muss amerik. kind mit aufgeführt werden?

ElkeO

Member
mein verlobter wird im november das K1 beantragen. ich habe ein kind (15 J.) , dass aus einer früheren beziehung ist und die amerikanische staatsangehörigkeit hat. die deutsche hat sie nicht. sie hat lediglich eine aufenthaltsgenehmigung für D.
muss mein verlobter sie nun bei der beantragung des K1 mit angeben bzw. ich zu einem späteren zeitpunkt?
denn eigentlich kann sie ja einreisen wann sie will und muss auch kein medical usw. machen.

falls da jemand ahnung/erfahrung hat wäre eine info super.

danke im voraus :-)

lg
elke
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Also wenn ich es aus der Greencard Lotterie herleite, dann würde ich sagen: Ja, denn da müssen alle Kinder und Stiefkinder mit aufgeführt werden, selbst wenn diese letztendlich nicht mit ins Land kommen.

Aber vielleicht weiß da ein anderer mehr dazu :)
 

ElkeO

Member
ezri...danke dir. ich denke mal das es dann wohl eher proforma ist sie anzugeben. sie werden einem staatsbürger ja die einreise nicht verweigern

aber gut, mal sehen ob hier jemand schon erfahrung damit hatte :)

lg
elke
 

Stern

Well-Known Member
Interessanter Fall. Wenn du selber die deutsche Stabue hast, wie kann es dann sein, dass dein Kind sie nicht auch hat?
 

† Rabiene

Well-Known Member
Greencard
Interessanter Fall. Wenn du selber die deutsche Stabue hast, wie kann es dann sein, dass dein Kind sie nicht auch hat?
Wenn sie die nicht beantragt hat, hat das Kind,offiziell, keine.....man muesste es einfach jetzt nachholen, denn von Geburt ist das kind ja auch Deutsche...

Ich wuerde es mit drauf schreiben....besser die streichen das durch als wenn du RFE bekommst und sich alles verzoegert...
 
W

Wisi

Guest
Ich denke allein wegen der finanziellen Seite des sponsorships fuer Deine GC wird das Kind wohl mit angegeben werden da es ja wohl bei euch wohnen wird und somit mit als household member aufgefuehrt werden muss.
 

Stern

Well-Known Member
Wenn sie die nicht beantragt hat, hat das Kind,offiziell, keine.....man muesste es einfach jetzt nachholen, denn von Geburt ist das kind ja auch Deutsche...

Das war frueher mal so, seit mehr als 15 Jahren ist das nicht mehr der Fall. Das Kind ist deutscher Staatsbuerger, wenn die Mutter es ist.
 
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