Hallo zusammen,
ich entschuldige mich schon einmal für diesen Roman :-)
Ich überlege seit längerem, mir in den USA einen (Zweit-)Wohnsitz zuzulegen. Ich habe mich im Internet schon gut eingelesen, weiß aber, dass die Beratung durch einen guten Anwalt u. Steuerberater unabdingbar sind. Dies wird nach einigen Grundsatzentscheidungen auch der Fall sein, doch zuvor möchte ich noch ein paar grundlegende Fragen stellen, zu welchem ich im Netz noch nicht die richtige (oder unterschiedliche) Antworten gefunden habe.
Frage 1: Benötige ich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, um in den USA eine Immobilie zu erwerben? (Teilweise lese ich, dass dafür eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig ist, andere sagen wieder, dass man
als Ausländer Anlageobjekte erwerben kann, ohne eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu haben.)
Zu meinem Vorhaben:
Ich möchte mir in den USA (Großraum Los Angeles) einen Zweitwohnsitz zulegen. Da ich noch nicht weiß,
wie lange ich mich pro Jahr hier aufhalten möchte (zwischen 1-10 Monate) bleibt mir nichts anderes übrig, als mir eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu besorgen.
In meinem Fall kommt hier das EB-5 Visa, also das Visa für Investoren in Frage (500.000 – 1.000.000
Dollar je nach Region und 10 Arbeitsplätze für mind. 2 Jahre). Hier gibt es grob gesagt drei Möglichkeiten: A) Investition in FDRC B) Investition in ein Unternehmen in den USA C) Eigenes Unternehmen gründen
Frage 2: Investition in FDRC (Federally Designated Regional Centers). Hat hier jemand schon
Erfahrungen gemacht. Ist das wirklich „so einfach“. Ich habe auf EB5 Green Card Visa | Immigrant Investor Visa EB5 Program Experts
gelesen, dass man in California in ein Projekt investieren kann (500.000 Dollar) und dadurch die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Ich bin mir noch nicht 100% sicher, ob das seriös ist. Sind das Projekte direkt vom Staat?
Frage 2.1: Wenn Frage 2 positive beantwortet werden kann, dann: Wird die Investition in irgendeiner
Form rückvergütet, sprich monatliche Zinszahlung an mich bzw. kann ich nach zwei Jahren den Investitionsbetrag zurückfordern und die Aufenthaltsgenehmigung bleibt bestehen?
Frage 2.2: Was passiert, wenn das Projekt aus irgendeinem Grund doch nicht wie gewünscht verläuft
und z.B. pleite geht. Meine Investition ist weg (die Investitionen müssen ja immer mit Risiko verbunden sein) aber was passiert mit meiner dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Ist die dann auch futsch, wenn der Zeitraum von zwei Jahren nicht erreicht wird?
Frage 3: Investition in ein amerikanisches Unternehmen. Muss dies eine Investition sein, oder
kann ich auch in fünf Firmen investieren, um mein Risiko kleiner zu halten?
Frage 3.1: Was passiert, wenn hier die eine (oder eine von mehreren Investitionen) negativ verläuft, sprich pleite etc.? Kann ich den Investitionsbetrag über den notwendigen Zeitraum verlagern, sprich z.B. nach einen Jahr von Unternehmen A in Unternehmen B investieren, wenn ich merke dass Unternehmen A Probleme hat?
Frage 4: Ein eigenes Unternehmen gründen. Ich investiere 1 Mio. Dollar in etwas Eigenes. Wann muss
die volle Investition getätigt sein bzw. wann müssten die 10 Arbeitsplätze geschaffen sein? Kann ich klein (mit 2-3 MA) anfangen und dann erst am Ende der Frist die 10 MA eingestellt haben?
Frage 4.1: Ist es evtl. einfacher, in DE ein Unternehmen zu gründen und dann in den USA eine Zweigstelle mit 2-5 MA aufzumachen? Ich weiß, die Frage ist nicht einfach zu beantworten, da in DE wieder einiges mehr an Bürokratie auf einen zukommt. Die Frage bezieht sich rein auf die Gründungs-/Visaanforderungen in den USA.
