersetzungen: Unterlagen werden in Englisch und in der Landessprache des Konsulates akzeptiert. Allerdings, Gerichtsurteile inkl. Scheidungsurkunden/-urteilen muessen uebersetzt werden. Apostille ist erwuenscht.

Die Unterlagen werden geprueft und evtl. Fehler in rot markiert. Dann kriegt man die Formulare zum Korrigieren zurueck und dazu einen Zettel mit dem man runter zum Schalter 22 geschickt wird, um (ab 30.07.2007) $355 zu bezahlen. Den Kassenbon nicht wegwerfen, das Geld kriegt man zurueck, wenn der US citizen bei den Armed Forces ist und seine Familie Command Sponsored ist, wenn man in die US PCS-t oder ETS-t. Das Geld fuers Visum ist NOT tax deductible. Mit dem Kassenbon und den fertig korrigierten Unterlagen und zwei 5x5 Passbildern (je eins von beiden) geht man zurueck zum Schalter und gibt alles ab.

Dann wartet man, um am Schalter 23 aufgerufen zu werden. Dort erhaelt man einen Zettel, auf dem der nicht-US citizen seine Kontaktdaten ausfuellt - Name, Email, Telefon, Fax; er bekommt auch noch DS-230 Part I und ein paar Anweisungen. Es hilft immer, wenn man den DS-230 Part I schon zuhause ausgefuellt hat und bereit hat.

Ab 30.Juli 2007 fees:
http://www.uscis.gov/files/nativedoc...dule052907.pdf

Dann wird noch weiter gewartet, bis man nochmal zum Schalter 23 gerufen wird, dann wird

1. Kontaktdatenzettel
2. DS-230 Part I
3. eine Passkopie (vom nicht US citizen)

abgegeben. Dann kriegt man die CHECKLIST mit einer Case Nummer drauf, das I-864 Formular und noch ein paar Infoblaetter ueber Photobestimmungen, Medical, Interview und benoetigte Unterlagen. Sicher stellen, dass die Case Nummer auch auf der Checklist steht!!

Extra-Info zu den Formularen:
I-130 erfordert nur Ziviladressen, keine Mailboxes!
G-325A wird fuer beide ausgefuellt und jedes erzeugt 4 gleiche Seiten.
Fuer US-Military Angehoerige immer noch bei der Adresse die Unit mit draufschreiben.
DS-230 Part I wird nur fuer den non-US citizen angefertigt.

Musterausgefuellte Formulare findet ihr unten.

Fuer jedes Kind wird je eine extra Form ausgefuellt.

Achtung: Wenn man die Formulare aus dem Internet herunterlaedt, dann unbedingt immer sicher stellen, dass man die aktuelle Version hat. Die besten Quellen sind www.uscis.gov und travel.state.gov

Den Status von der Petition kann man telefonisch checken (069) 75-35-0 und sagen, dass man mit der Immigrant Visa Unit verbunden werden moechte. Am besten nach 14 Tagen anfangen.

Offizielle Quelle:
http://german.germany.usembassy.gov/...r-schritt.html

Kontakt nochmal:
http://german.germany.usembassy.gov/...v-kontakt.html

Die Checkliste ist dafuer da, dass man damit dem Konsulat signalisiert, dass man alle fuers Interview notwendigen Unterlagen zusammen hat und bereit ist fuers Interview. Beim Zurueckfaxen beachten, dass man im Feld "Gewunschter Ausreisetermin" ein moeglichst genaues Datum angibt und kein "a.s.a.p" oder aehnliches.
Die Checklist steuert letztendlich die Zeit. Wenn man mehr Zeit braucht (Partner gerade deployed, noch kein sponsor, Zeitpunkt noch unguenstig um sofort auszuwandern etc.) kann man abwarten und erst ca 2 Monate vor Abreise die Checklist zurueckfaxen. Am besten aber 18 Monate nicht ueberschreiten. Wenn man es eilig hat und alle Unterlagen vorhanden sind, kann man diese sofort zurueckfaxen oder sie sogar noch beim Filen im Konsulat ausfuellen und da lassen.

Das Medical darf nicht aelter als 6 Monate beim Interview sein. Impfpass mitnehmen!! Es kann NUR bei den Vertragsaerzten des Konsulats gemacht werden (Liste erhaelt man beim Filen) und kostet ca.140 Euro.

