US-Staatsbürgerschaft

Ich hab hier ja schon ein bißchen was darüber gelesen aber noch nicht den vollen Durchblick.
Daher die Frage, ob meine Annahmen korrekt sind:

- Staatsbürgerschaft ist frühestens nach drei Jahren Aufenthalt in USA möglich (bei Heirat-GC). Heißt das, nach drei Jahren kann man den Antrag stellen?

- man behält die Deutsche Staatsbürgerschaft



Gibt es irgendwelche negativen Auswirkungen, etwas besonderes, was man beachten muß?

Danke
 
T

teriyake

Guest
Annahme zwei ist pauschal gesagt falsch.

Die dt. Staatsbuergerschaft kannst du meines Wissens nach nur behalten, wenn du VOR Beantragung einer anderen Stabue einen Beibehaltungsantrag gestellt und genehmigt bekommen hast. Ansonsten verlierst Du sie automatisch. Informationen
hier:

Deutsche Vertretungen in den USA - Beibehaltung

VG
T
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
- Staatsbürgerschaft ist frühestens nach drei Jahren Aufenthalt in USA möglich (bei Heirat-GC). Heißt das, nach drei Jahren kann man den Antrag stellen?
Ja, vorausgesetzt, man ist nicht nur seit drei Jahren in den USA, sondern hat auch seit drei Jahren die GC. Das ist ja nicht unbedingt dasselbe. Und man muss mehr oder minder durchgehend in den USA gewesen sein. Längere Auslandsaufenthalte verlängern die Wartezeit, und bei Auslandsaufenthalten von mehr als sdchs (?) Monaten springt die Uhr sozusagen auf "Null" zurück und die Frist beginnt von neuem.
- man behält die Deutsche Staatsbürgerschaft

Die dt. Staatsbuergerschaft kannst du meines Wissens nach nur behalten, wenn du VOR Beantragung einer anderen Stabue einen Beibehaltungsantrag gestellt und genehmigt bekommen hast.
Zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft muss der Antrag auf Beibehaltung vor dem Antrag auf die US-Staatsbürgerschaft gestellt werden. Man muss die Genehmigung aber zum Zeitpunkt des Antrags auf US-Staatsbürgerschaft noch nicht in den Händen halten. Die BBG benötigt man erst bei der Annahme der US-Staatsbürgerschaft, also beim Eid. Und den kann man nötigenfalls auch verschieben, falls die BBG noch nicht da ist.
 

mari23

Well-Known Member
Citizen
Ja, vorausgesetzt, man ist nicht nur seit drei Jahren in den USA, sondern hat auch seit drei Jahren die GC. Das ist ja nicht unbedingt dasselbe. Und man muss mehr oder minder durchgehend in den USA gewesen sein. Längere Auslandsaufenthalte verlängern die Wartezeit, und bei Auslandsaufenthalten von mehr als sdchs (?) Monaten springt die Uhr sozusagen auf "Null" zurück und die Frist beginnt von neuem.

Zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft muss der Antrag auf Beibehaltung vor dem Antrag auf die US-Staatsbürgerschaft gestellt werden. Man muss die Genehmigung aber zum Zeitpunkt des Antrags auf US-Staatsbürgerschaft noch nicht in den Händen halten. Die BBG benötigt man erst bei der Annahme der US-Staatsbürgerschaft, also beim Eid. Und den kann man nötigenfalls auch verschieben, falls die BBG noch nicht da ist.

Ergänzungen:
Auslandsaufenthalt - Ausnahme: Wenn du mit einem US-Soldaten (Mitglied der US-Streitkräfte) verheiratet bist und ihr von USA wieder ins Ausland versetzt werdet, dann gilt das nicht als Auslandsaufenthalt, sondern so, als ob du die ganze Zeit in USA gewesen wärst.

Beibehaltung der deutschen StaBü:
Im Merkblatt für den Antrag auf Beibehaltung steht Folgendes:
Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:
In vielen Staaten wirkt der Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit auf den Antragszeitpunkt
zurück und führt damit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Beantragen
Sie daher die fremde Staatsangehörigkeit zu Ihrer eigenen Sicherheit erst, wenn Sie die Genehmigung
zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Händen halten!
Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Ich glaube, ich habe irgendwo gelesen, dass diese Rückwirkung auch für USA gilt. Das wäre aber nachzuprüfen. Ich würde auf alle Fälle die US-Stabü erst beantragen, wenn ich die BBG in Händen hielte.
 

Ruffie

Ehe-GC
Ehe-GC
Beibehaltung der deutschen StaBü:
Im Merkblatt für den Antrag auf Beibehaltung steht Folgendes:
Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:
In vielen Staaten wirkt der Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit auf den Antragszeitpunkt
zurück und führt damit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Beantragen
Sie daher die fremde Staatsangehörigkeit zu Ihrer eigenen Sicherheit erst, wenn Sie die Genehmigung
zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Händen halten!
Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Ich glaube, ich habe irgendwo gelesen, dass diese Rückwirkung auch für USA gilt. Das wäre aber nachzuprüfen. Ich würde auf alle Fälle die US-Stabü erst beantragen, wenn ich die BBG in Händen hielte.

