Vom E2- Angestellten-Visum zur Greencard

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† Rabiene

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Greencard
Mit dem E2 fuer Angestellte (E2A) kann man mit Hilfe des Arbeitgebers (AG) eine Greencard beantragen.

Es gibt 3 GC-Kategorien die dafuer in Frage kommen....EB-1....EB-2...EB-3
In welche Kategorie der Antrag faellt richtet sich nach der Jobbeschreibung.

EB-1 ist fuer folgende Personen/Berufe

[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Persons with extraordinary ability [/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Outstanding professors and researchers[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Managers and executives in multinational companies[/FONT]


EB-2 ist fuer folgende Personen/Berufe

[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Professionals with advanced degrees[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Persons with exceptional ability[/FONT]
[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]Exceptional professors and researchers[/FONT]

EB-3 ist fuer folgende Personen/Berufe


EB-3 A
Professional workers’ with a U.S. bachelor's or foreign equivalent degree and with a job offer from a U.S. company

EB-3 B
Skilled workers for positions that require at least two years of training or experience and with a job offer from a U.S. company

EB-3 C
Unskilled workers for positions that require less than two years training or experience and with a job offer from a U.S. company

E-2 Visa-Inhaber fallen meist unter EB-3 A oder B

Als ersten Schritt ist eine Labor Certification beim DOL zu filen. In dieser muss der AG nachweisen das er keine geeigneten US-AN finden konnte. Wenn die LC approved ist kann der AG I-140 filen.

USCIS muss dann eine Visanummer erteilen und man muss den Prozess im US-Konsulat fertig machen.

Wenn man sich bereits in USA befindet muss nach Erteilung der Visanummer Adjustment of Status gefiled werden.
Mit AoS beantragt man gleichzeitig ein Reisedokument (AP) und eine Arbeiterlaubnis (EAD) beides braucht man, da das Visum mit Antrag ungueltig wird und man bei Ausreise nur wieder mit AP in's Land kommt ohne als Tourist zu gelten....Diese wird jeweils fuer 1 Jahr ausgestellt und muss so oft erneuert werden bis die GC erteilt wird. Die Kosten belaufen sich auf ca. $304.

Die EAD braucht man ebenfalls um legal weiterarbeiten zu duerfen. Diese wird fuer 2 Jahre ausgestellt und muss ebenfalls so oft erneuert werden bis die GC erteilt wird. Die Kosten betragen ca. $340.

Wenn man beides zusammen mit AoS beantragt, muessen die Kosten nur 1 x gezahlt werden.

Die Bearbeitungszeiten fuer EB-3 liegen zur Zeit bei 5 Jahren. Aus diesem Grunde ist eine gleichzeitige Beantragung von AP und EAD zu empfehlen, weil man dann 5 Jahre nichts mehr zahlen muss.
 
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