Allgemeine Informationen zur Greencard Lottery

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Green-Card-Lotterie (DV-Programm)

Registrierung und Teilnahmebedingungen

Diversity Visa Lotterie - Allgemeine Informationen


Anleitung für die DV-2010 | Registrierungfristen für die DV | Teilnahmebedingungen | DVAntragsverfahren| Antrag | Auswahl der Antragsteller | FAQ|


Die Diversity Visa Lotterie http://www.dvlottery.state.gov/ die Teilnahme ist immer kostenlos.

ANLEITUNG FÜR DAS EINWANDERUNGSPROGRAMM DV-2010

Das vom Kongress angeordnete Diversity Immigrant Visa Program wird jährlich vom USAußenministerium gemäß den Vorschriften von Paragraf 203 (c) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act - INA) durchgeführt. Mit Paragraf 131 des Einwanderungsgesetzes von 1990 (Pub. L. 101-649) wurde INA 203 so geändert, dass eine neue Kategorie von Einwanderern unter dem Namen "diversity immigrants" berücksichtigt werden konnte. Paragraf 203(c) des INA sieht maximal 55.000
Diversity Visa (DV) pro Haushaltsjahr vor, die an Personen aus Ländern mit niedrigen Einwanderungsraten in die Vereinigten Staaten ausgestellt werden.

Im Rahmen des jährlichen DV-Programms werden Visa an Personen erteilt, die die einfachen, aber strengen Auswahlkriterien erfüllen. Im Rahmen einer computergestützten, zufallgesteuerten Ziehung werden Personen ausgewählt, die Diversity Visa beantragen können. Die Visa werden auf sechs geografische Regionen verteilt, wobei Regionen mit niedrigeren Einwanderungsraten eine größere Anzahl von Visa erhalten; keine Visa erhalten die Staatsbürger von Ländern, aus denen in den vergangenen fünf Jahren über 50.000 Personen in die Vereinigten Staaten ausgewandert sind. Innerhalb jeder Region darf pro Jahr kein Land mehr als sieben Prozent der verfügbaren Diversity Visa erhalten.

Staatsangehörige folgender Länder1 können sich nicht für die DV-2010 bewerben, weil aus diesen Ländern in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mehr als 50.000 Personen in die Vereinigten Staaten ausgewandert sind:

BRASILIEN, GUATEMALA, PHILIPPINEN, KANADA, HAITI, PERU, CHINA (wenn auf dem Festland geboren), INDIEN, POLEN, KOLUMBIEN, JAMAIKA, SÜDKOREA1
Unter den Begriff "Land" in dieser Bekanntmachung fallen alle am Ende dieses Dokumentes (im Original: Seite 13) aufgelisteten Länder, Volkswirtschaften und andere Zuständigkeitsbereiche.

DOMINIKANISCHE REPUBLIK, MEXIKO, VEREINIGTES KÖNIGREICH (außer Nordirland) und abhängige Gebiete, ECUADOR, PAKISTAN, VIETNAM, EL SALVADOR

In der Sonderverwaltungsregion Hongkong, in der Sonderverwaltungsregion Macau und in Taiwan geborene Personen können teilnehmen.

Für die DV-2010 wurde Russland wieder auf die Liste der teilnahmeberechtigten Länder aufgenommen. Das Kosovo wurde ebenfalls auf die Liste der teilnahmeberechtigten Länder gesetzt. Für die DV-2010 wurden keine Länder von der Liste der teilnahmeberechtigten Länder entfernt.

Das US-Außenministerium hat das elektronische Registrierungssystem im Jahr 2005 eingeführt,um das DV-Verfahren effizienter und sicherer zu gestalten. Das Ministerium setzt spezielle Technologien und andere Mittel ein, um Antragsteller auszumachen, die zum Zweck der illegalen Einwanderung Betrug begehen oder mehrere Anträge einreichen. Bei der DV-2010 ist es zum ersten Mal möglich, dass Antragsteller den Status ihres Antrags online einsehen und feststellen können, ob ihre Anträge ausgewählt wurden oder nicht. Teilnehmer, deren Antrag erfolgreich war, werden weiterhin auch per Post benachrichtigt.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN


Um an der DV-Lotterie teilzunehmen, muss man Staatsbürger eines der aufgeführten Länder sein. Siehe: Liste der Länder ansehen, deren Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, nach Regionen.

