Als Amerikaner nach Deutschland auswanderns

Sina

Member
Hallo ihr Lieben,

ich weiß, dass das hier ein Forum für Auswanderungen in die USA ist aber ich hoffe trotzdem, dass mir jemand helfen kann.

Mein Mann (Amerikaner) und ich haben Anfang des Jahres in den USA geheiratet. Ich war immer nur zu Besuch dort. Auch jetzt ist er in den USA und ich in Deutschland. Nach langen Überlegungen haben wir uns dazu entschlossen, dass er nach Deutschland auswandern wird. Nun hoffe ich hier jemanden zu finden, der schon in dieser Situtation war und mir vielleicht erklären kann wie das alles so abgelaufen ist.

Ich habe mich natürlich schon bei der Ausländerbehörde informiert.. Da ich aber momentan auf Wohnungssuche bin und wohl in eine andere Stadt ziehen werden, habe ich zwei Ausländerbehörden angerufen und dort unterschiedliche Informationen erhalten...

Klar ist, dass man als Amerikaner visumfrei nach Deutschland einreisen kann. Ok... heißt das dann, dass mein Mann hier mit einem One-Way-Ticket her kommen kann und wenn er am Flughafen gefragt wird, warum er in Deutschland ist, kann er dann einfach sagen, dass er vor hat hier mit seiner Frau zu leben. Geht das alles so ohne Probleme? Ich habe einfach die ganze Zeit im Kopf, was ich für Probleme habe wenn ich in die USA zu besuch einreise.

Weiter wurde mir beim Ausländeramt gesagt, dass ich mit meinem Mann zum Einwohnermeldeamt muss um ihn dort anzumelden. Dann mache ich einen Termin bei der Behörde. Natürlich werden die mir alle weiteren Schritte erklären. Aber es wäre schön, dass alles schon im Vorfeld zu wissen und vorallem, dass von einer Person zu hören, die schon in der Selben Situation war.

Wie sieht das mit seinem Führerschein aus? Können wir den einfach so umschreiben lassen? Ich weiß, dass es dabei auf den Staat ankomment. Mein Mann kommt aus Florida. Ich habe natürlich schon nach Informationen im Internet gesucht aber auch da, unterschiedliche Informationen...

Ich hoffe und freue mich auf all eure Antworten.

Liebe Grüße Sina
 

anjaxxo

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Er zieht einfach nach Deutschland und meldet sich dort an.
Nach der Anmeldung habt ihr 3 Monate Zeit, ihr könnt aber auch gleich am selben Tag zum Ausländeramt gehen und seine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Als dein Ehemann hat er ein Recht darauf.

Er muss eine Krankenversicherung haben. Ich denke er wird bei dir familienversichert?
Sobald dein Mann eine Arbeit findet, müßt Ihr dann wieder beim Ausländeramt erscheinen und seine Arbeitserlaubnis beantragen.
Nach spätestens sechs Monaten muß Dein Mann einen simplen Deutschtest bestehen.
 

middlestreet

Well-Known Member
Hallo Sina,

wir haben diese Prozedur gerade durch, nur mit dem Unterschied, dass mein Mann schon zwei Jahre hier ist. Er musste sich zunächst nicht anmelden, da er einen Job auf einer Armybase hatte. Als er durch Krankheit arbeitslos wurde, musste er sich hier anmelden.

Hier das Prozedere:

Erstmal musst Du Dich, unabhängig ob Dein Mann herkommt oder nicht, verheiratet melden. Dazu brauchst Du auch beglaubigte Übersetzungen der Heiratsurkunde und der Apostille. Hast Du das schon gemacht?

Wenn Dein Mann herkommt, müsst Ihr Euch zunächst im Heimatort anmelden. In manchen Städten braucht er dazu einen Mietvertrag. Bisher ist mir das aber erst einmal passiert. Falls er nicht mit im Mietvertrag steht, würde ich beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Da gibt es bestimmt dennoch Möglichkeiten. Aber ob das bei Euch der Fall ist, erfährst Du ja schon, wenn Du Dich nach Deinem Umzug anmeldest.

Mit der Anmeldung ist er erstmal "im System" und dann könnt Ihr zum Ausländeramt. Schau am besten nach, ob Du dort einen Termin vereinbaren musst oder Ihr so vorbeikommen könnt. Die Bestätigung der Anmeldung solltet Ihr mitnehmen, seinen Reisepass, ein biometrisches Foto, einen ausgefüllten Antrag zur Aufenthaltsgenehmigung (konnte ich vorher von deren Homepage runterladen), Eure Eheurkunden (mit Übersetzung) sowie Deinen Ausweis. Sie wollen eigentlich auch immer eine Krankenversicherung sehen. Die Familienversicherung kannst Du sogar schon vor der Aufenthaltsgenehmigung beantragen (aber nach der Anmeldung), auch rückwirkend. Das ging bei uns auch ganz schnell. Also hättest Du die Versicherungsbestätigung evtl. schon zum Termin mit der Ausländerbehörde.

