Was passiert mit der GC wenn wir wieder nach Deutschland ziehen?

sylvia

Well-Known Member
Ehe-GC
Hallo ihr lieben.
Meine Frage steht ja schon im Titel.
Ich hab mittlerweile die 10-jaehrige GC und wir leben seit April in den USA.
Wir haben eventuell vor, wieder nach Deutschland zu ziehen.
Was passiert dann mit der GC?
Verlier ich den Permanent Resident Status komplett und muss dann, falls wir doch in entfernter Zukunft wieder in USA wollen den ganzen Visa-kram wieder von vorne anfangen?

Und wie ist das dann wenn mein Mann seine Taxes macht?
Kann er mich da dann immer noch mit angeben mir meiner SSN?

Wie gesagt, es steht noch nicht zu 100% fest aber so wie es ausschaut wollen wir bald wieder nach Deutschland.

Danke euch schon mal.
 
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Suze

Well-Known Member
Citizen
Also, wenn ihr laenger als ein Jahr in Deutschland bleibt, dann verfaellt die GC tatsaechlich. Bei mir war es so - wir lebten ja ueber 10 Jahre in Dtl. und wollten dann zurueck in die USA. Wir mussten also den ganzen Prozess wieder von vorne anfangen (Ich hatte vergessen, meine GC abzugeben, als wir zurueck nach Dtl. sind - das habe ich dann ordnungsgemaess getan, als ich zum Interview fuer die neue GC in FFM war. Das fand der Mitarbeiter dort zwar nicht ganz so toll, als sich aber herausstellte, dass er genau wie mein Mann mal in Ft. Bliss war, wurde er gleich viel freundlicher und hat mich die entsprechende Papiere ausfuellen und die GC abgeben lassen ;))
Es sei denn, ihr seid mit der Army in Dtl. - da ist die Sachlage glaube ich, etwas anders.

Evtl. geht auch reentry permit - aber da darf man glaube ich auch nicht viel laenger als ein Jahr seinen Wohnsitz aus der USA ins Ausland verlegen.
 
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sylvia

Well-Known Member
Ehe-GC
Ja mit der Army das weiss ich.
Wenn man auf den Orders steht und in Deutschland stationiert ist, gilt das, als ob man in den Staaten ist.

Und gibt es da irgendeine Sonderregelung wenn das eigene Kind den deutschen und den amerikanischen Pass hat? Glaub nicht oder?

Danke schon mal fuer deine Antwort.
 

sylvia

Well-Known Member
Ehe-GC
Dachte ich mir schon.
Danke Ezri.
 

vreni

Well-Known Member
Re-entry Permit kannst Du soweit ich weiss auch oefter beantragen, aber es kann sein, dass die irgendwann sagen 'Jetzt ist Schluss - entweder - oder'. Die Eltern eines Freundes von mir aus Taiwan haben eine Green Card und haben sich 5 Jahre lang Re-entry Permits austellen lassen (mussten fuer jedes wieder in die USA und den Antrag stellen) und dann war Schluss und sie mussten sich entscheiden. Ich habe jetzt aber keine Ahnung, wie weit da auf Einzelfallbasis die Re-entry Permit Sache gelaufen ist...
 
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W

Wisi

Guest
Sylvia,

wenn ihr vorhabt fuer einige Jahre wieder nach D zu ziehn, Du Dir aber die Moeglichkeit offen halten willst wieder einfach so zurueck in die USA zu koennen, werde vorher US citizen, dann hast Du die Sorge mit verfallender GC nicht.
 

Suze

Well-Known Member
Citizen
Sylvia,

wenn ihr vorhabt fuer einige Jahre wieder nach D zu ziehn, Du Dir aber die Moeglichkeit offen halten willst wieder einfach so zurueck in die USA zu koennen, werde vorher US citizen, dann hast Du die Sorge mit verfallender GC nicht.

Das stimmt allerdings. Nur, falls sie gerne die deutsche Staatsbuergerschaft beibehalten wuerde, geht das wohl nicht ganz so schnell :)
Ausserdem: muss man nicht 3 Jahre in den USA gelebt haben als Spouse, bevor man die am. Staatsbuergerschaft beantragen kann? Ich glaube, so lange lebt Sylvia noch nicht hier.
 
W

Wisi

Guest
Klar, sie muss die residency Bedingungen erst erfuellen, aber so schnell wollen sie doch wohl sicher eh nicht nach D zurueck denn so wie ich das verstanden habe sind sie doch grad erst in die USA gekommen... und bis sie dann die residency requirements erfuellt hat hat sie doch sicher auch ne BBG.
 

sylvia

Well-Known Member
Ehe-GC
Wir wuerden beide gern wieder nach Germany.
Mein Mann koennte ab Maerz einen Job haben wenn wir uns wagen und wieder nach Germany ziehen.
Nochmal wegen dem Re-Entry Permit und Jahresfrist?
Das darf nicht laenger als 1 Jahr sein, richtig?
Also mit Wohnsitz ausserhalb der USA.
 
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