Staatsangehörige eines Landes, dessen Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind:

In den meisten Fällen bedeutet dies das Land, in dem Sie geboren wurden. Es gibt jedoch zwei weitere Möglichkeiten, sich für die Teilnahme zu qualifizieren. Erstens, wenn Sie in einem Land geboren wurden, dessen Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, aber Ihr Ehegatte in einem Land geboren wurde, dessen Staatsangehörige teilnahmeberechtigt sind, können Sie das Geburtsland Ihres Ehegatten geltend machen, vorausgesetzt, sowohl Sie als auch Ihr Ehegatte stehen auf dem ausgewählten Formular, Ihnen werden Visa ausgestellt, und Sie reisen gleichzeitig in die Vereinigten Staaten ein.


Zweitens, wenn Sie in einem Land geboren wurden, dessen Staatsangehörige nicht teilnahmeberechtigt sind, aber keines Ihrer Elternteile dort geboren wurde oder zum Zeitpunkt Ihrer Geburt dort wohnte, könnten Sie eventuell die Staatsangehörigkeit des Geburtslands eines Elternteils geltend machen, wenn die Staatsangehörigen dieses Landes zur Teilnahme am DV-2010-Programm berechtigt sind.


Um an der Lotterie teilzunehmen, müssen Sie entweder die Anforderung des DVProgramms zur Bildung oder zur Berufserfahrung erfüllen.

Bildung oder Berufserfahrung: Sie müssen entweder eine Ausbildung an einer High School oder einer entsprechenden Schule erhalten haben, die als erfolgreicher Abschluss einer 12-jährigen Grund- und Sekundarschulbildung definiert wird, oder während der letzten fünf Jahre zwei Jahre Berufserfahrung in einem Beruf vorweisen, für dessen Ausübung mindestens zwei Jahre Ausbildung oder Berufserfahrung erforderlich sind. Zur Bewertung der Berufserfahrung wird die Datenbank O*Net OnLine des USArbeitsministeriums eingesetzt. Weitere Informationen über Berufserfahrung, die Sie zur Teilnahme berechtigt, finden Sie unter Häufig gestellte Frage Nr. 13.


Wenn Sie keine dieser Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie KEINEN Antrag für das DV-Programm einreichen.

VERFAHREN ZUR EINREICHUNG EINES TEILNAHMEFORMULARS FÜR DV-2010

Das Außenministerium akzeptiert nur ausgefüllte elektronische Antragsformulare


(Electronic Diversity Visa Entry Forms - E-DV), die während des Registrierungszeitraums elektronisch unter www.dvlottery.state.gov zwischen Donnerstag, dem 2. Oktober 2008, 12.00 Uhr Ostküstensommerzeit (GMT-4) und Montag, dem 1. Dezember 2008, Ostküstenzeit (GMT-5) eingereicht wurden.

o Unabhängig davon, wer den Antrag eingereicht hat, werden alle Anträge einer Person von dem Verfahren ausgeschlossen, wenn mehr als EIN Antrag von dieser Person eingeht. Sie können Ihren eigenen Antrag vorbereiten und einreichen oder ihn von einer anderen Person einreichen lassen.Wurde der Antrag erfolgreich eingereicht, zeigt der Bildschirm Ihren Namen und eine ausschließlich an Sie vergebene Bestätigungsnummer an. Sie können diese Bestätigung über die Druckfunktion Ihres Browsers für Ihre Unterlagen ausdrucken. Vom 1. Juli 2009 an ist es möglich, den Status des Antrags nach Eingabe der Bestätigungsnummer und der Personaldaten auf der Website einzusehen.


o In Papierform eingereichte Anträge werden nicht angenommen.


Es ist äußerst wichtig, dass alle erforderlichen Fotos eingereicht werden. Ihr Antrag wird abgelehnt, wenn nicht alle erforderlichen Fotos eingereicht werden. Aktuelle Fotos der folgenden Personen müssen elektronisch mit dem elektronischen Antragsformular eingereicht werden:

o Ihr Foto

o Foto Ihres Ehegatten

o Fotos aller Kinder, die zum Antragszeitpunkt unter 21 Jahre alt sind, einschließlich aller leiblichen sowie rechtmäßig adoptierten Kinder und
Stiefkinder, selbst wenn die Kinder nicht mehr bei Ihnen wohnen oder sie nicht die Absicht haben, im Rahmen des DV-Programms mit Ihnen einzuwandern.

• Für Kinder, die bereits US-Staatsangehörige oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung sind, muss kein Foto eingereicht werden. Gruppen- oder Familienfotos werden nicht akzeptiert; für jeden Familienangehörigen muss ein separates Foto eingereicht werden.




