MSDs Visa und Citizenship

ItsJustMe1977

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Hast ja recht...Da macht man mal einen kommentar und schon is man wieder wech vom Thema...also...
weiss jemand wie das mit Kindern ist?? Muss ich fuer die die doppelte Staatsbuergerschaft beantragen oder muessen die das machen wenn die alt genug sind. Das gleiche gilt für die amerikanische Staatsbürgerschaft....also nicht nur die Beibehaltung sondern auch die amerikanische beantragen....kann ich das noch machen?
 

ItsJustMe1977

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Das is ja doof.....dann koennen wir ja doch nicht fuer ein paar Jahre zurück nach D ohne das die Greencard der Kids verfällt. Wie doof
 

Ulrich

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Das is ja doof.....dann koennen wir ja doch nicht fuer ein paar Jahre zurück nach D ohne das die Greencard der Kids verfällt. Wie doof

Google mal nach "Child Citizenship Act". In dem Moment, in dem Du die US Stabue bekommst sind Deine Kinder auch automatisch Amerikaner bzw. Doppelstaatsbuerger. Du brauchst nicht mal ein N-400 (und auch keine BBG -- schliesslich beantragen sie selber ja nicht aktiv die US Stabue) fuer sie beantragen; wenn es so weit ist, dann beantragst Du fuer sie mit Formular N-600 ein "Certificate of Citizenship" und dann sind sie mit dem Thema durch.

http://www.uscis.gov/sites/default/files/files/pressrelease/ChildCitizenshipAct_120100.pdf

http://www.uscis.gov/n-600
 

Ulrich

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Ok....ich denke gute Gründe die ich hätte wären Verwandte ersten Grades, Grundbesitz, Konten, Schulbesuch der Kinder...

Gute Gruende wofuer? Fuer Bindungen an Deutschland, ja. Fuer die Annahme der US Stabue, nein.

Es ist ein zweiteiliger Prozess, und beide Teile muessen befriediegend ausgefuehrt werden...
 

anjaxxo

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Google mal nach "Child Citizenship Act". In dem Moment, in dem Du die US Stabue bekommst sind Deine Kinder auch automatisch Amerikaner bzw. Doppelstaatsbuerger. Du brauchst nicht mal ein N-400 (und auch keine BBG -- schliesslich beantragen sie selber ja nicht aktiv die US Stabue) fuer sie beantragen; wenn es so weit ist, dann beantragst Du fuer sie mit Formular N-600 ein "Certificate of Citizenship" und dann sind sie mit dem Thema durch.

http://www.uscis.gov/sites/default/files/files/pressrelease/ChildCitizenshipAct_120100.pdf

Application for Certificate of Citizenship | USCIS

Das sind ja gute Nachrichten. Allerdings habe ich in deinem Link gelesen, dass sie aber mindestens 5 Jahre in den USA gelebt haben muss, also noch einmal 2 Jahre warten fuer die Kinder (ich denke ja, dass sie nicht als US-Citizen 5 Jahre in den USA gewohnt haben muss, oder? Da zaehlt doch die Green Card Zeit mit?

The U.S. citizen parent has been physically present in the United States for at least five years, at least two of which were after the age of 14—or the United States citizen parent has

a citizen parent who has been physically present in the United States for at least five years, at least two of which were after the age of 14.
 

msd

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Hatte ich erwähnt dass ich mich extra in ein anderes Bundesland umgemeldet hatte, weil mir der Herr der für mich zuständig war gleich gesagt hat dass er dem Bescheid nicht positiv entsprechen kann? Hab ich nämlich. Es kommt auch auf die Person an die deinen Antrag bearbeitet. Immerhin gibt es keine Regelbuch in dem alle Gründe angeführt sind. Oder so.
 

Ulrich

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Das sind ja gute Nachrichten. Allerdings habe ich in deinem Link gelesen, dass sie aber mindestens 5 Jahre in den USA gelebt haben muss, also noch einmal 2 Jahre warten fuer die Kinder (ich denke ja, dass sie nicht als US-Citizen 5 Jahre in den USA gewohnt haben muss, oder? Da zaehlt doch die Green Card Zeit mit?

Kann sein; fuer Otto Normalverbraucher sind es ja normalerweise fuenf Jahre mit der GC, bevor man die USC beantragen kann. Damit waere die Zeit dann eben abgedeckt. Aber ich denke mal, die zwei Jahre exra machen den Kohl dann auch nicht fett, wenn man dafuer dann ein vereinfachtes Verfahren geniessen kann.
 

Ulrich

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Hatte ich erwähnt dass ich mich extra in ein anderes Bundesland umgemeldet hatte, weil mir der Herr der für mich zuständig war gleich gesagt hat dass er dem Bescheid nicht positiv entsprechen kann? Hab ich nämlich. Es kommt auch auf die Person an die deinen Antrag bearbeitet. Immerhin gibt es keine Regelbuch in dem alle Gründe angeführt sind. Oder so.

Das ueberrascht mich nicht. In Deutschland ist es eigentlich auch sehr schwierig, die BBG zu bekommen; vor allem, wenn man in einem der Unions-regierten Laender oder gar in Bayern lebt. Deshalb ist es immer besser, die BBG aus dem Ausland heraus ueber ein Konsulat zu beantragen; die Leute sind wesentlich wohlwollender und von da geht der Antrag dann direkt nach Koeln...
 

ItsJustMe1977

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Gute Gruende wofuer? Fuer Bindungen an Deutschland, ja. Fuer die Annahme der US Stabue, nein.

Es ist ein zweiteiliger Prozess, und beide Teile muessen befriediegend ausgefuehrt werden...
Das andere , fuer Amerika sind die Jobaussichten, waehlen, sich waehlen LASSEN ,....das faellt mir grad so auf anhieb ein. Ich hab ja noch knapp 2 Jahre Zeit alle Grûnde zusammenzusuchen.
hast du die doppelte oder hast du die deutsche aufgegeben?
 
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