Gekuendigt mit E-2

bismaster

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Hey,
leider kann ich zu meinem Thema absolut nichts finden.

Ich bin zur Zeit mit einem E-2 Visum in den USA beschaeftigt aber werde demnaechst entlassen. Weiss einer von euch ob meiner Arbeitgeber fuer die Rueckreise nach Deutschland aufkommen muss?

Laut 8CFR 214.(c)5. hab ich gelesen dass bei einem H1B:

The employer will be liable for the reasonable costs of return transportation of the alien abroad if the alien is dismissed from employment by the employer before the end of the period of authorized admission pursuant to section 214(c)(5) of the Act. If the beneficiary voluntarily terminates his or her employment prior to the expiration of the validity of the petition, the alien has not been dismissed. If the beneficiary believes that the employer has not complied with this provision, the beneficiary shall advise the Service Center which adjudicated the petition in writing. The complaint will be retained in the file relating to the petition. Within the context of this paragraph, the term "abroad" refers to the alien's last place of fore ign residence. This provision applies to any employer whose offer of employment became the basis for an alien obtaining or continuing H-1B status.



Leider find ich aber nichts zum E-2.


Danke fuer Eure Hilfe
 

Emmaglamour

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Wisi

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Hm, da es sich dabei um ein Investoren-Visa handelt denk ich mal eher nicht, dass ein eventueller AG (wie laeuft das damit denn ueberhaupt bei einem E-2?) fuer die Kosten der Rueckreise verantwortlich ist.
 

Muus

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Hm, da es sich dabei um ein Investoren-Visa handelt denk ich mal eher nicht, dass ein eventueller AG (wie laeuft das damit denn ueberhaupt bei einem E-2?) fuer die Kosten der Rueckreise verantwortlich ist.

E-2 als Employment Visa ist aber kein Investoren Visa... da wird jemand eingestellt.. der selber nicht investiert... also sollte da schon der AG zahlen...

http://travel.state.gov/visa/immigrants/types/types_1323.html#additional

Leider find ich dazu auch nix.. :(
 
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Wisi

Guest
Auch als Investor kann man entlassen werden wenn man nur mitbeteiligt ist... aber egal, vielleicht koennte bismaster ja auch mal erklaeren unter welchen Bedingungen er angestellt wurde, ausserdem ist doch sicher da auch vertraglich festgehalten worden wozu der AG sich im Fall einer Entlassung verpflichtet.
 

Muus

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Auch als Investor kann man entlassen werden wenn man nur mitbeteiligt ist... aber egal, vielleicht koennte bismaster ja auch mal erklaeren unter welchen Bedingungen er angestellt wurde, ausserdem ist doch sicher da auch vertraglich festgehalten worden wozu der AG sich im Fall einer Entlassung verpflichtet.


Eigentlich muesste es schon Vertraglich festgehalten sein...

Na wir warten mal, bis sich der OP wieder meldet.. evt kann er ja ein wenig Licht ins Dunkel bringen...

Denn so wie ich das sehe ist Gesetzlich nix festgelegt.. sprich.. kommt es wirklich auf den Vertrag an...
 

bismaster

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Hey,
also ich bin hier bei einer deutschen Bank beschaeftigt und habe einen amerikanischen Arbeitsvertrag. Daher wurde nichts zum Thema Rueckreise im Arbeitsvertrag erwaehnt.

Danke fuer Eure Hilfe :)

Peter
 
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