Aus den USA wieder nach Deutschland ziehen - Steuerliche Betrachtung

Backslash

New Member
Hallo liebe Community,

Wir leben seit 7 Jahren in den USA und werden nächstes Jahr wieder nach Deutschland ziehen . Unsere beiden Kinder und auch wir selbst haben den U.S. Pass. Wir haben in den USA eine S-corp die weiterhin besteht. nun fragen wir ob jemand weiß wie es sich mit der Versteuerung verhaelt. Wir beziehen in Deutschland kein Einkommen sondern von unserer S-corp in den USA.

Müssen wir auf unsere Löhne aus den USA dann deutsche Lohnsteuer zahlen ? immerhin haben wir ja unsere Löhne hier bereits versteuert .

Weiterhin stellt sich die Frage wo der Unternehmensgewinn versteuert wird da sich die Geschaeftsfuehrung der Firma dann in Deutschland befindet.

Hat jemand Erfahrungen auf diesem Gebiet gemacht? Alls ja wären wir über eure Einschätzung sehr dankbar.

Viele Gruesse aus Florida
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Vom Grundsatz her gilt, man zahlt da seine Steuern wo man lebt.

Mehr kann ich persönlich nicht zu diesem Thema sagen, aber möglicherweise weiß das jemand andere hier im Forum. Generell würde ich aber, weil das deutsche Steuersystem nicht gerade das einfachste weltweit ist, in Deutschland einen Steuerberater konsultieren.
 

middlestreet

Well-Known Member
Ohje! Diese Frage führt ja in die Untiefen der Finanzwissenschaften ;-)

Generell ist es so, dass jedes Land anders besteuern kann, nach dem Wohnsitz, dem Quellenland etc. Dabei kann es in der Tat passieren, dass man die doppelte Steuerlast tragen muss. Um solche Nachteile zu vermeiden, gibt es Doppelbesteuerungsabkommen. Einen Link dazu hat Raynor Dir ja bereits rausgesucht. Danke Raynor!
 

Admin

Administrator
Teammitglied
Administrator
Pauschal gesagt gilt, dass du sämtliche Einkommen in Deutschland versteuerst, egal ob diese aus dem In- oder aus dem Ausland stammen, wenn du deinen Wohnsitz in Deutschland hast.

Und um falschen Hoffnungen rund um dem Begriff "Doppelbesteuerungsabkommen" vorzubeugen; es wird lediglich vermieden, dass man sein Einkommen doppelt versteuert. Vereinfacht erklärt: sollte die Anrechnungsmethode zur Anwendung kommen - was bei der Mehrheit der DBA der Fall ist - dann bezahlst du immer die höchste geschuldete Steuer. Sprich wenn die geschuldete Steuer in den USA höher ist als in Deutschland, dann ensteht durch die Anrechnung keine Steuerschuld in Deutschland. Sollte aber die geschuldete Steuer in den USA tiefer sein als in Deutschland, so schuldest du in Deutschland die entsprechende Differenz.


Cheers, :winke
der Admin
 

Raynor

Gesperrt
Ich schliesse mich dem an. Ihr werdet wohl mit dem deutschen Steuersatz unter Anrechnung der in den USA bezahlten Steuern leben müssen. Ich bin weder Steuerberater noch kenne ich mich mit Steuern in den USA aus. Ein S-Corp entspricht wenn ich nicht ganz falsch informiert bin einer deutschen Personengesellschaft d.h. die Unterenehmensgewinne werden als Einkommen der Eigentümer versteuert. Die Einkommenssteuer ist in Deutschland viel höher als in den meisten anderen Staaten. Bei einem zu versteuernden Einkommen von knapp 106k p.a. zahlst du als Ehepaar schon 42%. Dazu kommen noch 5,5% Soli.
Ich würde mich auf jeden Fall nach einem Steuerberater umsehen, der sich konkret mit dieser Materie auskennt.
 
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