Anerkennung der Ehe in Deutschland

lamissv

Well-Known Member
Hallo Ihr Lieben!
Mein vorheriges Problem hat sich gelegt (habe der Bank mitgeteilt, dass ich noch immer den Mädchennamen habe, die haben gezickt, es aber akzeptiert) - vielen Dank für Eure Ideen.
Nun habe ich eine neue Frage:
Wie lässt man die in Amerika geschlossene Ehe in Deutschland anerkennen?
Ich bin schonmal so weit, dass ich weiß, man braucht eine Hochzeitsurkunde, und ich weiß auch, wo ich die kriege. Auch bekannt ist mir, dass man eine Apostille benötigt (und wo man die kriegt habe ich auch herausgefunden).
Aber was danach passiert, ist mir nicht ganz klar.
Geht das dann über das Konsulat (welches bei mir in San Francisco sitzt)? Ich bin in Deutschland abgemeldet, also müsste es ja so sein.
Braucht man dafür eine Übersetzung, vielleicht gar eine certified translation? Das wäre dann ja wieder teuer...aber bin ich ja schon gewohnt...
Hat das jemand schonmal gemacht?

Zur Namensänderung gibt es dann wohl auch ein Formular, welches man zum Konsulat senden kann. Werde ich mich jetzt mal schlau machen.
Da dachte ich, ich bin mit der Bürokratie durch, nix da!

Hoffe, Euch allen geht's prima.
Liebe Grüße
Verena:winke
 
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Ezri

Adminchen
Administrator
Wenn Du in Deutschland abgemeldet bist, gehts über die Botschaft bzw. das Konsulat.
 

kristin711

Well-Known Member
Schau mal hier: Auswärtiges Amt - Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig?

Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig?

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.
Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u.ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.
Sie können jedoch bei dem für Sie zuständigen deutschen Standesamt einen Antrag auf Beurkundung Ihrer im Ausland geschlossenen Ehe im Eheregister stellen, wenn mindestens einer der Ehegatten Deutscher ist, und Ihre Eheschließung so auch bei den deutschen Behörden registrieren lassen. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, einen solchen Antrag zu stellen. Auch besteht keine Verpflichtung, Ihren Namen nach der Eheschließung zu ändern. Alle weiteren Einzelheiten sollten Sie direkt mit dem für Sie zuständigen Standesamt aufnehmen.
Deutsche Staatsangehörige, die keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können den Antrag auf Beurkundung im Eheregister entweder direkt beim zuständigen Standesamt (Standesamt I in Berlin) oder über die für Ihren Wohnort im Ausland zuständige deutsche Auslandsvertretung stellen.

und hier: Auswärtiges Amt - Welche Unterlagen sind erforderlich, um meine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland registrieren zu lassen?

Welche Unterlagen sind erforderlich, um meine im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland registrieren zu lassen?

Zum Nachweis einer im Ausland geschlossenen Ehe dient die ausländische Heiratsurkunde.
Ausländische Heiratsurkunden werden von den deutschen Behörden oder Gerichten oftmals nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit oder ihr Beweiswert in einem besonderen Verfahren festgestellt worden ist. Abhängig vom Land, in dem Sie geheiratet haben, müssten Sie bei Ihrem deutschen Standesamt zusätzlich zur Heiratsurkunde meist noch eine sog. Legalisation oder eine sog. Apostille vorlegen. Informationen zum Verfahren, wie Sie eine solche Echtheitsbestätigung beschaffen können, finden Sie im nachfolgend eingestellten Link.
Außerdem wird von deutschen Behörden und Gerichten meist eine Übersetzung von fremdsprachigen Urkunden gefordert. Diese Übersetzung soll nach Möglichkeit von einem deutschen öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefertigt werden.
Ob eine im Ausland gefertigte Übersetzung in Deutschland verwendet werden kann, entscheidet die jeweilige Behörde in eigenem Ermessen.
Übersetzungen zu fertigen, gehört nicht zu den üblichen Aufgaben einer deutschen Auslandsvertretung. Die Konsularbeamten können jedoch die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Übersetzung bestätigen, wenn sie die Landessprache hinreichend beherrschen. Die Auslandsvertretung entscheidet selbst, ob sie diese Dienstleistung anbieten kann oder auf die Dienste der öffentlich beeidigten Übersetzer verweisen muss.

Den Link kann man auch immer wieder mal brauchen: Deutsche Vertretungen in den USA - Startseite
 
Wir haben in Vegas geheiratet und sind gleich danach aufs Amt gegangen, um die beglaubigte Kopie der Urkunde zu bestellen. Diese haben wir dann von Deutschland aus mit $20 zum Secretary of State geschickt, der uns dann die Apostille zukommen liess. Damit sind wir dann, ohne Übersetzung, zum Standesamt und haben es eintragen lassen. Ich hoffe, meine Erinnerung ist korrekt...

Sebastian
 

sylvia

Well-Known Member
Ehe-GC
Wir haben in New York geheiratet.
Bin dann mit Marriage Certificate und Apostille bei uns zum Buergeramt um neue Ausweise mit neuem Namen zu bekommen und das war alles kein Problem.
 

Cyndera

Well-Known Member
Citizen
Hallo ihr Lieben,

Ich habe naechste Woche einen Termin in DC, um meinen neuen Pass und die Aenderung meines Namens zu beantragen.
In der email, die ich von der (superteuren) hotline bekommen habe, steht, dass zum Termin nur der Antragsteller zugelassen ist. Ich meine aber gelesen zu haben, dass der Ehepartner bei einer Namensaenderung auch zugegen sein muss, um den Antrag zu unterschreiben.
Weiss jemand genau, wie das nun ablaeuft?

Danke euch,

~Cyn
***
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Hallo ihr Lieben,

Ich habe naechste Woche einen Termin in DC, um meinen neuen Pass und die Aenderung meines Namens zu beantragen.
In der email, die ich von der (superteuren) hotline bekommen habe, steht, dass zum Termin nur der Antragsteller zugelassen ist. Ich meine aber gelesen zu haben, dass der Ehepartner bei einer Namensaenderung auch zugegen sein muss, um den Antrag zu unterschreiben.
Weiss jemand genau, wie das nun ablaeuft?

Danke euch,

~Cyn
***

Die Namenserklärung müssen beide unterschreiben und das im Beisein des "Beamten".
 

Cyndera

Well-Known Member
Citizen
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