Hab gestern folgende Nachticht vom Generalkonsulat in Houston bekommen:
Am 7. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Informationen zur Möglichkeit Ihrer Stimmabgabe finden Sie hier auf der Website des Bundeswahlleiters:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_09/auslandsdeutsche/index.html
Ferner findet am 27. September 2009 die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Auch hier können Sie nähere Informationen zur Möglichkeit der
Ausübung Ihres Wahlrechts auf der Website des Bundeswahlleiters nachlesen:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/index.html
Sofern Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und noch in Deutschland gemeldet sind, erhalten Sie jeweils eine Wahlbenachrichtigung an Ihre deutsche Meldeadresse. Hiermit können Sie
einen Antrag auf Briefwahl stellen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Wohnsitzgemeinde in Deutschland.
Sofern Sie sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, müssen Sie sich zur Teilnahme an den oben
genannten Wahlen jeweils in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eintragen lassen, in der Sie vor Ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland
zuletzt gemeldet waren. Diese Eintragung erfolgt für beide Wahlen getrennt auf Ihren schriftlichen, förmlichen und fristgebundenen Antrag.
Das jeweilige Antragsformular ist dieser E-mail als Anlage beigefügt. Es kann Ihnen jedoch auch durch das Generalkonsulat auf dem Postweg
zugesandt werden; zur Beschleunigung und Arbeitserleichterung wird gebeten, dass Sie hierfür einen frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag einsenden. Das Wahlamt Ihrer Wohnsitzgemeinde sendet Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zu.
Da die Vereinigten Staaten von Amerika über ein funktionierendes Postsystem verfügen, können Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Stimmabgabe per Briefwahl nicht über den
diplomatischen Kurier des Generalkonsulats befördert werden.
Maßgeblich zur Beantwortung von Detailfragen zur Wahlteilnahme sind ausschließlich die auf der Website des Bundeswahlleiters eingestellten
Informationen. Zur Beratung stehen Ihnen gern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Generalkonsulats zur Verfügung. Sie erreichen uns
per E-mail unter info@germanconsulatehouston.org und telefonisch unter 713-627 7770.
Bitte geben Sie diese Nachricht auch an andere deutsche Staatsangehörige weiter.
Am 7. Juni 2009 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. Informationen zur Möglichkeit Ihrer Stimmabgabe finden Sie hier auf der Website des Bundeswahlleiters:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/europawahlen/EU_BUND_09/auslandsdeutsche/index.html
Ferner findet am 27. September 2009 die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Auch hier können Sie nähere Informationen zur Möglichkeit der
Ausübung Ihres Wahlrechts auf der Website des Bundeswahlleiters nachlesen:
http://www.bundeswahlleiter.de/de/bundestagswahlen/BTW_BUND_09/auslandsdeutsche/index.html
Sofern Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und noch in Deutschland gemeldet sind, erhalten Sie jeweils eine Wahlbenachrichtigung an Ihre deutsche Meldeadresse. Hiermit können Sie
einen Antrag auf Briefwahl stellen. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Wohnsitzgemeinde in Deutschland.
Sofern Sie sich dauerhaft im Ausland aufhalten und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, müssen Sie sich zur Teilnahme an den oben
genannten Wahlen jeweils in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eintragen lassen, in der Sie vor Ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland
zuletzt gemeldet waren. Diese Eintragung erfolgt für beide Wahlen getrennt auf Ihren schriftlichen, förmlichen und fristgebundenen Antrag.
Das jeweilige Antragsformular ist dieser E-mail als Anlage beigefügt. Es kann Ihnen jedoch auch durch das Generalkonsulat auf dem Postweg
zugesandt werden; zur Beschleunigung und Arbeitserleichterung wird gebeten, dass Sie hierfür einen frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlag einsenden. Das Wahlamt Ihrer Wohnsitzgemeinde sendet Ihnen dann die Briefwahlunterlagen zu.
Da die Vereinigten Staaten von Amerika über ein funktionierendes Postsystem verfügen, können Anträge auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und die Stimmabgabe per Briefwahl nicht über den
diplomatischen Kurier des Generalkonsulats befördert werden.
Maßgeblich zur Beantwortung von Detailfragen zur Wahlteilnahme sind ausschließlich die auf der Website des Bundeswahlleiters eingestellten
Informationen. Zur Beratung stehen Ihnen gern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Generalkonsulats zur Verfügung. Sie erreichen uns
per E-mail unter info@germanconsulatehouston.org und telefonisch unter 713-627 7770.
Bitte geben Sie diese Nachricht auch an andere deutsche Staatsangehörige weiter.