Guten Abend,
ich bin neu hier um Forum und möchte selbst gar nicht auswandern. Ich habe aber eine Bekannte, die etwas älter ist und nicht mit dem Internet umgehen kann ;-) und habe ihr versprochen, Erkundigungen einzuziehen.
Meine Bekannte ist Rentnerin und hat eine Tochter, die vor einem Jahr mit ihrem amerikanischen Ehemann in die USA gezogen ist. Da sie sich nun in Deutschland einsam fühlt, möchte sie ihrer Tochter gerne nachfolgen.
Wenn ich das richtig verstanden habe (hab mich vorher noch nie mit diesem Thema beschäftigt und mich grad stundenlang durch irgendwelche seiten gelesen), kann die Tochter, sobald sie in zwei Jahren die amerikanische Staatsbürgerschaft erlangt hat, ihre Mutter "sponsern" und damit zu sich holen.
Nun gibt es allerdings eventuell einen Haken: meine Bekannte hat eine psychische Krankheit, eine wahnhafte Störung. Nach längerem Herumsuchen habe ich gelesen, das eigentlich nur "mental disorders with harmful behavior" relevant sind. Das ist bei meiner Bekannten zum Glück nicht der Fall, sprich, sie gefährdet weder andere noch sich selbst.
Was ich mich nun gefragt habe, ist:
- Muss sie die Frage nach psychischen Erkrankungen dennoch mit "ja" beantworten?
- Muss sie diesbezügliche Unterlagen vom Arzt (Entlassungsbrief, Attest oder ähnliches) zur medinischen Untersuchung mitbringen?
- Könnte es passieren, dass sie aufgrund dieser Erkrankung trotz "Ungefährlichkeit" abgelehnt wird?
- Weiß jemand, wie intensiv bei dieser Untersuchung überhaupt nach psychischen Krankheiten gefragt wird?
Mit euren Antworten würdet ihr uns sehr weiterhelfen...
Gruß
aloikis
ich bin neu hier um Forum und möchte selbst gar nicht auswandern. Ich habe aber eine Bekannte, die etwas älter ist und nicht mit dem Internet umgehen kann ;-) und habe ihr versprochen, Erkundigungen einzuziehen.
Meine Bekannte ist Rentnerin und hat eine Tochter, die vor einem Jahr mit ihrem amerikanischen Ehemann in die USA gezogen ist. Da sie sich nun in Deutschland einsam fühlt, möchte sie ihrer Tochter gerne nachfolgen.
Wenn ich das richtig verstanden habe (hab mich vorher noch nie mit diesem Thema beschäftigt und mich grad stundenlang durch irgendwelche seiten gelesen), kann die Tochter, sobald sie in zwei Jahren die amerikanische Staatsbürgerschaft erlangt hat, ihre Mutter "sponsern" und damit zu sich holen.
Nun gibt es allerdings eventuell einen Haken: meine Bekannte hat eine psychische Krankheit, eine wahnhafte Störung. Nach längerem Herumsuchen habe ich gelesen, das eigentlich nur "mental disorders with harmful behavior" relevant sind. Das ist bei meiner Bekannten zum Glück nicht der Fall, sprich, sie gefährdet weder andere noch sich selbst.
Was ich mich nun gefragt habe, ist:
- Muss sie die Frage nach psychischen Erkrankungen dennoch mit "ja" beantworten?
- Muss sie diesbezügliche Unterlagen vom Arzt (Entlassungsbrief, Attest oder ähnliches) zur medinischen Untersuchung mitbringen?
- Könnte es passieren, dass sie aufgrund dieser Erkrankung trotz "Ungefährlichkeit" abgelehnt wird?
- Weiß jemand, wie intensiv bei dieser Untersuchung überhaupt nach psychischen Krankheiten gefragt wird?
Mit euren Antworten würdet ihr uns sehr weiterhelfen...
Gruß
aloikis