Frage 5: Immobilienkauf USA. Ich habe gelesen, dass aus haftungstechnischen Gründen der Kauf einer
Immobilie meist über eine 'Corporation“ abgewickelt wird, um die Haftung (auf den Immobilienwert?) zu beschränken, um im Ernstfall nicht mit dem kompletten Vermögen zu haften? Ist das Gang und Gäbe? Hier muss ja jeder Hauseigentümer schon etwas davon gehört haben.
Frage 6: Versicherungen generell, welche benötige ich? Haus, Auto … immer im Hinterkopf, dass das
nur ein Zweitwohnsitz werden soll bzw. ich in DE weiterhin alles benötigte habe. Wenn ich über 6 Monate im Jahr mich in den USA aufhalte, muss ich dann denn Hauptwohnsitz ändern bzw. wenn das immer so um die 5-7 Monate im Jahr schwankt, was tun?
Frage 7: Versteuerung. Klar, direkte Einnahmen aus den USA (Immobilien evtl. Business etc. ) werde ich in
den USA versteuern und Einnahmen aus DE in DE. Was aber mit Konten und Geldanlagen. In Hinblick auf „dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung“ und evtl. bei doppelter Staatsbürgerschaft?)
7.1.: deutsche Konten
7.2: Konten im europ. Ausland
7.3: amerikanische Konten
Frage 8: Empfehlung für Anwalt bzw. Steuerberater in Los Angeles und evtl. Süddeutschland. Wer kennt
jemand gutes für die Bereiche Auswanderung, Staatsbürgerschaft, Firmengründung?
Frage 9: Einreise nach DE bei dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung. Ich reiße mit neuem Laptop, Handy etc. in DE ein und muss zum Zoll. Da ich die Güter ja nicht einführe bzw. besser gesagt wieder mit in die USA nehme: Wie kann man es „zolltechnisch“ regeln, dass die das glauben?
So, dass ist jetzt mal ein Großteil
der Fragen, welche mir so auf der Zunge brennen.
Ich danke euch schon einmal für eure
Hilfe.
Marco
ich entschuldige mich schon einmal für diesen Roman :-)
Ich überlege seit längerem, mir in den USA einen (Zweit-)Wohnsitz zuzulegen. Ich habe mich im Internet schon gut eingelesen, weiß aber, dass die Beratung durch einen guten Anwalt u. Steuerberater unabdingbar sind. Dies wird nach einigen Grundsatzentscheidungen auch der Fall sein, doch zuvor möchte ich noch ein paar grundlegende Fragen stellen, zu welchem ich im Netz noch nicht die richtige (oder unterschiedliche) Antworten gefunden habe.
Frage 1: Benötige ich eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung, um in den USA eine Immobilie zu erwerben? (Teilweise lese ich, dass dafür eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig ist, andere sagen wieder, dass man
als Ausländer Anlageobjekte erwerben kann, ohne eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu haben.)
Zu meinem Vorhaben:
Ich möchte mir in den USA (Großraum Los Angeles) einen Zweitwohnsitz zulegen. Da ich noch nicht weiß,
wie lange ich mich pro Jahr hier aufhalten möchte (zwischen 1-10 Monate) bleibt mir nichts anderes übrig, als mir eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu besorgen.
In meinem Fall kommt hier das EB-5 Visa, also das Visa für Investoren in Frage (500.000 – 1.000.000
Dollar je nach Region und 10 Arbeitsplätze für mind. 2 Jahre). Hier gibt es grob gesagt drei Möglichkeiten: A) Investition in FDRC B) Investition in ein Unternehmen in den USA C) Eigenes Unternehmen gründen
Frage 2: Investition in FDRC (Federally Designated Regional Centers). Hat hier jemand schon
Erfahrungen gemacht. Ist das wirklich „so einfach“. Ich habe auf EB5 Green Card Visa | Immigrant Investor Visa EB5 Program Experts
gelesen, dass man in California in ein Projekt investieren kann (500.000 Dollar) und dadurch die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erhalten kann. Ich bin mir noch nicht 100% sicher, ob das seriös ist. Sind das Projekte direkt vom Staat?
