Ich find's unmöglich. Es ist meines Erachtens offensichtlich gewesen, dass kein tätlicher Angriff vorlag, sondern dass höchste Verachtung geäußert werden sollte, folglich finde ich die Strafe komplett überzogen.
Prinzipiell stimme ich Dir zu. Die reine Geste an sich ist im islamischen Glaube verankert und bringt hoechste Verachtung zum Ausdruck. Dennoch duerfen wir nicht vergessen, um welches Land es sich handelt. Eines, das erst seit kurzem ein gewisses Grad an Freiheit geniessen kann, und dass sich sehr bemueht, eine Rechtssprechung zu etablieren, die nicht nur vom Westen anerkannt wird, sondern die eben auch solche fundamentalen Wurzeln des Islams nicht uebergeht. Das Schuhwerfen war also von islamischen Standpunkt her ein Akt der Verachtung, doch vom rechtlichen Standpunkt her ein taetlicher Angriff mit einer "Waffe". Ich denke, der Richter hat insofern gut gehandelt, als dass er die Mindeststrafe fuer einen taetlichen Angriff verhaengt hat und wegen der Verwurzelung im islamischen Glauben nicht hoeher ging mit der Bestrafung. Es musste an diesem Fall ein Beispiel etabliert werden, wie mit Menschen umgegangen wird, die Staatsmaenner, egal, woher sie kommen, so behandeln... Das naechste Mal ist es dann kein Schuh mehr, sondern ein Stein, oder ein Messer, oder eine Granate...