Besteht aus Blutprobe, HIV test, Urin, chest X-ray, Immunisations check und einem kleinen physical.
Am besten alle noetigen Impfungen und titer tests fuer die entsprechende Altersgruppe vorher beim Hausarzt machen lassen.

Offizielle Quelle:
http://travel.state.gov/visa/immigra...info_1331.html

Vaccination Chart:
http://www.usembassy.org.uk/cons_new...cinechart.html

Zum Medical in Frankfurt: Versuchen nicht nach 11.30 hinzugehen, weil die gern Leute zurueckschicken und sagen kommen Sie morgen, wenn es da voll ist. Und es scheint immer voll zu sein. Sich auf sehr viel Warten einstellen.

Das Medical kann man vor, am Tag vom oder nach dem Interview machen. Um sicher zu stellen, dass das Ausstellen von Visum nicht dadurch verlangsamt wird, Medical spaetestens eine Woche vorm Interviewtermin machen.

Zum Interview:

Offizielle Quelle:
http://german.germany.usembassy.gov/...gespraech.html

Beim Interview MUSS der non-US citizen erscheinen. Es waere auch gut, wenn der petitioner (US citizen) ebenfalls dabei sein koennte.

Kosten: $400
Das Konsulat akzeptiert Bar (Dollar oder Euro), Visa, MasterCard, Diners Club oder American Express.

Nochmal die benoetigten Unterlagen:

1. Appointment Letter - Brief vom Konsulat
2. (Quittung von dem Medical)
3. Pass
4. ein 5x5 Passbild
5. DS-230 Part II - UNUNTERSCHRIEBEN! Das ist das Sworn Statement was man vom Konsul unterschreibt.
6. mind 5 Euro in Kleingeld
Noch in der Reihenfolge:
7. Birth certificate - Original + Kopie (+ Abstammungsurkunde)
8. (Divorce certificate (+ Court records falls vorhanden) - uebersetzt auf Englisch)
9. Marriage certificate - Original + Kopie
10. Police certificates in order of residence (German should be the last) + MP background check falls vorhanden - alle im Original
11. I-864 Affidavit of Support + Orders + mindestens ein LES (falls vorhanden) other supporting documents W-2's, 1040's, pay stubs; Bankauszuege etc. falls man sich ueber Assets qualifizieren will etc. etc

12. Beweise fuer bona fide marriage

Nach erfolgreichen Interview bekommt man in absehbarer Zeit seinen Pass mit Visum und Unterlagen per Post zugesendet.Wie schon alle wissen und gesagt bekommen, den inneren braunen Umschlag NICHT OEFFNEN - ansonsten verliert das Visum die Gueltigkeit. Falls gerissen (ausser der Abbe Ecke) und/oder zugetackerten Zettel ist ab oder fehlt, zurueck ans Konsulat schicken und auf den neuen warten.

Achtung: Bei der Korrespondenz mit dem Konsulat, egal fuer was, immer kurz ein cover letter schreiben und erklaeren was man will oder worauf man atwortet. Das vereinfacht die Bearbeitung. Sachbearbeiter im Konsulat koennen keine Gedanken lesen und sind auch nur Menschen, haben schlechte Tage und machen Fehler. Persoennlich, schriftlich oder am Telefon immer schoen hoeflich sein.

Falls der Partner beim Militaer ist und man Command Sponsored ist, im Finance Office mit beiden Quittungen (von Petition einreichen und vom Interview) als travel expense erstatten lassen.

Legal Permanent Residents Rights and Obligations: <--- unbedingt lessen
http://www.uscis.gov/files/nativedocuments/M-618.pdf

Kleiner Tipp: Man sammelt fuer DCF auch paar Beweise, dass es eine bona-fide marriage ist. Falls man einen CR-1 Visum kriegt und danach an der Reihe ist Removal of Conditions zu filen, sollte man bis man das tut in diesen fast 2 Jahren immer Beweise zur Seite tun, kopieren etc. bis man Removal filen muss, damit man sie dann nicht erst alle zusammensuchen muss. Es erleichtert den I-751 Antrag ungemein.

Viel Glueck!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben