Dokumente für US Consulate General Frankfurt - deutsch oder englisch?

Adriyawn

New Member
Hallo liebe Community!


Meine Frau (U.S. citizen) und ich (Deutscher) wollen (zurück) in die USA, weshalb wir uns gerade mit dem I-130 Verfahren für meine Green Card auseinandersetzen.
Soweit ist alles klar, auch dank der ausführlichen Anleitungen hier im Forum, welche eine tolle Ergänzung zu der teilweise etwas unklaren Dokumentation diverser U.S. Government Webseiten ist.
Sobald wir alle Dokumente zusammen haben, werden wir diese nach Frankfurt schicken. Jetzt meine Frage:


Müssen ALLE Dokumente auf englisch sein, oder wird in Frankfurt englisch UND deutsch akzeptiert? Gilt dies für alle Schritte, also Petition, etc. oder nur für bestimmte?


Im Internet finden sich dazu unterschiedliche bzw. widersprüchliche Informationen:

- Step 4: Gather Required Documentation. | United States Diplomatic Mission
Visas > Immigrant Visas > How to Apply > Step 4: Gather Required Documentation:

"All documents not in English or German must be accompanied by certified English translations. Translations must be certified by a competent and registered translator."

- Family Petitions (I-130) | United States Diplomatic Mission
Visas > U.S. Citizenship and Immigration Services > Family Petitions (I-130) > I-130 Petition Checklist (pdf)

"Any document presented to USCIS that is not in English MUST have a COMPLETE translation into the
English language. The person that completes the translation must list his/her name and indicate he/she is fluent
in both the English and foreign language and that the translation is complete and accurate."

Ich hoffe sehr, dass uns jemand mit Erfahrung hier weiterhelfen kann, vielleicht jemand, der das ganze Prozedere in Frankfurt schon hinter sich hat. Denn bevor wir nicht herausgefunden haben, ob die Affidavits von Freunden und Familie oder die Registration of Residence meiner Frau hier in Deutschland auf deutsch sein können, oder englisch sein müssen, hängen wir sozusagen erstmal fest.

Vielen Dank im Voraus,



Adriyawn
 

Emmaglamour

Well-Known Member
Greencard
Lebt Ihr derzeit beide in Deutschland und seid auch dort gemeldet? Dann werdet Ihr ja den Weg des Direct Consular Filings wählen (solltet Ihr zumindest).

In Frankfurt könnt Ihr m.W.n. alle Dokumente sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache vorlegen. Wobei sich da noch mal jemand melden sollte, der über Frankfurt ein Ehegattenvisum beantragt hat. Bei meinem Greencardantrag seinerzeit waren keinerlei Übersetzungen erforderlich, allerdings ist das erstens schon einige Jahre her (2006) und zweitens war's kein Ehegattenvisum, sondern ein DVL-Visum. Was aber in Bezug auf die Dokumentensprachen eigentlich keinen Unterschied machen sollte.
 

Lileigh

Well-Known Member
Citizen
Wir haben auch DCF filing gemacht. Mein Mann hatte noch ein altes Scheidungsurteil, welches zwar in deutscher Sprache war, aber fuer die petition ins Englische uebersetzt werden musste! Wussten wir natuerlich vorher nicht, da es ja immer hiess, dass Deutsch oder Englisch akzeptiert werden wuerde. Gilt aber nicht fuer rechtliche Schriftstuecke, wie eben Scheidungspapiere. Das department, das fuer die petition zustaendig ist, sagte uns auch nochmal, dass fuer das Einreichen der I-130 die Vorschriften anders seien als in den anderen Bearbeitungsbereichen. Und fuer das Einreichen des I-130 galt damals (2008), dass das deutsche Scheidungsurteil in die Englische Sprache uebersetzt werden musste. Das war das einzige, was wir damals nur fuer die petition uebersetzten lassen mussten.
 
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