Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit

John.Doe

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Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit


Einbuergerung in den USA unter Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit

Wenn man nach laengerer Wartezeit, das Glueck nun hat einen Antrag auf die US-Staatsbuergerschaft stellen zukoennen, ergibt sich fuer einige die Frage was denn mit der Deutschen Staatsbuergerschaft nun werden soll/kann.

Will man die deutsche nicht verlieren und Inhaber beider Staatsangehoerigkeiten sein, gibt es die Moeglichkeit im Verwaltungswege einen Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung der Deutschen Staatsbuergerschaft zu stellen.

Nachfolgend ein kurzer Ueberblick ueber das Verfahren, was man beachten sollte, welcher Antrag und welche Unterlagen erforderlich sind.


Allgemeine Informationen zum rechtlichen Hintergrund


Zum 01.01.2000 ist das Gesetz zur Aenderung des Staatsangehoerigkeitsrechts in Deutschland in Kraft getreten. Es enthaelt unter anderem Neuregelungen für die Beibehaltung der deutschen bei Erwerb einer auslaendischen Staatsangehoerigkeit. Dadurch wird für die in den USA lebenden Deutschen, die die amerikanische Staatsangehoerigkeit erwerben moechten, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit wesentlich erleichtert.

Bei Kindern, die durch Geburt zwei Staatsangehoerigkeiten erwerben, ist das deutsche Recht schon lange so ausgestaltet, dass diese Kinder beide Staatsangehoerigkeiten haben und sich auch nicht nach der Volljaehrigkeit für eine der beiden entscheiden muessen (Ausnahmen gelten aber für Kinder, die kein deutsches Elternteil bei der Geburt hatten). Es bedarf daher auch keines Antrages auf Beibehaltunggenehmigung.

Grundsaetzlich hat nach wie vor der Erwerb einer auslaendischen Staatsangehoerigkeit den Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit zur Folge (§§ 17 Nr. 2, 25 Abs. 1 StAG).

Die Neuregelung fuer die Erteilung einer Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit gibt diese Kriterien weitgehend auf und bringt eine wesentliche Erleichterung. Die Entscheidung ueber den Antrag ist weiterhin eine Ermessensentscheidung. Ihr liegt jedoch unter der neuen Regelung des § 25 Abs. 2 StAG die Abwaegung privater und oeffentlicher Interessen zugrunde. Bei einem Antragsteller, der seinen gewoehnlichen Aufenthalt im Ausland hat, wird insbesondere beruecksichtigt, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland hat.

Diese koennen u.a. beinhalten: Beziehungen zu nahen Verwandten, Eigentum an Immobilien und eigengenutzten Wohnungen, Renten- oder Versicherungsleistungen, Firmenanteile, Spar- und Girokonten, Schul- und Berufsausbildung in Deutschland, regelmaessige Reisen nach Deutschland, langjaehrige Inlandsaufenthalte.

Fortbestehende Bindungen an Deutschland koennen auch gegeben sein bei Angehoerigen international taetiger, auch auslaendischer Unternehmen und Institutionen oder anderer Personen, die aus beruflichen oder geschaeftlichen Gruenden ihren gewoehnlichen Aufenthalt zwar laengerfristig, aber doch nur voruebergehend ins Ausland verlegt haben, wenn die Taetigkeit im Ausland im deutschen Interesse liegt, oder bei deren Ehegatten und Kindern.

Eine spaetere Uebersiedlung nach Deutschland wird nicht gefordert.
Nach den Neuregelungen zum Staatsangehoerigkeitsgesetz muss es einen plausiblen Grund für den angestrebten Erwerb der US-amerikanischen Staatsbuergerschaft geben, wie die Vermeidung oder die Beseitigung von erheblichen Nachteilen, insbesondere wirtschaftlicher und vermoegensrechtlicher Art.

Allgemeine Nachteile, wie sie für Auslaender ueberall auf der Welt bestehen, z.B. das fehlende Wahlrecht , der Zwang, eine gueltige Aufenthaltserlaubnis (Resident Alien Card) zu besitzen oder der Ausschluss von hohen Regierungsaemtern sind nicht geeignet, aus deutscher Sicht als Nachteil anerkannt zu werden.

Die Neuregelung sieht auch vor, dass die Leistung eines Loyalitaetseids bei der Einbuergerung dann nicht der Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung entgegensteht, wenn der auslaendische Staat eine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbare staatliche und gesellschaftliche Ordnung aufweist, wie etwa die USA. Dies gilt insbesondere für deutsche Staatsangehoerige in den USA, die die US-amerikanische Staatsbuergerschaft erwerben moechten.


Einzelheiten zur Beantragung der Beibehaltungsgenehmigung

- Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehoerigkeit bei Antragserwerb der US-amerikanischen Staatsangehoerigkeit setzt voraus, dass ein schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung gestellt wird.
- Der Antrag ist, wenn sich der Antragsteller im Ausland aufhaelt, ueber die zustaendige Auslandsvertretung zu stellen. Von dort wird der Antrag mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt in Koeln zur Entscheidung weitergeleitet.
- Sowohl Antragstellung, als auch Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung muessen VOR dem Erwerb der auslaendischen Staatsbuergerschaft erfolgen, da der Erwerb ohne vorherige Genehmigung gemaess § 25 Abs. 1 StAG den Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit zur Folge hat.
- Fuer die Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung sind Nachweise bzw. die Glaubhaftmachung fortbestehender Bindungen an Deutschland erforderlich, ausserdem die Angabe der spezifischen Gruende für den beabsichtigten Erwerb der US-amerikanischen Staatsbuergerschaft (z.B. Vermeidung konkreter und nachgewiesener finanzieller oder sonstiger Nachteile)
- Die Gebuehren für eine Beibehaltungsgenehmigung betragen EUR 255,- , minderjährige Kinder zahlen EUR 51,-. Auch bei Ablehnung des Antrages koennen Gebuehren in einer Hoehe von bis zu EUR 191,- festgelegt werden. Die Gebuehren werden nach der Entscheidung des BVA mit gesondertem Schreiben angefordert.Nicht bei Antragstellung bezahlen!