Falls die erforderlichen Fotos Ihres Ehegatten und jedes aufgeführten Kindes nicht beigefügt werden, stellt dies für das elektronische DVSystem einen unvollständigen Antrag dar. Der Antrag wird nicht akzeptiert und muss erneut eingereicht werden. Falls nicht die richtigen Fotos für jede im Antrag aufgeführte Person in das elektronische DV-System eingegeben werden, wird der Hauptantragssteller disqualifiziert und beim Visumgespräch werden alle Visa abgelehnt.

• Mit dem E-DV-Teilnahmeformular muss online ein digitales Foto (Bild) von Ihnen, Ihrem Ehegatten und jedem Kind eingereicht werden. Die Bilddatei kann erstellt werden,indem man entweder ein neues digitales Foto macht oder einen Fotoabzug mit einem digitalen Scanner einscannt.

• Falls die Fotos nicht aktuell sind, manipuliert wurden oder die unten aufgeführtenAnforderungen nicht erfüllen, können die Teilnahme - und Visaanträge abgewiesenwerden.

Anleitung für das Einreichen eines digitalen Fotos (Bild)

Die Bilddatei muss den folgenden kompositorischen und technischen Anforderungen entsprechen und kann wie folgt hergestellt werden: Aufnahme eines neuen digitalen Fotos oder Verwendung eines digitalen Scanners zum Scannen eines Fotos. Über den Link zur Überprüfung der Fotos (photo validator) auf der E-DV-Website können Antragsteller vor dem Einreichen testen, ob ihre Fotos den Anforderungen entsprechen. Unter diesem Link finden Sie auch zusätzliche technische Hinweise zu den Anforderunen and das Foto sowie Beispiele für zulässige und nicht zulässige Fotos.

Kompositorische Anforderungen:

Das eingereichte digitale Bild muss den folgenden kompositorischen Anforderungen entsprechen, andernfalls wird der Antrag abgelehnt:

Kopfhaltung

o Die fotografierte Person muss direkt in die Kamera blicken.

o Der Kopf sollte nicht nach oben, unten oder zur Seite geneigt sein.

o Der Kopf sollte ungefähr 50 Prozent der Bildfläche ausmachen.

Hintergrund

o Die Person auf dem Foto sollte vor einem neutralen, hellen Hintergrund abgebildet sein.

o Dunkle oder gemusterte Hintergründe werden nicht akzeptiert.

Bildschärfe

o Das Foto muss scharf sein.

Modisches Zubehör

o Fotos, auf denen die fotografierte Person eine Sonnenbrille oder anderes vom Gesicht ablenkendes Zubehör trägt, werden nicht akzeptiert.

Kopfbedeckungen und Hüte

o Fotos von Antragstellern, die eine Kopfbedeckung oder einen Hut tragen, werden nur akzeptiert, wenn dies religiöse Gründe hat und dürfen selbst dann keinen Teil des Gesichts des Antragstellers verdecken. Fotos von Antragstellern mit stammestypischem oder anderem Kopfschmuck, der nicht ausdrücklich religiöser Natur ist, werden nicht akzeptiert. Fotos von Angehörigen des Militärs, Flugpersonal und anderen Angestellten mit Mützen werden nicht akzeptiert.


Die Fotos müssen eine Farbtiefe von 24 Bit haben.

Fotos können von einer Kamera in eine Datei auf dem Computer heruntergeladen oder in eine Datei auf dem Computer eingescannt werden. Wenn Sie einen Scanner benutzen, müssen die Einstellungen auf Echtfarbdarstellung oder auf 24 Bit im Farbmodus stehen. Farbfotos müssen für das DVProgramm mit dieser Einstellung gescannt werden. Weitere Anforderungen zum Einscannen finden Sie unten.

Technische Anforderungen

Wenn die eingereichten digitalen Bilder die folgenden Anforderungen nicht erfüllen, weist das System das elektronische DV-Teilnahmeformular automatisch zurück, und der Absender wird benachrichtigt.

Aufnahme eines neuen digitalen Fotos. Wenn ein neues digitales Foto aufgenommenwird, muss es folgende Anforderungen erfüllen:

• Format der Bilddatei: Das Bild muss das Format Joint Photographic Experts Group (JPEG) haben.

o Größe der Bilddatei: Die maximale Dateigröße ist 240 Kilobyte (240 KB).

o Bildauflösung: 600 Pixel hoch x 600 Pixel breit.

o Farbtiefe der Bilddatei: 24 Bit Farbtiefe [Anmerkung: Farbfotos sind Vorausssetzung. Schwarz-Weiß-Fotos (Farbtiefe von 2 Bit), Fotos mit 8 Bit Farbtiefe oder im 8-Bit-Graustufenmodus werden nicht akzeptiert.]