Die Anmeldung kann er alleine machen, oder Du kannst das stellvertrend für ihn machen (mit Vollmacht). Beim Ausländeramt musst Du dabei sein. Auch bei den nächsten Terminen, wenn Ihr die Aufenthaltsgenehmigung verlängern müsst.

Die Aufenthaltsgenehmigung kostete bei uns zwischen 80 und 100€, je nachdem wie lange sie gültig sein soll. Mein Mann hat eine Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre und kann danach die unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis beantragen. Da sein Reisepass aber nur noch ein paar Monate gültig ist, gilt auch der momentane Titel für genau diese Zeit.

Die Arbeitserlaubnis wird automatisch mit dem Aufenthaltstitel erteilt. Da steht dann drauf "Erwerbstätigkeit gestattet".

Der Aufenthaltstitel ist auch übrigens kein Aufkleber im Pass mehr, sondern eine Karte, wie unser neuer Ausweis auch. Mein Mann hatte dann erstmal ein vorläufiges Schreiben, dass er immer mit hatte, bevor er ein paar Wochen später die Karte abholen konnte.

Um den Führerschein haben wir uns jetzt noch nicht gekümmert. Das eilt auch bei uns erstmal nicht. Aber wenn Du da was erfährst, teile es gerne mal hier mit ;)
 

middlestreet

Well-Known Member
Oh, und einen Deutschtest musste mein Mann nicht machen. Ich glaube, u.a. Amerikaner sind davon ausgeschlossen.

Wir haben aber ein paar Infos dazu mitbekommen. Wenn ich mich recht erinnere, müsste er einen Kurs besuchen, wenn er die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragt. Also erst in 3 Jahren. Mein Mann hatte schonmal einen VHS-Deutschkurs mitgemacht. Seine Zertifikate von dort würden wohl schon fast ausreichen und er müsste nur noch ein wenig mehr Deutsch lernen und noch einen Integrationskurs besuchen. Aber so genau haben wir da nicht mehr zugehört. Da ist ja noch Zeit und wer weiß, ob wir in 3 Jahren noch hier sind :winke
 

Sina

Member
Vielen Dank für die Antworten.

Also ich habe mich hier noch nicht verheiratet gemeldet, da ich meinen Namen nicht geändert habe. Was ist denn eine Apostille? Und wo kriege ich die her? Ich habe nur eine Kopie meiner Marriage License und auf der Kopie ist ein Stempel "Certified to be a true and correct copy.." und eine Originalunterschrift. Reicht es aus wenn ich das übersetzen lasse? Das eine Ausländeramt hat auch von einer Apostille geredet, aber ich war der Meinung, dass das eine Beglaubigung der Marriage License ist.

Mit dem Deutschtest habe ich ein bisschen Panik. Die eine Ausländerbehörde (in der Stadt in der ich derzeit lebe) hat mir gesagt, dass er auf jeden Fall einen Deutschtest machen muss (A1 Standard). Was das genau ist und wie viel das kostet und alles weitere, konnte mir der Herr nicht beantworten.. Nur, dass er das innerhalb von 3 Monaten bestehen muss, da er ansonsten wieder nach Amerika muss. Ich habe mir den Test dann im Internet angeguckt. Finde ich zu schwer. Mir und ihm ist es schon klar, dass er ohne Deutsch nicht weit kommt. Aber wenn man erstmal in dem Land ist, geht das mit dem lernen ja viel schneller.

Naja dann habe ich bei einem anderen Ausländerbüro angerufen und die haben gesagt, dass er lediglich nachweisen muss, dass er sich bemüht. Aber von einem Test wüsste sie nichts. Das Problem ist nur, dass die Wohnungen in der Stadt nicht so günstig sind.... Aber wie gesagt, auf Wohnungssuche bin ich. Aber die Frau hat auch von der Apostille geredet... Vielleich muss mein Mann die noch in der USA besorgen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
 

middlestreet

Well-Known Member
Hallo Sina,

genauso, wie Du Dich bei Umzug ummelden musst, musst Du auch Veränderungen, wie Heirat, bei den Behörden melden. Auch wenn sich erstmal nichts ändert. Erst Recht musst Du Dich verheiratet melden, wenn Dein Mann nach Deutschland kommen will, da die deutsche Behörde ja auch erstmal prüfen muss, ob die Heirat rechtmäßig ist.

Um das zu tun, braucht sie auch die Apostille. Das ist eine Urkunde, die einfach nur besagt, dass Eure Heiratsurkunde eine rechtmäßige Urkunde in den USA ist. In den USA weiß man natürlich, dass sie rechtmäßig ist, aber in Deutschland könnte es Zweifel geben, wenn vielleicht die Amtsstruktur der USA nicht bekannt ist. Die Apostille gilt sozusagen für den internationalen Verkehr. Ein Beamter des Staates, in dem ihr geheiratet habt, bezeugt gegenüber dem Ausland, dass die Urkunde gültig ist.

Wir hatten damals, bei der Heirat eine Adresse bekommen, wo wir die Apostille beantragen können. Das hatte dann alles mein Mann geregelt.

