Entsendung USA

Benz

New Member
Guten Tag,
da mir wahrscheinlich die Möglichkeit gegeben wird mit einer Firma als Ingenieur für ein paar Jahre in die USA entsand zu werden kommen hier natürlich einige Fragen auf mich zu.

#1.: Ich werde dort einen amerikanischen Arbeitsvertrag bekommen, über den auch das Visum Läuft. Werde also über die Firma zu 50% Selbstkostenanteil in den USA Krankenversichert. Nun frage ich mich aber, wie gut sind die örtlichen Versicherungen oder sollte man lieber sehen das man eine deutsche Auslandsversicherung ( z.B. HanseMerkur) nimmt?

#2.: Dann zahle ich ja auch in dieser Zeit nicht in die deutsche Rentenversicherunt etc. ein. Findet Ihr soetwas problematisch?

Gruß,
Benz
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo Benz,

ein US-Arbeitsvertrag bei einer Entsendung ist unüblich. Entsendung bedeutet, daß man weiterhin in Deutschland angestellt bleibt und lediglich für eine bestimmte Zeit seinen Arbeitsplatz in den USA inne hat. Ich bin da etwas verwundert.

Wenn Du tatsächlich einen US-Vertrag bekommst, dann ist eine deutsche Auslandskrankenversicherung sicherlich nicht verkehrt und in diesem Zusammenhang würdest Du tatsächlich nicht in die deutsche Rentenversicherung einbezahlen. Jedenfalls nicht über den Arbeitgeber, da müßtest Du dann selber weiterbezahlen.

Ist es denn tatsächlich das L Visum? Vorübergehende Beschäftigte (H, L, O, P, Q)
 

Anja1402

Well-Known Member
Hallo Benz,

ich finde das auch seltsam, zumal es sowas wie ein Arbeitsvertrag eher unüblich ist. Man bekommt einen Offer Letter und ansonsten ist es ein 'at will' employment. Das heißt, der AG kann im Prinzip machen was er will (also mal so ganz grob gesprochen). Ich denke mal eher dass du auf die amerikanische Payroll umgeschrieben wirst. Wenn es nur für eine begrenzte Zeit ist würde ich eine deutsche Auslandsversicherung abschliessen, zumal sich das mit den 50% nicht gerade prickelnd anhört.

In die Rentenversicherung würde ich in dieser Konstellation auch weiter einzahlen Wenn Du das nicht machen willst, schau dass Du eine Kontenklärung vornimmst.

Viele Grüße
Anja :usa
 

† Rabiene

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Werde also über die Firma zu 50% Selbstkostenanteil in den USA Krankenversichert. Nun frage ich mich aber, wie gut sind die örtlichen Versicherungen oder sollte man lieber sehen das man eine deutsche Auslandsversicherung ( z.B. HanseMerkur) nimmt?
Das kommt draufan wie lange du bleiben willst..die hanse merkur versichert dich sicher nur eine bestimmte Zeit..die oertlichen Versicherungen sind so gut oder schlecht wie du es willst..man kann sich seinen Plan selber zusammenstellen...je mehr man versichert, je teurer wird es..

Dann zahle ich ja auch in dieser Zeit nicht in die deutsche Rentenversicherunt etc. ein. Findet Ihr soetwas problematisch?
nein, weil die Zeit in USA angerechnet wird....


ein US-Arbeitsvertrag bei einer Entsendung ist unüblich. Entsendung bedeutet, daß man weiterhin in Deutschland angestellt bleibt und lediglich für eine bestimmte Zeit seinen Arbeitsplatz in den USA inne hat. Ich bin da etwas verwundert.
Guck mal hier..3. Absatz von L-1 Process

L1 Visa - Intra-Company Transfer Visa for USA

scheint also nicht unueblich mit US-Vertrag...wenn ich mich recht erinnere spart die Firma bei sowas...sie muss nicht die Expat benefits zahlen..;)
 

† Rabiene

Well-Known Member
Greencard
Hallo Benz,

Ich denke mal eher dass du auf die amerikanische Payroll umgeschrieben wirst. Wenn es nur für eine begrenzte Zeit ist würde ich eine deutsche Auslandsversicherung abschliessen, zumal sich das mit den 50% nicht gerade prickelnd anhört.
Wieso ist das nicht so prickelnd....er zahlt nur 50%..den Rest der AG...da kann man aber nicht maeckeln..

In die Rentenversicherung würde ich in dieser Konstellation auch weiter einzahlen Wenn Du das nicht machen willst, schau dass Du eine Kontenklärung vornimmst.
Kann man , muss man aber eigentlich nicht weil er die Zeit angerechnet bekommt..es geht ihm nix verloren
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Warum sollte die Zeit in den USA angerechnet werden, wenn während dieser Zeit nichts in die deutsche Rentenversicherung einbezahlt wird?
 