Gebührentabelle Staatsangehörigkeit

Sollte die Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden, gibt es eine Frist von 2 Jahren, in der die fremde Staatsangehoerigkeit ohne Verlust der deutschen erworben werden kann. Sollte die Frist nicht ausreichen, muß ein neuer Antrag auf Beibehaltungsgenehmigung rechtzeitig gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen zum Antrag auf Erteilung einer Beibehaltungsgenehmigung

1. Ausgefuellter Antrag (zweifach, alle uebrigen Dokumente nur einfach)

- Merkblatt zum Beibehaltungsantrag
http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_7...rty=publicationFile.doc/Beibeh_Merkblatt1.doc

- Antrag zur Beibehaltungsgenehmigung
http://www.bva.bund.de/cln_046/nn_7...operty=publicationFile.doc/Beibeh_Antrag1.doc

2. Unterlagen zum Besitz der deutschen Staatsangehoerigkeit:

beglaubigte Kopie
- des gueltigen deutschen Reisepasses sowie
- der Permanent Resident Card ("Green Card")

3. Darlegung der fortbestehenden Bindungen an Deutschland
Angaben auf gesondertem Blatt ueber:

- Beziehungen zu nahen Verwandten,
- Grundbesitz in Deutschland (beglaubigte Kopie der entsprechenden Urkunden),
- Bezug oder Anwartschaft von Renten- und Versicherungsleistungen aus Deutschland,
- langjaehriger Aufenthalt und Deutschland und/oderBesuch deutscher Schulen,
- Mitglied in Deutschen Clubs etc. (aufzaehlen in welchen),
- Besuche in Deutschland (aufzaehlen wann),
- Erbansprueche (dann beglaubigte Kopien der entsprechenden Dokumente),
- Konto(en) in Deutschland (erwaehnen bei welcher Bank, evt. Auszuege etc. kopieren),
- Beherrschen der deutschen Sprache, dazu als "Beweis" ein Abgangszeugnis einer deutschen Schule dem BBG-Antrag beifuegen,
- voruebergehender Aufenthalt im Ausland aus beruflichen Gruenden, wenn die Auslandstaetigkeit im deutschen oeffentlichen Interesse liegt.

4. Darlegung der Gruende für den angestrebten Erwerb der US-Staatsangehoerigkeit
Angaben auf gesondertem Blatt über:

z. B. konkrete Erleichterungen / Verguenstigungen oder die Vermeidung / Beseitigung konkreter Nachteile
- im Erb- oder im Steuerrecht
- erbrechtliche Benachteiligung als Auslaender oder steuerrechtliche Benachteiligungen
- Nachteile bei Erwerb/Verkauf vom Immobilien
- bei der Gewaehrung von Sozialleistungen
- in der Ausbildung oder bei der Berufsausuebung
- für Wissenschaftler, die in Forschung und Lehre taetig sind
- bei geschaeftlichen Beziehungen (z.B. bei Auftraegen der oeffentlichen Hand)
- Engagement in der oertlichen Gemeinschaft
Die Angaben sind durch entsprechende Unterlagen zu belegen.

5. tabellarischer Lebenslauf, in deutscher Sprache, vom Antragsteller unterschrieben

Diese Erlaeuterungen sind nicht abschliessend. Bei der Entscheidung über den Antrag wird Ihre persoenliche Situation beruecksichtigt. Bei Bedarf werden weitere Unterlagen oder Angaben von Ihnen angefordert. Evtl. koennen Sie das Verfahren beschleunigen, wenn Sie ausserdem weitere Unterlagen vorlegen, zum Beispiel:

- einen Staatsangehoerigkeitsausweis oder Meldebescheinigungen, wenn die Staatsangehoerigkeitsverhältnisse für Sie oder Ihre Eltern unklar sein koennten
- Urkunden aus denen sich Ihre Namensfuehrung, z.B. durch Heirat oder nach Scheidung ergibt
- Urkunden ueber das Fuehren eines auslaendischen Titels nach deutschem Recht.

http://zweipaesse.zugvogel.us

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die amerikanische Staatsangehoerigkeit nicht auf eigenen Antrag erwerben, ohne zuvor eine gueltige Beibehaltungsurkunde in den Haenden zu haben. Ansonsten verlieren Sie Ihre deutsche Staatsangehoerigkeit aufgrund der Einbuergerung in den USA.

Bewahren Sie die Beibhaltungsurkunde bitte auch ueber die Gueltigkeitsdauer hinaus auf. Sie dient spaeter als Nachweis, dass Sie Ihre deutsche Staatsangehoerigkeit nicht verloren haben. Auch Ihre Nachkommen benoetigen sie moeglicherweise eines Tages zur Feststellung ihrer eigenen deutschen Staatsangehoerigkeit.
 
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