nein, das hatten wir an anderer Stelle mal samt Quelle widerlegt - ich kann mich allerdings zu meiner Schande nicht daran erinnern, ob es im alten AWF oder hier war :shy ABer ich bin mir sehr sicher, dass Emma involviert war - sie kann das also sicher nochmal bestätigen :up
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Beibehaltung der deutschen StaBü:
Im Merkblatt für den Antrag auf Beibehaltung steht Folgendes:
Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:
In vielen Staaten wirkt der Erwerb der dortigen Staatsangehörigkeit auf den Antragszeitpunkt
zurück und führt damit zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Beantragen
Sie daher die fremde Staatsangehörigkeit zu Ihrer eigenen Sicherheit erst, wenn Sie die Genehmigung
zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit in Händen halten!
Andernfalls verlieren Sie mit der Einbürgerung Ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Ich glaube, ich habe irgendwo gelesen, dass diese Rückwirkung auch für USA gilt. Das wäre aber nachzuprüfen. Ich würde auf alle Fälle die US-Stabü erst beantragen, wenn ich die BBG in Händen hielte.

nein, das hatten wir an anderer Stelle mal samt Quelle widerlegt - ich kann mich allerdings zu meiner Schande nicht daran erinnern, ob es im alten AWF oder hier war :shy
Nein, Mari, das gilt für die USA nicht.
Für die USA gilt das, was ich oben geschrieben habe. Wie Dir beispielsweise ApexLongimanus oder all die anderen erfolgreichen Beibehalter bestätigen können.

Relevant ist ja nun mal für die USA nicht, was das deutsche Amtsblatt sagt, sondern was die eigenen Bedingungen sagen, und die sehen vor, dass es ausreichend ist, wenn der künftige US-Staatsbürger zum Zeitpunkt der ANNAHME der US-Staatsbürgerschaft die Beibehaltungsgenehmigung seines Heimatlandes vorweisen kann.

ABer ich bin mir sehr sicher, dass Emma involviert war - sie kann das also sicher nochmal bestätigen :up
Hat sie hiermit gemacht. :winke
 
W

Wisi

Guest
Ja, vorausgesetzt, man ist nicht nur seit drei Jahren in den USA, sondern hat auch seit drei Jahren die GC.

UNNND mit einem US Staatsbuerger verheiratet sein... bei Erhalt der GC durch Lotterie oder Heirat mit ebenfalls GC-Inhaber oder sonstige Weise ohne eben mit US Staatsbuerger mindestens 3 Jahre verheiratet zu sein ggelten 5 Jahre. :winke
 
W

Wisi

Guest
Ansonsten gilt im Bezug auf die BBG folgendes:

Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Zuständige Organisationseinheiten

Abteilung III, Referat III B 2, Referatsgruppe III B

Lässt ein Deutscher sich in einem anderen Staat einbürgern, verliert er seine deutsche Staatsangehörigkeit. Das können Sie nur verhindern, wenn Sie vor der Einbürgerung eine Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben. Daher sollte der Beibehaltungsantrag immer zuerst gestellt werden, also noch vor dem Einbürgerungsantrag in dem jeweiligen anderen Staat.

Eine Ausnahme gilt für Deutsche, die sich in einem EU-Staat oder in der Schweiz einbürgern lassen: In diesen Fällen geht die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren, eine Beibehaltungsgenehmigung ist daher nicht erforderlich (Rechtslage ab dem 28.08.2007).

Möchten Sie eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen und wohnen Sie im Ausland? Dann stellen Sie Ihren Antrag bei der Botschaft oder dem zuständigen Konsulat. Von dort wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt weitergeleitet. Im Verfahren müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie weiterhin Bindungen an Deutschland haben.

Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung.

Bitte beachten Sie, dass sich alle Aussagen ausschließlich auf das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht beziehen. Ob und unter welchen Voraussetzungen der andere Staat die mehrfache Staatsangehörigkeit zulässt, kann nur von den dortigen Behörden geklärt werden.


Rechtsgrundlage: § 25 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)




Aktueller Hinweis:
! NEU ! Sie benötigen keine Beibehaltungsgenehmigung mehr, wenn Sie sich in einem EU-Staat oder in der Schweiz einbürgern lassen.



Quelle: BVA Internet: Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit

Also gilt die Regelung, dass man die BBG in Haenden haben sollte bevor man die Staatsbuergerschaft des anderen Landes beantragt auch in den USA.
 
W

Wisi

Guest
Relevant ist ja nun mal für die USA nicht, was das deutsche Amtsblatt sagt, sondern was die eigenen Bedingungen sagen, und die sehen vor, dass es ausreichend ist, wenn der künftige US-Staatsbürger zum Zeitpunkt der ANNAHME der US-Staatsbürgerschaft die Beibehaltungsgenehmigung seines Heimatlandes vorweisen kann.

Hm, aber es gilt dabei doch weiterhin vorrangig deutsche Gesetzlage und die sieht nun mal vor, dass die BBG zuerst erlangt werden muss... da ist es dann auch ganz egal was die USA sagt denn wenn es nach denen ginge braeuchte man ja gar keine BBG sondern wuerde die deutsche Staatsbuergerschaft auch ohne nicht verlieren.
 

ApexLongimanus

Well-Known Member
die einzige regel zur beibehaltung der deutschen staatsbuergerschaft beim erwerb der us staatsbuergerschaft ist das man zum zeitpunkt der annahme der us staatsbuergerschaft (=einschwoerung) im besitz einer gueltigen* beibehaltungsgenehmigung ("bbg") sein muss.

*bbg sind in der regel zwei jahre vom ausstellungsdatum gueltig, koennen aber durch formlosen antrag ein weiteres jahr verlaengert werden.

wann die bbg beantragt wird oder wann die us staatsbuergschaft beantragt wird (max. 90 tage vor ablauf der 3 jahre gc bei heirat, ansonsten 90 tage vor ablauf der 5 jahre) ist dabei unerheblich.

die erwaehnten einschraenkungen (antrag vor beantragung einer anderen staatsbuergerschaft etc.) sind fuer die beibehaltung der deutschen staatsbuergerschaft beim erwerb der us staatsbuergerschaft nicht relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Oben