Doppelte Staatsbürgerschaft Deutsch / Amerikanisch

ursula

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Ich habe vor kurzem meinen amerikanischen Pass vom Konsulat erhalten. Allerdings war mir dummerweise nicht bewusst , dass ich meine deutsche Staatsbürgerschaft bei Erhalt der amerikanischen verliere. Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich jetzt am besten vorgehe? Soll ich , da ich z.Zt. noch in Deutschland lebe u. arbeite , zur örtlichen Gemeinde gehen u. meinen deutschen Pass abgeben u. eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Ich beabsichtige in den Sommermonaten, wenn alles klappt, in die USA zu ziehen.
Vielen Dank für die Informationen u. ein frohes Weihnachtsfest !!
 
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Ezri

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Da Du in Deutschland lebst und arbeitest, muß Du zum Migrationsamt (Einwanderungsbehörde) gehen und Dir eine Aufenthalts- und Arbeitserlaunis ausstellen lassen.
Ob und wie Du nachträglich wieder die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen kannst, ohne die US-Bürgerschaft wieder abgeben zu müssen ist mir leider nicht bekannt.
 

† Rabiene

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Ich habe vor kurzem meinen amerikanischen Pass vom Konsulat erhalten. Allerdings war mir dummerweise nicht bewusst , dass ich meine deutsche Staatsbürgerschaft bei Erhalt der amerikanischen verliere. Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich jetzt am besten vorgehe?
das einzige was noch geht waere die Wiedereinbuergerung..da musst du mal googeln da gibt es sicherlich Voraussetzungen fuer...ich koennte mir denken das das nicht geht weil du ja nicht in D wohnen wirst..

Soll ich , da ich z.Zt. noch in Deutschland lebe u. arbeite , zur örtlichen Gemeinde gehen u. meinen deutschen Pass abgeben u. eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
das jetzt verzwickt..da du ja mit deinem US-Pass noch nicht gereist bist, hast du ja auch keinen Touristaus...du kannst mal fragen gehen...
 

Ulrich

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Geht.

Die bisher restriktive Entscheidungspraxis des Bundesverwaltungsamts ist geändert worden.

Zum Hintergrund:

Seit dem 01.01.2000 haben zahlreiche Deutsche die deutsche Staatsangehörigkeit verloren, da sie versäumt haben, rechtzeitig vor dem Antragserwerb einer fremden Staatsangehörigkeit eine Beibehaltungsgenehmigung (BBG) zu erhalten.

Künftig ist in den Fällen, in denen ein gebürtiger Deutscher seit dem 01.01.2000 die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 25 StAG verloren hat, weil er versäumt hat, rechtzeitig vor dem Antragserwerb der fremden Staatsangehörigkeit eine BBG zu erhalten, eine Wiedereinbürgerung nach § 13 StAG unter erleichterten Voraussetzungen möglich.

Voraussetzung hierfür ist, dass den Antragstellern bei rechtzeitigem Antrag eine BBG erteilt worden wäre und die für die Erteilung einer BBG erforderlichen Bindungen an Deutschland auch heute weiterhin bestehen.
--> Deutsche Vertretungen in den USA - Wiedereinbürgerung bei Verlust nach 1999

Am besten bei Yahoo! Groups nach "Zweipaesse" suchen, sich da anmelden und im Archiv stoebern. Es gab da erst vor zwei oder drei Wochen einen fall, der genau so gelegen hat. Und ansonsten sind die Hilfen bei der Beantragung der BBG (auch anchtraeglich) vermutlich auch ganz brauchbar. ;)
 
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† Rabiene

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Da Du in Deutschland lebst und arbeitest, muß Du zum Migrationsamt (Einwanderungsbehörde) gehen und Dir eine Aufenthalts- und Arbeitserlaunis ausstellen lassen.
Ob und wie Du nachträglich wieder die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen kannst, ohne die US-Bürgerschaft wieder abgeben zu müssen ist mir leider nicht bekannt.
Nein, muss sie nicht weil den Amis egal ist wieviel SB's jemand hat

Mir faellt gerage noch ein, wenn sie von Geburt an Doppelstaatler war ht sie die Deutsche SB immernoch...da muesste OP aber was zu sagen..
 

Emmaglamour

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Ich habe vor kurzem meinen amerikanischen Pass vom Konsulat erhalten. Allerdings war mir dummerweise nicht bewusst , dass ich meine deutsche Staatsbürgerschaft bei Erhalt der amerikanischen verliere. Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich jetzt am besten vorgehe? Soll ich , da ich z.Zt. noch in Deutschland lebe u. arbeite , zur örtlichen Gemeinde gehen u. meinen deutschen Pass abgeben u. eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?
Ich beabsichtige in den Sommermonaten, wenn alles klappt, in die USA zu ziehen.

Sofern Du die Voraussetzungen zur Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft erfüllst, solltest Du schleunigst beim Bundesverwaltungsamt in Köln einen Antrag auf Beibehaltung stellen. Das geht inzwischen auch nachträglich.
 

ursula

New Member
Ich möchte mich für die zahlreichen Antworten bedanken! Das ist wirklich sehr nett von Euch!

Wünsche Euch allen frohe Weihnachten u. viel viel Glück für das neue Jahr!!:winke
 
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