Beides, Apostille und Heiratsurkunde, müsst Ihr übersetzen lassen.

Wie gesagt, einen Integrationskurs oder Deutschtest musste mein Mann nicht machen. Ich meine mal gelesen zu haben, dass Amerikaner das nicht machen müssen. Aber ich finde dazu nichts mehr. :hmm
 

Ezri

Adminchen
Administrator
Sprachkenntnisse sind eine elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration.
Ausländer, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen möchten, müssen deshalb grundsätzlich vor der Einreise einfache Deutschkenntnisse nachweisen. Damit will die Bundesrepublik Deutschland sicherstellen, dass diese Menschen von Anfang an am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Der Sprachnachweis gilt nicht, wenn einer der Ehepartner Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der EU oder derEWR-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz ist. Im Falle des Nachzugs zu einem deutschen Ehegatten ist vom Sprachnachweis abzusehen, wenn der Deutsche zuvor von seinem europäischen Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht hat oder wenn Bemühungen des ausländischen Ehegatten um den Erwerb einfacher Deutschkenntnisse im Ausland nicht möglich, nicht zumutbar oder innerhalb eines Jahres nicht erfolgreich sind.

Quelle: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Ehepartner/Familie nachholen

[h=3]Was sind "einfache Deutschkenntnisse"?[/h]Können Sie vertraute, alltägliche Ausdrücke und ganz einfache Sätze verstehen und anwenden? Können Sie nach dem Weg fragen, sich und andere vorstellen und Fragen zu Ihrer Person stellen und beantworten – zum Beispiel, wo Sie wohnen?
Dann verfügen Sie in der Regel über einfache Deutschkenntnisse, die der Kompetenzstufe A1 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" des Europarats entsprechen. Keine Angst: Natürlich müssen Ihre Gesprächspartner dabei deutlich sprechen und bereit sein, Ihnen zu helfen. Wichtig ist beispielsweise auch, dass Sie erste Worte auf Deutsch schreiben können, zum Beispiel auf Formularen von Behörden Ihren Namen, Ihre Adresse oder Ihre Nationalität eintragen können.
[h=3]Wie kann ein Ehepartner einfache Deutschkenntnisse nachweisen?[/h]Wenn Sie das Visum für den Ehegattennachzug in einer deutschen Botschaftbzw. in einem Generalkonsulat beantragen, können Sie bereits bei Ihrer Vorsprache zeigen, dass Sie die geforderten Deutschkenntnisse haben. In der Regel müssen Sie Ihren Antragsunterlagen aber ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einer der folgenden Sprachprüfungen beifügen: "Start Deutsch 1" des Goethe-Instituts oder der telc GmbH, "Grundstufe Deutsch 1" des Österreichischen Sprachdiploms (ÖSD), "TestDaF" des TestDaF-Instituts e.V. vorlegen.
Informationen, wie Sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen können, finden Sie auch auf den Webseiten der Visastellen der deutschen Botschaften und Generalkonsulate. Diese beraten Sie bei der Visumsbeantragung und entscheiden über die Anerkennung Ihres Sprachnachweises.
[h=3]Welche Ausnahmen gibt es?[/h]Ausnahmen gelten unter anderem:

  • für Ehegatten von Inhabern einer Blauen Karte EU (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5AufenthG),
  • wenn der bereits in Deutschland lebende Ehepartner als Hochqualifizierter oder Forscher tätig ist und die Ehe bereits vor dessen Einreise nach Deutschland bestanden hat (§ 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG),
  • für Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung nicht Deutsch lernen können (§ 30 Abs. 1 Satz 3 Nr.2AufenthG).
[h=3]Wie können Sie einfache Deutschkenntnis erwerben?[/h]Wenn Sie sich noch nicht auf einfache Weise auf Deutsch verständigen können, sollten Sie möglichst vor Ort einen Deutschkurs besuchen. Aber auch die Deutsche Welle bietet Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. Auf der Website des Radiosenders gibt es kostenlose Deutschkurse für Einsteiger und Fortgeschrittene in fast 30 Sprachen. Zusammen mit dem Goethe-Institut hat die Deutsche Welle den Audiosprachkurs "Radio D" entwickelt. Anfänger ohne Deutschkenntnisse können sich den Kurs herunterladen oder als Podcast abonnieren. Außerdem wird "Radio D" über die Deutsche Welle ausgestrahlt. Informationen über viele weitere Lernangebote und Sprachkurse finden Sie im Faltblatt zum Ehegattennachzug.
 

middlestreet

Well-Known Member
Hmm... Auf der Seite vom BAMF gibt es auch einen Flyer:

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlag...hegattennachzug-de.pdf?__blob=publicationFile

Und da steht:

Gibt es Ausnahmen?

Ja. Sie müssen in der Regel keine Deutschkenntnisse nachweisen,

wenn unter anderem eine der folgenden Aussagen zutrifft:

...
Ihr Ehegatte ist Staatsangehöriger Australiens, Israels, Japans,
Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, der Vereinigten
Staaten von Amerika, Andorras, Honduras, Monacos oder San

Marinos.

Stand ist Oktober 2013

 
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