E-Visum fuer Angestellte

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

† Rabiene

Well-Known Member
Greencard
Das Angestellten-E (E1/E2) kann von Arbeitgebern (AG) die mit einem Investoren-E in USA sind, dazu benutzt werden um Arbeitnehmer (AN) in die USA zu holen/schicken.
der Vorteil dieses Visums ist, dieses Visum stellt nicht so hohe Anforderungen an den Antragsteller und seinem AN wie H/L/O/P/Q Visa.
Man muss keine Fuehrungs-,oder Managerposition bekleiden und auch nicht, wie beim L, fuer den AG arbeiten oder gearbeitet haben. Auch ist kein Studium fuer den Erhalt notwendig.

Das was man allerdings sein muss, ist ein (highly) skilled worker, der dem Unternehmen in USA nachweisbar nuetzlich ist. Einfache,- oder Hilfsarbeiter fallen z. B. nicht darunter.

Der Visumsantrag kann nur durch den AG gestellt werden,wobei die Vorgehendsweise so ist wie bei den anderen Arbeits-Visa auch.

Der Visumsantrag kann nur in Franfurt im Konsulat gestellt werden. Dazu muss die Form I-129 und spaeter zum Interview DS-160 ausgefuellt werden.
http://germany.usembassy.gov/visa/news/ds-160/

http://www.uscis.gov/portal/site/us...toid=f56e4154d7b3d010VgnVCM10000048f3d6a1RCRD

Der AG reicht den Antrag dann im Konsulat in Frankfurt ein und dann bekommt der AN eine Notice of Action (NoA) das der Antrag eingegangen ist und dann muss man telefonisch einen Interviewtermin in Frankfurt machen.

Zu diesem Termin, der je nach Arbeitsaufkommen zwischen 4-6 Wochen nach Anruf liegt, bringt man dann alle notwendigen Papiere /Pass/Passbilder fuer sich und die Angehoerigen mit. Zu dem Interviewtermin muessen alle (ausser Babies) mitkommen
Die Angehoerigen (Ehefrau/Kinder) bekommen ebenfalls ein E-Visum.
Nach dem Interview dauert es ca. 7-10 Tage bis die Paesse mit den Visa per Post eintreffen.

Das Visum ist in der Regel 5 Jahre gueltig und kann, theoretisch , beliebig oft erneuert werden. Man sollte sich allerdings spaetestens nach dem 2. Antrag ueberlegen eine Greencard zu beantragen, da man durch das Visum an den AG gebunden ist.
Auch muss man bedenken das Kinder, die 21 werden, das Land verlassen muessen ,so fern sie keine eigenes Visum ( J/F/M) bekommen koennen.

Ehefrauen duerfen nachdem sie eine Arbeitserlaubnis (EAD) beantragt haben, eine Arbeit annehmen. Kindern ist das arbeiten verboten.


Mit dem Visum reist man dann in die USA ein. Ab diesem Zeitpunkt zaehlen auch die 5 Jahre Gueltigkeit.
Im Flugzeug muss man fuer jedes Familienmitglied ein weisses I-94 (fuer Visa-Inhaber) ausfuellen. Auf den unteren Abschnitt stempelt der Beamte an der Immigration die Aufenthaltsdauer (nicht zu verwechseln mit der Visumsgueltigkeit.)
Die Aufenthaltsdauer betraegt 2 Jahre ab dem Einreisezeitpunkt.

Um die Aufenthaltsdauer zu verlaengern/erneuern hat man 2 Moeglichkeiten:
1.Ausreise/Urlaub
2.Verlaengerung innerhalb USA mit Form I-539 (filing fee $ 300). Fuer jedes Mitglied der Familie muss ein eigener Antrag ausgefuellt und bezahlt werden.Der Antrag muss/sollte ca. 3 Monate vor Ablauf des I-94 gestellt werden. Nach Ablauf des 94 ist keine Verlaengerung moeglich.

http://www.uscis.gov/portal/site/us...toid=94d12c1a6855d010VgnVCM10000048f3d6a1RCRD

Wenn man den Ag wechseln will, muss dieser ein neues Visum beantragen,was aber nicht ein E sein muss (wenn man Vorausetzungen fuer eins der anderen erfuellt). Sollte waehrend dem Antrag das I-94 oder das E-Visum ablaufen muss man zu diesem Zeitpunkt ausreisen anstatt erst zu dem Interviewtermin in Frankfurt. Ein neues Visum kann nicht innerhalb der USA ausgestellt werden Man muss allerdings nicht zwingend in's Heimatland zurueck, sondern koennte es auch in Canada beantragen. Dies sollte man aber vorher durch einen Anruf im Konsulat abklaeren.


Dieses war der erste Streich..doch der zweite folgt zugleich (morgen)....Falls ich was vergessen haben sollte...lasst es Ezri wissen,die kann es dann zusetzen oder berichtigen.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Oben