Scannen eines eingereichten Fotos:

Bevor ein Fotoabzug gescannt wird, muss er den unten aufgeführten kompositorischen Anforderungen entsprechen. Wenn der Abzug den Anforderungen an Druckfarbe und Komposition entspricht, kann er folgendermaßen eingescannt werden:

o Auflösung des Scanners: Der Abzug muss mit einer Auflösung von 150 dpi gescannt werden.

o Format der Bilddatei: Das Bild muss das Format Joint Photographic Experts
Group (JPEG) haben.

o Größe der Bilddatei: Die maximale Dateigröße ist 240 Kilobyte (240 KB).

o Bildauflösung: 600 x 600 Pixel.

o Farbtiefe der Bilddatei: 24 Bit Farbtiefe. [Anmerkung: schwarz-weiß, monochrome oder Bilder im Graustufenmodus werden nicht angenommen.]

INFORMATIONEN ZUM ELEKTRONISCHEN ANTRAGSVERFAHREN

Es gibt nur eine Möglichkeit der Teilnahme an der DV-2010-Lotterie. Die Teilnahme erfolgt über das DS 5501, das Electronic Diversity Visa Entry Form (E-DV-Teilnahmeformular), das nur unter www.dvlottery.state.gov abgerufen werden kann.

Wird das Formular nicht vollständig ausgefüllt, wird der Antragsteller von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Antragsteller werden gebeten, folgende Informationen auf dem E-DV-Teilnahmeformular anzugeben:

1. VOLLSTÄNDIGER NAME

-Nachname/Familienname, Vornamen

2. GEBURTSDATUM

- Tag, Monat, Jahr


3. GESCHLECHT

- männlich oder weiblich

4. GEBURTSORT


5. GEBURTSLAND - Der Name des Geburtslandes sollte dem derzeit gebräuchlichen Namen für das Land entsprechen, in dem Sie geboren wurden.

6. LAND FÜR DAS SIE TEILNAHMEBERECHTIGT SIND ODER DEM SIE FÜR
DAS DV-PROGRAMM ZUGEORDNET WERDEN - Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind ist normalerweise Ihr Geburtsland. Das Land, für das Sie teilnahmeberechtigt sind, hat nichts mit dem Land zu tun, in dem Sie leben. Wenn Sie in einem Land geboren wurden, das nicht zur Teilnahme am DV-Programm berechtigt ist, lesen Sie bitte sorgfältig die Anleitung, um herauszufinden, ob Sie eventuell die Möglichkeit haben, einem anderen Land zugeordnet zu werden. Weitere Informationen zur Zurechnung
finden Sie unter Häufig gestellte Frage Nr. 1 in diesen Anweisungen.

7. EINZUREICHENDE FOTOS

– siehe Informationen zu den technischen Anforderungen an die Fotos. Versichern Sie sich, dass – falls zutreffend - Fotos Ihres Ehepartner und aller Kinder beigefügt sind. Siehe Häufig gestellte Frage Nr. 3.

8. POSTANSCHRIFT

– zu Händen, Adresszeile1, Adresszeile 2, Stadt, Bezirk/Landkreis/Provinz/Bundesstaat, Postleitzahl, Land

9. LAND, IN DEM SIE HEUTE LEBEN

10. TELEFONNUMMER (freiwillig)

11. E-MAIL-ADRESSE

(freiwillig)

12. HÖCHSTER BILDUNGSABSCHLUSS, DEN SIE BIS HEUTE ERREICHT

HABEN Bitte geben Sie an, welcher der folgenden Abschlüsse Ihrem eigenen höchsten Bildungsabschluss entspricht: (1) nur Grundschule, (2) High-School (weiterführende Schule)
ohne Abschluss, (3) High-School-Abschluss, (4) Berufsschule, (5) Universitätsstudium ohne Abschluss, (6) Universitätsabschluss, (7) Masterkurse ohne Abschluss, (8) Masterabschluss, (9) Kurse für eine Promotion belegt, (10) Doktorgrad

13. FAMILIENSTAND

– ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, offiziell getrennt

14. ZAHL DER KINDER -

Die Angaben MÜSSEN den Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort Ihres Ehegatten und sowie aller unverheirateten und unter 21 Jahre alten leiblichen, rechtmäßig adoptierten und Stiefkinder enthalten, (mit Ausnahme der Kinder, die bereits amerikanische Staatsbürger oder Einwohner mit Daueraufenthaltsgenehmigung sind), selbst wenn Sie nicht mehr rechtmäßig mit dem Elternteil des Kindes verheiratet sind, und selbst wenn der Ehegatte oder das Kind zurzeit nicht bei Ihnen wohnt und/oder nicht mit Ihnen einwandern möchte. Beachten Sie, dass verheiratete Kinder und Kinder ab 21 Jahren nicht für das DV-Programm infrage kommen, allerdings sind Kinder, die während der Bearbeitung die Altersgrenze überschreiten, unter bestimmten Umständen laut US-Gesetz davor geschützt, disqualifiziert zu werden. Wenn ihr elektronischer DV-Antrag gestellt wird, bevor ihr Kind 21 Jahre alt ist und das Kind vor der Ausstellung des Visums 21 Jahre alt wird, wird es im bei der Visabearbeitung behandelt, als sei es unter 21 Jahre alt.

