Papiere für K1 Hochzeit

Amarylion

Member
Hallo, ich bin gerade etwas überfordert mit dem was ich jetzt alles haben muss für die Hochzeit. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen da Klarheit rein zu bringen. Wir wollen dieses Jahr in Pennsylvania heiraten. Mein Verlobter ist Amerikaner und wir beide sind geschieden. Er einmal und ich bin aber schon 2 mal geschieden von einem deutschen. Ich lese immer wieder unterschiedliche Infos was die Scheidungsurteile angeht! Meine Fragen sind: 1. muss ich beide Scheidungsurteile übersetzen lassen? Die erste Scheidung war 2002 und die letze Scheidung war 2009. 2. muss ich für beide eine apostille haben? 3. muss das Amt die Urteile übersetzen oder ein bestimmtes Übersetzungs Büro? Ich danke euch für eure Hilfe! Andrea
 

ItsJustMe1977

Well-Known Member
Citizen
Ah ja...und für das Visum selbst, brauchst du, falls du Kinder aus früheren Ehen haben solltest, den Beweis, das du das alleinige Sorgerecht oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast.....also das deine Ex-Männer (? Oder nur Ex Mann) nichts dagegen hast das du mit ihnen auswanderst.
 

Amarylion

Member
Meine Kinder Sind schon erwachsen, 26 und 30 Jahre alt. Ich gehe allein rüber zu meinem Verlobten. Ich danke euch für eure Tips! Vielleicht findet sich ja noch jemand der auch 2 Mal verheiratet und geschieden ist, der weiß ob ich wirklich beide Scheidungsurteile übersetzen muss. Logisch wäre für mich das letzte, denn das beweist ja auch das die erste Ehe geschieden wurde sonst hätte ich ja kein zweites Mal heiraten können! Habe auch Auszüge aus dem Familienbuch hier wo drin steht das beide Ehen geschieden wurden und die kann mir das Standesamt auch auf Englisch schicken haben die gesagt. Muss ich dann wirklich noch die kompletten Scheidungsurteile übersetzen lassen?
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo Amarylion,

da die US-Behörden noch pingeliger sind als die deutschen Behörden, würde ich wirklich alle beide Scheidungsurteile übersetzen lassen. Ob sie komplett übersetzt werden müssen, oder nur die Seite des eigentlichen Urteils weiß ich leider nicht, aber sicherlich andere hier im Forum :)
 

ItsJustMe1977

Well-Known Member
Citizen
Also ich würde den Versorgungsausgleich weglassen.
Aber lass bitte nicht nur die Stelle übersetzten wo von der Scheidung die Rede ist, sondern alles von Anfang an...also Adressen, Parteien, Gerichtstermin/ort und wenn es dann zum Versorgungsausgleich kommt nur den Anfang schreiben lassen (Versorgungsausgleich ist wie folgt geregelt) und dann nur noch "........"
Frag aber sicherheitshalber bei de Übersetzer/der Übersetzerin nach. Wenn die, so wie meine, vom Gericht zugelassen sind, dann wissen die was man machen muss.
 

Amarylion

Member
Ich danke euch für eure Anworten und den Link für das übersetzungsbüro. Das ist alles so kompliziert und da bin ich froh das ich hier Hilfe bekomme. Danke !!!
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Ich danke euch für eure Anworten und den Link für das übersetzungsbüro. Das ist alles so kompliziert und da bin ich froh das ich hier Hilfe bekomme. Danke !!!


Dafür ist das Forum und seine tollen hilfsbreiten User ja auch da. In dem Sinne :danke1 :blumen an alle, die hier so bereitwillig Freizeit und Wissen einsetzen um den Fragestellern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen :winke

:thema :kicher
 
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