Frage 2.1: Wenn Frage 2 positive beantwortet werden kann, dann: Wird die Investition in irgendeiner
Form rückvergütet, sprich monatliche Zinszahlung an mich bzw. kann ich nach zwei Jahren den Investitionsbetrag zurückfordern und die Aufenthaltsgenehmigung bleibt bestehen?
Frage 2.2: Was passiert, wenn das Projekt aus irgendeinem Grund doch nicht wie gewünscht verläuft
und z.B. pleite geht. Meine Investition ist weg (die Investitionen müssen ja immer mit Risiko verbunden sein) aber was passiert mit meiner dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung. Ist die dann auch futsch, wenn der Zeitraum von zwei Jahren nicht erreicht wird?
Frage 3: Investition in ein amerikanisches Unternehmen. Muss dies eine Investition sein, oder
kann ich auch in fünf Firmen investieren, um mein Risiko kleiner zu halten?
Frage 3.1: Was passiert, wenn hier die eine (oder eine von mehreren Investitionen) negativ verläuft, sprich pleite etc.? Kann ich den Investitionsbetrag über den notwendigen Zeitraum verlagern, sprich z.B. nach einen Jahr von Unternehmen A in Unternehmen B investieren, wenn ich merke dass Unternehmen A Probleme hat?
Frage 4: Ein eigenes Unternehmen gründen. Ich investiere 1 Mio. Dollar in etwas Eigenes. Wann muss
die volle Investition getätigt sein bzw. wann müssten die 10 Arbeitsplätze geschaffen sein? Kann ich klein (mit 2-3 MA) anfangen und dann erst am Ende der Frist die 10 MA eingestellt haben?
Frage 4.1: Ist es evtl. einfacher, in DE ein Unternehmen zu gründen und dann in den USA eine Zweigstelle mit 2-5 MA aufzumachen? Ich weiß, die Frage ist nicht einfach zu beantworten, da in DE wieder einiges mehr an Bürokratie auf einen zukommt. Die Frage bezieht sich rein auf die Gründungs-/Visaanforderungen in den USA.
Frage 5: Immobilienkauf USA. Ich habe gelesen, dass aus haftungstechnischen Gründen der Kauf einer
Immobilie meist über eine 'Corporation“ abgewickelt wird, um die Haftung (auf den Immobilienwert?) zu beschränken, um im Ernstfall nicht mit dem kompletten Vermögen zu haften? Ist das Gang und Gäbe? Hier muss ja jeder Hauseigentümer schon etwas davon gehört haben.
Frage 6: Versicherungen generell, welche benötige ich? Haus, Auto … immer im Hinterkopf, dass das
nur ein Zweitwohnsitz werden soll bzw. ich in DE weiterhin alles benötigte habe. Wenn ich über 6 Monate im Jahr mich in den USA aufhalte, muss ich dann denn Hauptwohnsitz ändern bzw. wenn das immer so um die 5-7 Monate im Jahr schwankt, was tun?
Frage 7: Versteuerung. Klar, direkte Einnahmen aus den USA (Immobilien evtl. Business etc. ) werde ich in
den USA versteuern und Einnahmen aus DE in DE. Was aber mit Konten und Geldanlagen. In Hinblick auf „dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung“ und evtl. bei doppelter Staatsbürgerschaft?)
7.1.: deutsche Konten
7.2: Konten im europ. Ausland
7.3: amerikanische Konten
Frage 8: Empfehlung für Anwalt bzw. Steuerberater in Los Angeles und evtl. Süddeutschland. Wer kennt
jemand gutes für die Bereiche Auswanderung, Staatsbürgerschaft, Firmengründung?
Frage 9: Einreise nach DE bei dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung. Ich reiße mit neuem Laptop, Handy etc. in DE ein und muss zum Zoll. Da ich die Güter ja nicht einführe bzw. besser gesagt wieder mit in die USA nehme: Wie kann man es „zolltechnisch“ regeln, dass die das glauben?
So, dass ist jetzt mal ein Großteil
der Fragen, welche mir so auf der Zunge brennen.
Ich danke euch schon einmal für eure
Hilfe.
Marco