Ulrich

Well-Known Member
Citizen
Kann man , muss man aber eigentlich nicht weil er die Zeit angerechnet bekommt..es geht ihm nix verloren
Die Zeit zaehlt aus deutscher Sicht nur fuer die Rentenqualifikation, aber nicht fuer die Rentenberechnung. Wenn er fuer drei Jahre in den USA arbeitet und hier Sozialabgaben zahlt, und dann nach Deutschland zurueck geht, dann werden die Deutschen die drei Jahre anrechnen um zu gucken, ob er die Vorraussetzungen fuer die deutsche Rente erfuellt. Die drei jahre werden aber nicht in die Berechnung der Hoehe der Rente einfliessen. Die Amis machen das dann genau so -- sie zaehlen die deutschen Zeiten zu den drei Jahren um zu gucken, on er seine 40 Quarters insgesamt gearbeitet hat, aber dann bekommt er nur eine Minirente fuer die drei Jahre ausgezahlt. Mehr sagt das Sozialabkommen nicht.

Wenn feststeht, dass die Entsendung nur temporaer ist, dann wuerde ich darauf draengen, dass auch fuer die Zeit im Ausland in die deutsche Sozialversicherung gezahlt wird; das macht die Sache in der Zukunft dann wesentlich weniger kompliziert. Gleichzeitig kann man sich dann in den USA von den Sozialabgaben freistellen lassen, so dass man nicht doppelt zahlt bzw. in einen Topf zahlt, aus dem man nie etwas wieder rausbekommt.
 

Anja1402

Well-Known Member
Na, ja.. das heisst aber man muss in den USA einzahlen. Das Abkommen besagt nur, dass die Zeiten fuer die man gezahlt hat angerechnet werden, auch wenn man sich in den USA aufhaelt. Im Falle einer befristeten Entsendung wurde ich kein 401k machen sondern in Deutschland zumindest den Mindestbeitrag weiter zahlen. Ich wuerde an Deiner Stelle auch mal klaeren wie das mit dem Vertrag ist. Ist das ein Entsendungsvertrag und dein deutscher Arbeitsvertrag bleibt bestehen? Oder bekommst Du einen ganz neuen Vertrag und wenn Du dann zurueckkommst wird neu verhandelt? Ich finde es merkwuerdig, dass von einem amerikanischen Vertrag die Rede ist. Das ist normalerweise nicht so erstrebenswert, es sei denn dieser Vertrag ist ein Zusatz und regelt die Formalitaeten und benefits fuer die Zeit der Entsendung.

Viele Gruesse
Anja
 

† Rabiene

Well-Known Member
Greencard
Na, ja.. das heisst aber man muss in den USA einzahlen. Das Abkommen besagt nur, dass die Zeiten fuer die man gezahlt hat angerechnet werden, auch wenn man sich in den USA aufhaelt. Im Falle einer befristeten Entsendung wurde ich kein 401k machen sondern in Deutschland zumindest den Mindestbeitrag weiter zahlen.
401 k ist ja auch freiwillig..man zahlt genau wie in D in eine "Rentenkasse" nur heisst es hier social security....und so wie man mir das erklaert hat wird die USa-zeit angerechnet was sich ja dann irgendwie automatisch auf die Rentenhoehe auswirkt...je nachdem ist das eh nur chickenfeed was es mehr ist.. ;)


Ich wuerde an Deiner Stelle auch mal klaeren wie das mit dem Vertrag ist. Ist das ein Entsendungsvertrag und dein deutscher Arbeitsvertrag bleibt bestehen?
Da er was von US-Vertrag schreibt und das lt dem obigen Link anscheinend nicht unueblich ist, wird es wohl ein US-Vertrag sein....den deutschen kann man ja irgendwie "aussetzten" bis er wieder kommt

Oder bekommst Du einen ganz neuen Vertrag und wenn Du dann zurueckkommst wird neu verhandelt?
Ja...weil muss er ja weil US-Vertraege ganz anders sind als Deutsche..er sollte nur einen Arbeitsplatzsicherung fuer XX Jahre machen...das haelt ihm den Arbeitspaltz frei..


Ich finde es merkwuerdig, dass von einem amerikanischen Vertrag die Rede ist. Das ist normalerweise nicht so erstrebenswert,
Das kann man so nicht sagen..bis auf ein paar Kleinigkeiten mit denen man sich arrangieren kann ist das garnicht so uebel ein Us-Vertrag zu haben ..ist ja schon ein Unterschied 40-45% Tax oder nur 30%..aber das muss man entscheiden wenn man beide Vertarege vorliegen vergleichen kann
 
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