H1b Visum - vorher mit Waiver und dableiben? Was heisst gesponsort?

Peter1970

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Ich hatte in einem anderen Forum bereits schon einmal geschrieben, dass ich auch die Möglichkeit hätte einen Job bei einer US Firma zu bekommen (Sprich bei einem selbstständigen, keine spezielle Rechtsform) - aus Marketinggründen ist ein deutschsrpachiger Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen Im Musikbusiness (deutschsprachiger Raum) erforderlich. Sprich einen Amerikaner findet der Arbeitgeber nicht dafür! Ich bin quasi schon seit mehreren Monaten der Favorit bzw die einzige Person.

Das würde ja dann mit einem Arbeitsvisum funktionieren oder? Nun ist es so, dass weder der Arbeitgeber noch ich Ahnung davon haben wie das funktioniert! Arbeitsbeginn soll 01.02.2012 sein.

Wie müsste der Vertrag aussehen? Wie wird in den USA ein Arbeitsvertrag aussehen? Bei uns gibt es im Vertriebswesen ja auch viele "Arbeitsverträge" bei denen man allerdings TROTZ eines Fixums selbstständig ist, (wegen der Sozialversicherung)

Wie ist das in den USA? Ein einfacher Vertrag mit Fixum?

Und das Visum müsste der AG beantragen das weiß ich, aber was heißt "gesponsort"? Was muss der AG da sponsorn? Oder auch nicht? Ist das sowas wie das Sponsoring beim heiraten?

Ich bin total verwirrt. Ist H1b überhaupt das Richtige?

Und könnte ich theoretisch mit Visa Waiver rüber? Anschauen usw. Für das Visum müsste ich dann wieder zurück? Oder wie geht das?

Freue mich auf hilfreichen Antworten - habe schon gesucht, aber nicht wirklich Antworten auf meine Fragen gefunden!
 

Ezri

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Ulrich

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Ich war ja immer der Meinung, dass man, wenn man mit einem Visa Waiver einreist, das Recht auf AOS an der Grenze abgibt... Von daher wuerde ich mal behaupten, dass Du *nicht* mit VW einreisen und dann einfach bleiben und auf ein anderes Visum wechseln kannst.

Aber ich lasse mich da gern eines Besseren belehren.
 

† Rabiene

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Ich war ja immer der Meinung, dass man, wenn man mit einem Visa Waiver einreist, das Recht auf AOS an der Grenze abgibt... Von daher wuerde ich mal behaupten, dass Du *nicht* mit VW einreisen und dann einfach bleiben und auf ein anderes Visum wechseln kannst.
Aber ich lasse mich da gern eines Besseren belehren.
Im Prinzip hast du recht..das einzige wo man das machen kann ist wenn man sich spontan entschliesst zu heiraten..ansonsten muss man immer wieder erst raus...
 

The American Dream

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In deinem geschilderten Fall käme entweder ein H-1B oder ein H-2B Visum in Frage.


H-Visa setzten grundsätzlich voraus, dass ein US-Arbeitgeber ("Petitioner") für dich als potentiellen US-Arbeitnehmer ("Beneficiary") einen Antrag auf Arbeitserlaubnis stellt. Es muss sich um ein reguläres Arbeitsverhältnis handeln, dies spielt insbesondere bei den H-Visa eine große Rolle. Freiberufliche Arbeitsverträge, Beraterverträge etc. werden nicht anerkannt, es muss sich also um ein "regular employment" handeln.
Als Zugangsvoraussetzungen für das H-1B Visum müssen unter anderem nachgewiesen werden, dass das US-Unternehmen besteht, du über mindestens einen U.S. Bachelor bzw. ein Äquivalent verfügen und die angebotene Arbeitsstelle üblicherweise einen U.S. Bachelor Abschluss voraussetzt ("H-1B fähig ist"). Zusätzlich muss eine bewilligte Labor Condition Application vom U.S. Department of Labor nachgewiesen werden. Hierin bestätigt das US-Arbeitsamt, dass es mit deinem zukünftigen US-Gehalt einverstanden ist. Das dort angegebene Gehalt muss dir zukünftig bezahlt werden. Es muss im Rahmen des H-1B Visums keine Arbeitsmarktüberprüfung stattfinden, d.h. der US-Arbeitgeber muss NICHT nachweisen, dass er keinen US-Amerikaner für die Position finden konnte.
H-1B Petitionen werden bei der US-Einwanderungsbehörde eingereicht, nach deren Zustimmung kann hier vor Ort in den Konsulaten das US-Visum ausgestellt werden.
Bitte beachte, dass je "kleiner" das US-Unternehmen ist, desto schwieriger sich der Antrag gestalten kann und, dass sich die H-1B Quote für das aktuelle US-Steuerjahr dem Ende neigt (noch ca. 12,000 verfügbar). Eine Beantragung sollte deshalb möglichst rasch veranlasst werden.


Solltest du die Voraussetzungen nicht erfüllen, bliebe deinem potentiellen US-Arbeitgeber nur die Beantragung des H-2B Visums. Hier muss zum einen eine Arbeitsmarktüberprüfung mit dem US-Arbeitsamt stattfinden und erst im Anschluss daran kann eine Beantragung über die USCIS erfolgen. H-2B Visa Anträge für deutsche Staatsangehörige müssen zudem nachweisen, dass unbedingt diese Person in den USA benötigt wird. Die Hürden sind also recht hoch.


Im Rahmen des Visa Waiver Programms darfst du dich entweder nur touristisch oder zu eingeschränkt geschäftlichen Aktivitäten (Meeting, Messebesuch etc.) in den USA für bis zu maximal 90 Tage aufhalten. Eine Arbeitsaufnahme ist definitiv nicht gestattet. Erst mit einem gültigen US-Arbeitsvisum darfst du vor Ort tätig werden.

Ich hoffe, das ist erstmal ein Anhaltspunkt. Für weitere Beratung oder auch die Beantragung des Visums steht TAD natürlich auch gern zur Verfügung :)

Alles Gute!
 

† Rabiene

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In deinem geschilderten Fall käme entweder ein H-1B oder ein H-2B Visum in Frage.
Was er aber nicht bekommen wird weil er die Huerde dazu nicht schaffen wird....denn wenn es so einfach waere, wuerden sie nicht Laender haben die keins bekommen koennen..und er ist mit Sicherheit nicht so wichtig fuer die USA...also bleibt ihm wohl nur ein H1B zu versuchen..
A national from a country not on the list may only be the beneficiary of an approved H-2B petition if the Secretary of Homeland Security determines that it is in the U.S. interest for that alien to be the beneficiary of such a petition. [See 8 CFR 214.2(h)(2)(iii) and 8 CFR 214.2(h)(6)(i)(E)(2) for additional evidentiary requirements.]


Ist eigentlich die Cap schon erreicht?..wenn ja wird es ja eh erst ab Oktober was..
 
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