Falls nicht alle teilnahmeberechtigten Kinder aufgeführt werden, wird der Hauptantragssteller disqualifiziert, und beim Visumgespräch werden alle Visa abgelehnt. Siehe Häufig gestellte Frage Nr. 11.

15. ANGABEN ZUM EHEPARTNER

- Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort,

Geburtsland, Foto. Sollten Sie Ihren Ehepartner nicht aufführen, wird der Hauptantragssteller disqualifiziert, und beim Visumgespräch werden alle Visa abgelehnt.

16. ANGABEN ZU DEN KINDERN - Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort,

Geburtsland, Foto: Bitte alle Kinder aufführen, die in Frage Nr. 14 oben erwähnt werden.


AUSWAHL DER TEILNEHMER


Der Computer wählt Personen aus allen gültigen Anträgen aus nach dem Zufallsprinzip.



Die ausgewählten Teilnehmer werden zwischen Mai und Juli 2009 per Post benachrichtigt. Das Benachrichtungsschreiben enthält zusätzliche Anweisungen, darunter Informationen über die im Zusammenhang mit der Einwanderung in die Vereinigten Staaten entstehenden Gebühren.

Die im Rahmen des Zufallsprinzips ausgewählten Personen werden NICHT per E-Mail benachrichtigt. NICHT ausgewählte Personen erhalten KEINE Benachrichtigung.

Die Botschaften und Konsulate der Vereinigten Staaten stellen keine Liste der ausgewählten Teilnehmer zur Verfügung. Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren von erfolgreichen Teilnehmern können ebenfalls ein Visum beantragen, um den Hauptantragsteller zu begleiten oder ihm nachzufolgen. Die DV-2010-Visa werden zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 30. September 2010 erteilt. Die Bearbeitung der Anträge und Ausstellung der DV-Visa an erfolgreiche Antragsteller und ihre antragsberechtigten Familienangehörigen MUSS bis Mitternacht am 30. September 2010 erfolgen. Unter keinen Umständen können nach diesem Datum noch Diversity Visa erteilt oder Änderungen genehmigt werden; nach diesem Datum erhalten auch Familienangehörige kein Visum zur Familienzusammenführung mit dem Antragsteller in den Vereinigten Staaten mehr.

Um ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten zu erhalten, müssen die bei der nach dem Zufallsprinzip erfolgten Ziehung ausgewählten Teilnehmer ALLE nach amerikanischem Recht geforderten Auswahlkriterien erfüllen. Diese Anforderungen können den Grad der Überprüfung und den dafür erforderlich Zeitaufwand für Staatsangehörige einiger Länder, diehier aufgeführt sind, erhöhen, dazu zählen auch die Länder, die als staatliche Sponsoren von Terrorismus kategorisiert sind, ist aber nicht auf diese beschränkt.


Wichtiger Hinweis

Für die elektronische Teilnahme am jährlichen DV-Programm wird keine Gebühr erhoben.

Die Regierung der Vereinigten Staaten bedient sich zur Durchführung des DVProgramms keiner Berater von außen und keiner privaten Dienstleistungen. Vermittler oder andere, die den Antragstellern ihre Unterstützung bei der Vorbereitung der DV-Unterlagen Anbieten, tun dies ohne die Genehmigung oder Zustimmung der US-Regierung. Die Entscheidung, ob ein Vermittler von außen oder anderweitige Unterstützung zur Vorbereitung der Teilnahme an der DV in Anspruch genommen wird, obliegt dem Teilnehmer.

Ein berechtigter elektronischer Antrag, der vom Antragsteller direkt eingereicht wird, hat eine ebenso große Chance, vom Computer im Kentucky Consular Center ausgewählt zu werden. Das gleiche gilt für die Chancen eines elektronischen Antrags, der wähend der Registrierungsfrist eingereicht wird, nach dem Zufallsprinzip in seiner Region ausgewählt zu werden. Wenn allerdings mehr als ein Antrag pro Person eingeht, wird diese Person von der Registrierung ausgeschlossen – unabhängig davon, von wem der Antrag eingereicht wird.
 
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